Beiträge von susi0815

    so Jupiler, jetzt atme mal gaz tief durch und sortiere dich wieder,



    as erstes schaust du mal in deine Unterlagen was im Scheidungsurteil steht. Steht dort der Unterhalt mit drin... wird alles gut... muss er zahlen solange es nicht abgeändert wird. Steht er nicht drin muss er nichts.Dann ab Beratungsschein holen und bis dahin ruhig bleiben. DER RA wird dir wahrscheinlich auch sagen das eine Klage auf BU nach 8 Jahren eher wenig bis garkeine aAussichten auf Erfolg haben werden. Ich bin natürlich kein Jurist und kann dir das nicht mit Verbindlichkeit sagen ..und wenne r den BU eingestellt hat schreibst du uns hier noch mal wie es bei dir weitergeht ok?

    Liebe Jupiler,


    den Weg zum JA kannst du dir sparen sofern es nur um den BU geht..damit hat das Jugendamt nichts zu tun und mit den Kindern hat es auch nix zu tun.Gehe zum Amtsgericht ,hole dir einen Beratungsschein und gehe damit zu einem Anwalt und lass dich beraten. Sofern der Bu keine 600 Euro übersteigt bekommst du den Schein kostenlos. KG und KU zählen da nicht zum Einkommen

    ok..also wenn es bei der Scheidung nur num die Scheidung ging und der Unterhalt im Vorfeld über die Anwälte geregelt wurde so besteht kein Titel und kein Urteil. Ein Urteil gäbe es nur dann wenn der Unterhalt mit in die Scheidungsklage aufgenommen wurde, das musst du wissen ob bei der Scheidung über den Unterhalt verhandelt wurde.. wenn nicht: was die anwälte auskaspern ist nicht bindend, leider.Da müsstest du wohl klagen aber mit wenig cHANCEN AUF eRFOLG:
    besteht ein Urteil und er stellt die Zahlung wirklich ein: zum Amt und Abtretungserklärung unterschreiben. Also du überschreibst der Arge rein theoretisch deinen Unterhaltsanspruch--den die Arge dann einklagen wird.zumindestens bis in höhe des bedarfs. weiß ja nicht wie hoch der anspruch ist.
    So wars einmal ob es immernoch so ist weiß ich leider nicht


    aber Cobra hat recht: erstrmal Ruhe bewahren..nichts ist so heiß wie es gekochtwird

    Hallo Jupiler


    besteht ein Titel über den Betreuungsunterhalt darf er das definitiv mal nicht...habt ihr das unter euch so ausgemacht ohne Gericht darf er das schon, da musst du Klage einreichen.
    zu deiner anderen Frage: ja die Arge würde den Unterhalt ersetzen, verlangt aber mit sicherheit von dir das du Klage einreichst. Denn du musst ja die Kontoauszüge vorlegen und anhand derer sehen die das du Unterhalt Bezogen hast. Wie genau das abläuft kann ich dir nicht sagen aber sie würden ersteinmal bezahlen
    Wie lange seid ihr schon getrennt?

    also mir wurde das so erklärt:
    die 100 euro sind anrechnungsfrei.Zieht der vater die 50 Euro vom KU hab so würden diese der Bedarfsgemeinschaft fehlen denn:
    Bsp: 304 Euro KU und 164 KG... macht 468 Einkommen des Kindes...davon abgezogen ein teil der Miete : wären zb. 150 Mietanteil: je nach alter des Kindes noch der regelsatz: nehmen wir 211 für ein Kleinkind: so wäe er gesamtbedarf des Kindes: 361 euro... bei 468 Euro einkommen besteht also ein Überschuss der sozusagen auf mich angerechnet wird. Zieht papa nun die 50 Euros ab so hat das Kind zwar immernoch einen Überschuss aber mir fehlen dann die 50 Euro..somit muss das Amt mir dann die 50 Euro zuschießen. Meine Schwester hat die 50 Eur ausgezahlt bekommen vom Amt,es wurde ein einmaliger Änderungsbescheid gemacht und sie bekam so eine karteund konnte sich die 50 Euro am Automatenim Amt abholen.

    Hallo Drea,


    es wäre vielleicht wichtig in welchen Zusammenhängen er denn weint. wenn er etwas nicht tun soll oder du ihm etwas nicht gibst? wie genau sollen wir das verstehen: egal was ich tu oder sage er fängt anzu weinen. Das kann verschieden gedeutet werden. Vielleicht ist es ein durchsetzen? wenn ich weine klappt alles so wie ich will? wie ist der Kontakt zum papa? und bekommt er dort alles was er wil? all das könnten gründe sein..sowas nennt man kindliches Ausspielen. Aber um wirklich etwas sagen zu können sind zu wenig Informationen von dir geschrieben worden. vielleicht erklärst du es uns noch ein wenig genauer :thanks:


    LG Susi0815

    bei meinem großen hatte nie einer nach SR oder ähnlichem gefragt. Ich konnte ihn sogar am Einwohnermeldeamt ummelden ohne das nach SR gefragt wurde,selbst den damaligen Kinderausweis bekam ich ohne Fragen. ich habe für ihn zwar das AS aber danach hat mich in den 17 Jahren die er auf der Welt ist noch nie einer gefragt.Weder Schule noch Kindergarten oder Krankenhaus..ect.
    Beim Kleinen ist es so das ich vom Vater (GSR) eine Vollmacht habe ,sämtliche An-Ab und Ummeldungen allein zu entscheiden und zu unterzeichnen. Natürlich nur im Eigeninteresse... das ich ihn nie mehr belästigen muss aber auch keine SR-Klage anstreben muss-denn die würde ihm ja geld kosten ;-)


    LG

    Hallo Jochen


    es liegt an euch allen..ganz klar. Ihr habt diese Situation gechaffen und der junge wird damit einfach nicht fertig. Er ist hin und her gerissen.Ich denke sein verhaltzen ist Unverständnis und Traurigkeit weil er gern weiterhin bei dir sein will aber es nicht darf..bei der mama ist er ja auch immer so lange..wieso nicht bei dir. deswegen auch die Wutausbrüche gegenüber mama und Neuem.Was deine Exe da macht ist genau das falsc he. damit verschlechtert sie die Situation nur...


    was wichtig für dich in erster Linie ist... wenn der Junge bei dir ist rede ihm gut zu und vermeide deine ex und ihren neuen als thema...Er geht ja schon in die schule, darf er dich jederzet anrufen? also hat er diese Option? du muss ihm klar machen du bist zwar nicht mehr da aber trotzdem für ihn jederzeit erreichbar...und vorallem soviel groll auch in dir steckt wegen Ex und neuen....lass den groll weg,der macht dich eh nur wütender. Ich weiß nicht in wie weit exe auf ihn einfluss nimmt von daher kann man dir auch fast nicht mehr raten als euch Hilfe zu holen..die ihr euch ja nun schon geholt habt..wartet ersteinmal das gespräch ab,dort wird man euch mehr sagen können

    so rein vom lesen her würde mir nur eine einzige Idee einfallen: eine Gegenklage: Rückzahlung an dich ,die Hälfte der Mieteinnahmen.. ganz logisch, wenn du die Hälfte der Schulden übernehmen sollst muss er dir im gegenzug aber die halben Mieteinnahmen aushändigen...Zumindestens könnte deine Anwältin das mal per Schreiben ankündigen.Vielleicht nimmt es ihm den wind aus den Segeln..und Verrechnung des fehlenden Kinderunterhaltes mit den Schulden da du ja zwangsläufig seine Unterhaltsverpflichtungen mit übernmehmen musstest..am ende dürfte da nicht mehr viel an Schulden für dich übrigbleiben...das wäre das einzige was mir so spontan einfallen würde

    mir ist eine Sache bei meinem Anwalt und seinem aufgefallen:es ging immer ein Angebot von seinem eins von meinem und dann gab einer nach... man hatte das gefühl das es nicht darum ging das wir als die eheleute sich einigen sondern eher darum das sich die anwälte einigen... wir hatten das durchschaut und einigten uns dann doch so das wir keine anwälte mehr benötigten ;-)..besser gesagt ich gab nach. so dauerte die scheidung keine 10 Minuten..da kann man nicht wirklich nvon Erfhrungen sprechen

    Jeder Anwalt würde dir jetzt raten: ziehe einfach um. Wenn du einmal weg bist wird er sowieso kaum noch etwas gegen machen können.Willst du aber nicht die Holzhammermetode wählen so bleibt dir nur das Gericht und Antrag auf ABR.Das mit dem Jugendamt ist auch eine gute idee, fürs erste. Mit ihm nochmal sachlich reden könnte auch helfen. Erkläre ihm das ein Umzug am GSR nichts ändert und er trotzdem bei allem gefragt werden muss.In der praxis sieht die Sache meist anders aus aber das ist nicht der punkt. Du hast einen guten grund zum umziehen und das darf er dir garnicht verwehren.Das einzige was du sicherstellen musst ist das der Kontakt zwischen Vater und Kind weiterhin im vollem Umfang gewährleistet ist...aber du schreibst ja selbt: wie er lustig ist. Da wage ich es zu bezeifeln das er gegen den Umzug vorgehen wird.Mehr kann ich dir da leider auch nicht sagen.


    LG


    coca sie schrieb nichts von alleinigem SR... (las ich zumindestens nichts)nur das er jetzt auf das Geimeinsame pocht ..das kann vielerlei gemeint sein

    Eigentlich wünsch ich ihm die pest auf den hals..aber die hat er jetzt glaube ich eh schon..12 jahre Jünger*lacht.... Nein im ernst..es ist mir realtiv egal ob er glücklich ist oder nicht..hauptsache ich und die Kinder sind es.Immerhin ist er ja gegangen um ein neues besseres Leben anzufangn,vorallem ein freies Leben...mit drei fremden Kindern kann man von freiheit nicht sprechen von daher würde ich mal das glücklich sein anzweifeln.

    hmm ich hatte absolut keine rachegedanken obwohl ich allen Grund dazu gehabt hätte. Aber da ich meinen Ex gut kenne und kannte war mir klar..ich muss mich überhaupt nicht rächen oder irgendetwas unternehmen..das hat er nämlich alles fein selbst erledigt*grins durch sein verhaltenhat er sich immer tiefer in die Sch... geritten und glücklich ist der jetzt sicher nicht,aber mir kann man nicht vorwerfen ich wäre schuld ..wie gesagt ich hab nur abgewartet

    danke euch .. ich muss mich ersteinmal hier ein wenig zurecht finden ..also wenn ich mal etwas tu was njicht üblich ist nicht böse sein..dann habe ichnur rumgetestet :-)

    Ich bin neu hier und mag mich mal kurz vorstellen. ich bin die Conni ,37 Jahre alt , geschieden und Mutter zweier Jungs.5 und 17 jahre. Ich weiß noch nicht so recht wieso ich hier bin aber das kann man ja gemeinsam rausfinden.


    Ich freue mich jedenfalls hier zu sein das ist die hauptsache




    LG an euch allen