Beiträge von Ich+3

    nur in Kürze, der Kostenfestsetzungsbeschluss ist vollkommen in Ordnung. Da der Vater gewonnen hat, kann der RA mehr beanspruchen als die Prozesskostenhilfegebühren ausmachen, nämlich die normalen Gebühren. Die Differenz dazwischen hat er sich festsetzenlassen, natürlich im Namen des Vaters.

    So ist es!!!
    Und wie kommen wir jetzt da wieder raus?Ich meine wie kann ich es jetzt auf 0 setzen? :hae:

    KOSTENFESTSETZUNGSBESCHLUSS


    Die von der Beklagtenpartei an die Klagepartei gem §..... nach dem vorläufig vollstreckbaren Anerkenntnis des Amtsgerichtes.... vom.... zu erstattenden Kosten werden auf 343,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinsatz gem §... hieraus seit... festgesetzt.


    GRÜNDE
    Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar
    Anwaltskosten 1.037,09 €


    Von dem erstattungsfähigen Betrag ist abzuziehen:


    Art des Abzugs
    Festsetzung vom.... 693,18 €
    Dieser Betrag wurde im Wege der Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse ausbezahlt.


    Verbleibt zur Festsetzung 343,91 €




    _______________________________________________________________________________________


    Rechnung von der Rechtsanwältin
    Schuldner: Vivienne ...


    AnspruchTitel:
    Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts....


    Hauptforderung 343,91 € nebst 5,00 % Punkte über den Basiszins

    Ach was solls.Ich zahl das und dann ist der Käse gegessen.


    Das JU hat eine Klage bei Gericht eingereicht - Vater hat eine Abänderungs Klage bei Gericht eingereicht - Gericht hat ein Anerkenntnisurteil erlassen zu gusten des Vaters, dass er nicht zahlungsfähig ist.
    JU hat PKH und Vater hat PKH bekommen. Nur PKH vom Vater wurde nicht ganz übernommen.


    Ist aber jetzt egal.Ich zahl das und fertig.


    Danke für die Beiträge.

    Ja, er verdient soooooooooooooooo wenig.
    Das Gericht hat beschlossen, dass er keinen UH leisten muss....


    Mir geht es eigentlich nur um das, dass meine Tochtet die Kosten die übrig bleiben zahlen muss.Sie verjähren erst nach 30 Jahren.Ich wollte eigentlich nur wissen, ob jemand damit Erharung hat, wenn das JU verliert und wer dann die Kosten der Gegenpartei übernehmen muss, da das Kind ja nicht Geschäftsfähig ist.

    Hallo zusammen,


    ich habe ien Problem.
    Meine Tochter hat die Beistandschaft beim Jugendamt, da ihr Vater keine UH bezahlt und sie UVG bekommt.
    So jetzt kommt der Hammer.Die Beistandschaft hat gegen den Vater geklagt und er hat eine Abänderungsklage bei Gericht eingereicht.
    Dort wurde ein Anerkenntnisurteil verkündet, dass der Vater meiner Tochter nichts zu zahlen bracht.Die RA des Vaters hat zwar die Kosten über Prozesskostenhilfe abgerechnet, aber nicht alle, so dass eine Summe von ca. 390,--€ übrig geblieben ist.Diese 390,--€ werden im Jahr mit 5 % verzinst.Das Jugendamt hat im Namen meiner Tochter den Prozess verloren
    :wand und drückt sich jetzt vor den entstanden Kosten :wand .Ich selbst habe mich bei einem RA erkundigt und der hat gesagt, dass das alles rechtens ist.


    Ich weiss jetzt nicht wie meine Tochter aus dem Schlamassel raus kommen soll.


    Ich muss ihr helfen, weil die Schulden bleiben 30 Jahre bestehen.........
    :angry
    -

    Mein Sohn ist 12 Jahre alt.Das kam bei einem Gespräch heraus.Mein Sohn zieht am 01.09 zu seinem Vater.Der Vater meinte, dass er für August keinen UH bezahlt,weil mein Sohn die ganzen Ferien sowieso schon bei ihm ist.


    Was bringt mir jetzt mein Anwalt.Ich brauche schnelle Hilfe.Mein Vermieter wartet nicht bis mein Ex UH bezahlt und essen brauchen wir ja auch.


    Meinen Ex kann ich nicht anrufen.Unmöglich.Kann mit ihm nicht reden.

    Man Mädel,lass Dich am A.... lecken!!!!!!!!!!!!!!!!
    Tausche das Schloss aus und beantrage für Leon einen neuen Pass.
    Den Kontakt zu Leons Vater unterlässt Du.Keinen Kontakt mehr.Er soll vor Gericht gehen.
    Am besten gehe zum Jugendamt und schildere da Deine Situation.
    Wie alt ist Leon?



    Sorry.Das würde ich so machen.

    ich denke nicht,dass Du ganztags arbeiten musst.
    Kenne ich mich nicht aus.Rede mal mit der arge wies läuft.

    Hm.Ist schwierig.
    Wenn Du ALG II beziehst,dann kannst Du Einrichtungsgegenstände beantragen oder Du bekommst ein Darlehen.
    Wende Dich mal an Caritas oder Gemeinnützige Einrichtungen vielleicht können die euch 2 en helfen.
    ALG II Empfänger bekommen für die Kaution ein Darlehen,dass zurück bezahlt werden muss.
    Du musst aber auch schauen ob die Wohnung für euch 2 angemessen sit.Frag mal bei der ARGE nach.Größe NBK. usw.
    Hast Du nicht die Möglichkeit Deine Kleine nach der Schule betreuen zu lassen.z.B. Kinderhort.?
    Es ist schwierig Arbeit und Kind unter einem Hut zubringen,aber wenn Du keine Betreuungsmöglichkeit für Deine Kleine hast,dann die ARGE sofort auch nichts machen.Du musst Dich aber um eine Betreuungsmöglichkeit für die Kleine bemühen.
    Musst Du,wenn Du halbtags Arbeiten gehst voll ALG II beziehen oder nur Aufstockendes ALG II?