Beiträge von Darleena-Mama

    Bei uns hat die Arge verpennt das auszuzahlen, Schule ist wieder seit gestern, und dank Ex, der wieder mal keinen Unterhalt gezahlt hat steh ich nun da und kanns nicht zahlen.
    Kind1: Realschule, u.a. den blöden teuren Atlas plus DVD, sämtliche Arbeitshefte plus DVD, normale Hefte etc. bin mit 112 Euro dabei plus Kopiergeld
    Kind2: Förderschule, u.a. sämtliche spezielle Stifte und Hefte besonderer Lineatur (die über die Schule bestellt werden in den Niederlanden), Arbeitshefte, Fahrradhelm (wegs Therapieräder), Reithelm (wegs Reittherapie) etc. , ich bin bis jetzt bei 152 Euro plus Kopiergeld
    Kind3: wie Kind2 (gleiche Schule) nur eben 146 Euro, da andere Klasse (die Sachen für die Einschulung rechne ich jetzt mal nicht mit)
    Dazu gerechnet die regelmäßigen Ausflüge, die auch noch was kosten, alle 3 Kids gehn im Dezember ins Theater mit den Schulen, das machen hier alle Schulen, kostet Busgeld plus Eintritt, im September fahren Kind 2 und 3 zu einem Ganztagesausflug mit der Schule, dafür wurden je Kind 12 Euro eingesammelt.
    Ich hab mir sämtliches Geld leihen müssen, weil eben Unterhalt nicht kam und die 100 Euro je Kind auch nicht. Bei uns decken die 100 Euro je Kind nicht alles ab.

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    Ich käme auch ohne die 100€ Schulgeld nun aus.....ich finde, das ist reine verschleuderei von Steuergeldern....

    Dann geb sie doch denen, wo die 100 Euro nicht alles abdecken.... :engel

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    Zudem: sie hatte oben geschrieben, daß sie keine Versicherungen hat. Zudem müssen die wenn vorhanden übernommen werden - zumindest gibt es dafür einen Extra Pauschbetrag.


    Nur wenn sie eigenes Einkommen hat, dann werden 30 Euro Versicherungspauschale nochmal abgezogen vor der Anrechnung, ansonsten kriegt man als Hartz4-Empfänger, der kein eigenes Einkommen hat nichts dazu.

    Wieso unter 7 Jahren??? Normalerweise, wenn ein Kind nicht zurückgestellt wurde von der Einschulung, werden Kinder doch mit 6 Jahren eingeschult. Ich kann in dem Paragraphen nichts lesen, was eine Altersbegrenzung unter 7 Jahren betrifft.


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    Sie müssen den Schulbesuch für die erstmalige Gewährung der Leistung nachweisen. Danach ist eine Bestätigung über den Schulbesuch erst wieder ab Vollendung des 15. Lebens-jahres des Schülers bzw. ab dem Besuch der Jahrgangsstufe 10 nötig. Als Nachweis der Einschulung kann z. B. die Aufnahmebestätigung der Schule, die Schulbescheinigung oder der Schulausweis dienen. In allen anderen Fällen ist eine Schulbescheinigung einzureichen, aus der neben dem Schultyp auch die besuchte Jahrgangsstufe hervorgehen muss

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    Der KV will den Lebensumständen der Kinder bei der KM nachgehen und schickt deshalb das JA um nachzusehen.


    Na ich glaube nicht, daß das der Grund für diese Aktion ist. Ein Nachgehen der Lebensumstände ist für mich was anderes als beim Jugendamt den Eindruck zu erwecken, die Kinder wären akut in Gefahr, so daß das Jugendamt so zeitnah wie möglich vor der Tür steht. Damit das Jugendamt so schnell vor der Tür steht, muß er wirklich gesagt haben, daß das Leben und die Gesundheit der Kinder in Gefahr wären.

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    Mein Ex brachte mir am Sonntag die Kinder wieder und sagte zu mir, dass mein Kleiner sich am Hoden gekratzt hätte und er hätte das eingecremt


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    Hab ich hingenommen, bis ich dann beim Windel umlegen am Abend einen Schock bekommen habe, denn das was ich gesehen habe war kein Kratzer. Es war auch rot und bläulich und ich hab gleich an eine Quetschung gedacht.


    Ich nehme mal an, daß ein Vater doch wohl in der Lage sein sollte, zwischen einem Kratzer und einer Verletzung, die kein Kratzer ist zu unterscheiden. Vom Kratzen am Hoden bekommt man keine Quetschung und gesehn haben muß er das ja, sonst hätte er das wohl nicht eingecremt.
    Und dann noch anschließend die Aktion mit dem Jugendamt? Vielleicht wirklich aus dem Grunde, um diese Quetschung der Mutter in die Schuhe zu schieben (hätt ja sein können, daß diese nicht zum Arzt gegangen wäre, was dann? Dann hätte Jugendamt Kind untersuchen lassen, es wäre eine Hodenquetschung bei rausgekommen von der Vater gar nichts gewußt hätte und Mutter wär die Schuldige gewesen?)?
    Nein, ich empfinde es so, daß der Vater falsches Spiel betreibt. Und sollte es aus dem Grunde sein, die Next oder deren Kinder zu schützen, weil die Hodenquetschung vielleicht wirklich auf einen derer Konto geht, dann ist das armseelig. Gut, das ist jetzt auch nur Spekulation, aber wenn diese Jugendamtsaktion nicht gelaufen wäre, hätte man wirklich glauben können, daß er versehentlich was übersehn oder falsch eingeschätzt hat.

    Also, Kind kommt mit Hodenquetschung vom KV nach Hause, Vater alamiert unbegründet mit Falschaussage das Jugendamt, ist anscheint nicht in der Lage vernünftig mit der Kindsmutter zu kommunizieren (sonst hätte er sicher wohl mitgeteilt, was nun wirklich an dem Kratzer dran ist und wo der Kratzer, der sich als Hodenquetschung herausgestellt hat, her kommt und sicher nicht eine solche Aktion gestartet). Bei gemeinsamen Sorgerecht sollten die Eltern schon in der Lage sein, miteinander so zu kommunizieren, daß das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist.
    Ich würde als Mutter voraussetzen, daß erstens meine Kinder nicht durch irgendwelche Nexten oder deren Nachwuchs gefährdet sind, und wenn was vorgefallen ist, daß man mir das mitteilt und nicht eine gröbere Verletzung als Bagatelle darstellt und so tut, als ob nichts gewesen wäre. Und ebenso, daß man mir nicht in den Rücken fällt mit verleumderischer Aktion, indem Lügen beim Jugendamt erzählt werden, so daß die alamiert vor der Tür standen. Wie soll man mit einem solchen Vater gemeinsame Entscheidungen zum Wohle des Kindes treffen, wenn der nicht in der Lage ist, vernünftig zu kommunizieren, ehrlich gesagt hätte ich da als Mutter Angst, daß er bei der nächsten gemeinsamen Entscheidung wieder irgendwelche Lügen in die Welt.
    Gut, ausreichen wird das warscheinlich wirklich nicht fürs alleinige Sorgerecht, aber ich würde das ganze nicht auf sich beruhen lassen, sondern dagegen angehen, das was er gemacht hat ist Verleumdung, üble Nachrede und sowas ist strafbar.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß er einfach so das Kind von einer Förderschule mit Fahrdienst abholen darf, ohne der Mutter, die zu Hause auf den Fahrdienst wartet, der das Kind planmäßig nach Hause bringen soll, Bescheid zu geben. An unserer Förderschule wäre das so nicht möglich, ich müßte das ausdrücklich vorher ins Mitteilungsheft schreiben oder im Büro Bescheid geben, ansonsten würden die mich, bevor das Kind zum Vater zusteigt erstmal anrufen, um mir Bescheid zu geben, daß das Kind mit zum vater fährt und nicht per Fahrdienst nach Hause kommt und ob das überhaupt so abgesprochen ist.
    Man kann, auch wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, nicht einfach machen was man will, ohne es vorher zu besprechen. Der Fahrer vom Fahrdienst kann im Extremfall echt Probleme kriegen, wenn er ohne Kind auftaucht, denn er darf erst losfahren, wenn alle Kinder im Bully oder Taxi sitzen (es sei denn, eines ist abgemeldet für den Tag).
    Das was der Vater vor hat, kann nicht rechtens sein, er muß da auch den normalen Weg gehn und das vorher so ankündigen, daß man in der Schule bzw. dem Fahrdienst bescheid geben kann, er kann sich über sowas nicht hinweg setzen, nur weil er auch das Sorgerecht hat.

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    Was soll das mit dem Familiengericht?


    Wenn z.B. gemeinsames Sorgerecht besteht und einer beantragt das alleinige Sorgerecht, geht das nur per Familiengericht, es wird dann entweder dem einen oder dem andern das alleinige Sorgerecht zugesprochen oder es bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht, hierrüber entscheidet der Richter.

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    Zitat von Darleena-Mama:Wenn man Gläubiger in einer Inso ist und neue Schulden bei einem Inso-Gläubiger entstehn, wo nachgewiesen werden kann, daß diese schuldhaft entstanden sind (weil zahlungsunwillig), kann man als Inso-Gläubiger den Antrag auf Restschuldversagung stellen.


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    Zitat von JensB2001:Zitat von JensB2001:Na das lass dir jetzt aber nochmal selber durch den kopf gehen
    Irgendwie ja wäre das ne bissle putzig, wenn ein Gläubiger neue Schulden zu lässt...u wenn dann kippt das schon vorher evtl...


    U ansich sind sogar neue Schulden während der Inso möglich...solange er den Verbindlichkeiten nachkommt u es zu keinen Zwanmgsmaßnahmen kommt.....
    Neue Schulden machen, ist also ohne weiteres drin...fraglich nur bei wem er die machen kann u wer ihm was überlässt, denn sein Schufaeintrag ist eindeutig..u da werden sich die meisten hüten...



    Es war auf die Unterhaltsschulden bezogen, Altgläubiger ist das Kind, dem er noch Unterhalt schuldet, der evtl. mit in die Inso übernommen wurde (was aber nur geht, wenn diese Unterhaltsschulden nicht durch eine strafbare Handlung entstanden sind, bei Unterhaltspflichtverletzung besteht keine Chance, die Unterhaltsschulden mit in die Inso zu nehmen), und wenn er dem Kind in der Inso auch Unterhalt schuldet, weil er wieder nicht gezahlt, werden sozusagen neue Schulden bei einem Altgläubiger gemacht.

    Ergänzung:

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    2.
    Mit dem zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens rückständigen Unterhalt wirst Du, bzw. Dein Kind, so behandelt wie alle anderen Gläubiger. Du kannst also beim Treuhänder die Forderungen anmelden und bekommst wahrscheinlich keine Quote. Dass die alten Unterhaltsforderungen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder eingeklagt oder vollstreckt werden können, ist schlichtweg falsch. Mit Erteilung der Restschuldbefreiuung kannst Du sie endgültig nicht mehr durchsetzen.


    Ausgenommen hiervon sind Unterhaltsschulden, die durch strafbare Handlung entstanden sind, Stichwort: Unterhaltspflichtverletzung (Nachweis erforderlich)

    Zitat

    3.
    Ob laufende Unterhaltspflichten eingehalten werden, interessiert bei der Frage, ob die Restschuldbefreiuung erteilt wird, herzlich wenig.


    Wenn man Gläubiger in einer Inso ist und neue Schulden bei einem Inso-Gläubiger entstehn, wo nachgewiesen werden kann, daß diese schuldhaft entstanden sind (weil zahlungsunwillig), kann man als Inso-Gläubiger den Antrag auf Restschuldversagung stellen.

    Ich habe keine Nachweise über die Namensänderung, das ganze lief über Einbenennung vor fast 9 Jahren bei meiner zweiten Heirat. Ich habe lediglich neue Geburtsurkunden bekommen für die Kinder mit dem einbenannten Nachnamen, mehr existiert darüber nicht.
    Im Scheidungsurteil steht noch mein alter Nachname und der alte Nachname der Kinder (und um den gehts). Die Bank eröffnet so kein Konto, ich brauche einen Sorgerechtsnachweis mit den jetzigen Namen.

    Ich habe für 2 meiner Kinder das alleinige Sorgerecht. Im betreffenden Scheidungsurteil steht es drin geschrieben. Problem dabei: es stehen unsere alten Namen in dem Scheidungsurteil (das ist von 2001). Mittlerweile habe ich meinen Mädchennamen wieder und auch die Kids heißen so (alle Kids, nicht nur diese beiden).
    Wie komme ich an eine Bestätigung, daß ich für diese beiden Kinder das alleinige Sorgerecht habe, aber mit den jetzigen Namen?
    1.Ich muß uns wegs nem Umzug diesen Monat ummelden und muß dazu das Sorgerecht nachweisen (mit den jetzigen Namen)
    2.Meine Tochter braucht nen Ausweis wegs ner Klassenfahrt im Herbst
    3.wollte ich für diese beiden Kinder ein Taschengeldkonto eröffnen und brauche nen Nachweis über das Sorgerecht
    An wen muß ich mich wenden? Gericht, wo das Scheidungsurteil geschrieben wurde? Jugendamt? Oder wer?

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    Jetzt werde ich es schaffen!


    Du wirst was schaffen? Dein Leben weiter zu leben? Weiter zu existieren? Für wie lange?
    Das was für dich wieder in Ordnung erscheint, ist nur oberflächlich. Natürlich dauert es ein Weilchen, bis die gekitteten Risse
    auch nach außen hin wieder zu sehn sind und das ganze nicht mehr hält. Was ist dann? Folgt dann eine innere Explosion?
    Blendest du es aus, daß das Vertrauen angeschlagen ist? Für wie lange hälst du das durch? Was ist, wenn das Mißtrauen überhand nimmt (sei es berechtigt oder unberechtigt)?
    Lebst du nur für diesen Moment und blendest Gedanken an deine Zukunft aus oder lebst du in einer Scheinwelt, die nur am Rande der Realität existiert? Nimmst du nur einen Teil wahr und zwar den, den du am ehesten akzeptierst, während alles andere an dir vorbei geht?
    Um eine erneute Beziehung mit einem "Altpartner" einzugehn, mußt du das Vorhergegangene erstmal verarbeitet haben und dir der Konsequenzen bewußt sein, die folgen können bei einer Neuauflage. Das bist du nicht, du knüpfst dort an, wo es vermeintlich aufgehört hat (zumindest in deinem Denken).
    Wende dich ans Gesundheitsamt Osnabrück und laß dir dort eine Beratungsstelle nennen für dich, damit eure Beziehung überhaupt eine Chance bekommt und du es wirklich schaffst (auch wenn diese Neuauflage nicht halten würde).
    Und eine Frage noch, siehst du Marion als Eigentum, hast du das Gefühl, sie existiert nur für dich und hat keine eigenen Empfindungen? Bist du in der Lage gedanklich zu trennen, daß ihr 2 individuelle Personen seid und nicht "nur" ein Paar?

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    Besuche darfst du machen. Musst nur den KV davon in Kenntnis setzen. Das ist dann kein Kindesentzug.


    Sie muß den KV darüber in Kenntnis setzen, wenn sie Besuche außerhalb macht????? Das wäre mir aber neu. Solange kein Umgangstermin ist, kann sie mit Kind Besuche machen wann sie will, ohne ihm Rechenschaft schuldig zu sein oder wochenlang zu Hause ausharren zu müssen, weils ihm ja evtl. mal einfallen könnte, daß er auch noch ne Tochter hat.....

    Wenn der Anwalt behauptet, daß eine Vollzeitbeschäftigung möglich ist, hat er doch sicher auch einen konkreten Vorschlag ob der Kinderbetreuung über 14 Uhr hinaus und deren Finanzierung... Hat er nicht? Hm, dann ist das typischer Anwaltsschmarren mit nem Schuß ins Blaue. Sowas kommt häufig vor, ich hab hier schon einige Stilblüten herumliegen, über die ich mittlerweile herzlich lachen kann, vor allem, wenn man bedenkt, daß das auch noch aus ner Anwaltskanzlei kommt....

    Die längste Bearbeitungszeit was UVG betrifft war bei uns 8 Monate im Jahre 2001, weil das JA erst ne Stellungnahme wollte von Vattern, warum er nicht gezahlt hat - da der Kerl nie antwortet hat sich das hingezogen (anscheint leben Kinder in der Zeit von Luft und Liebe...). Aber der arme Vater hätte ja nen plausiblen Grund gehabt haben können (wobei meinen kids trotzdem das UVG zugestanden hätte, Grund hin oder her) für seine Nichtzahlung.

    Mein Ex2 stellt den Kurzen in regelmäßigen Abständen immer mal wieder ne Neue vor. Ehrlich gesagt ist mir das sowas von piepegal, solange er was weibliches an seiner Seite hat ist er umgänglicher und holt die Kurzen auch öfter, das hat doch auch was ^^
    Ansonsten ist mir sein Privatleben relativ latte, auch wenn er mich ständig damit zutexten will (ich bin doch nicht seine Mami).