Beiträge von Darleena-Mama

    Ich hab heute folgende Antwort erhalten in einem Hartz4-Forum:
    Verfahrensmäßig macht man (bzw. frau, sind ja meistens die Mütter) es so, daß sie der ARGE mitteilt:


    "Am .... April 2009 habe ich von der Familienkasse den sog. "Kinderbonus" in Höhe von 100 Euro erhalten, der nach dem Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus vom 2.3.2009 (BGBl I 416, 417) keinen Einfluß auf die Leistungsberechnung nach dem SGB II hat. Herr ...., der Vater meines Kindes ...., kürzte deshalb gem. § 1612b BGB die Unterhaltszahlung vom .... 2009 von sonst (x) Euro auf (x minus 50) Euro. Da Sie als Einkommen meines Kindes .... regelmäßig Unterhalt in Höhe von (x) Euro anrechnen, ist die Berechnung für April 2009 fehlerhaft und ich beantrage namens meines Kindes eine Neuberechnung für diesen Monat. Als Nachweis füge ich den Kontoauszug vom .... mit der gekürzten Unterhaltszahlung bei."


    Diese Formulierung - "ich beantrage" - hat zur Folge, daß die ARGE darauf mit einem Bescheid antworten muß. Wenn dieser Bescheid tatsächlich besagt, daß der geminderte Unterhalt nicht berücksichtigt wird, kann man dagegen Rechtsbehelfe (erst Widerspruch, danach Klage) einlegen. Aber so weit wird es nur selten kommen, die Rechtslage ist eigentlich klar.


    LG Darleena-Mama

    Hallo,
    kennt jemand eine der folgenden Reha-Kliniken?
    Seehospiz auf Norderney
    Satteldüne auf Amrum
    Kliniken in Wangen
    Prinzregent Luitpold- Klinik in Scheidegg
    Hochried in Murnau?
    Ich habe Reha-Anträge für meine Kinder am laufen und diese Kliniken als Vorschläge gemacht.
    Würd mich freuen, wenn mir jemand was zu einer dieser Kliniken schreiben könnte.
    Danke
    Darleena-Mama