Zugewinn und ALG2

  • Hallo,


    heute kam das Schreiben von meinem Anwalt in dem mein Mann gebeten wird seine Vermögenswerte zwecks Feststellung des Zugewinns offenzulegen.


    Nun kam ich ans überlegen wie es sich verhält mit dem Zugewinn.


    Im Moment lebe ich ja von ALG2, werde aber im September wahrscheinlich wieder arbeiten gehen (im Moment bin ich in Elternzeit).


    Wenn ich nun tatsächlich den Zugewinn von meinem Mann bekomme (im Moment bezweifel ich das da ich bisher auch keinen Unterhalt etc von ihm bekomme), wird mir dann das ALG2 gestrichen bis ich diese Werte aufgebraucht habe, oder fallen diese auch unter die Werte die man behalten darf ( diese 250 Euro pro Lebensjahr). Darf man einen bestimmten Betrag behalten oder muß alles verrechnet werden?


    Gruß Hep

  • Ich würde vor der Arge im Fall des Falles auf bereits vorhandenes Vermögen argumentieren.


    Dass der dir zustehende Teil nicht auf einem deiner Konten war, heißt ja nicht, dass es dir erst jetzt zugeflossen ist.


    Am besten wäre natürlich, es würde alles erst dann bei dir eingehen, wenn du wieder arbeitest und nicht mehr auf ALG II angewiesen bist. Damit würdest du dir sehr viel Kuddelmuddel ersparen.


    Hast du deinen Mann als dir unterhaltspflichtigen bei der Arge angegeben? Dann müssten die ihm doch eigentlich im Nacken sitzen... :hä

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • @ kaj


    Hi,


    bei der Arge ist er angegeben, aber die kümmern sich nicht großartig, da ich ja für die Kids den UV bekomme und mir selber kein Geld mehr zusteht ( er fällt unter den Selbstbehalt, da er aus einer vorherigen Beziehung einen Sohn hat).


    Ich selber habe Unterhaltsklage eingereicht, aber das kann dauern.


    Jetzt haben sie mir meine PKH abgelehnt da mein Mann angegeben hätte er würde zahlen und daher ist meine Klage mutwillig. Nu muß er die Belege vorlegen, die er aber ja nicht hat da er nicht zahlt....so zieht man etwas auch schön in die Länge.


    Und ich sehe es nicht ein auf Kosten meiner Kids auf das Geld zu verzichten und er macht sich ein schönes Leben mit seiner Neuen. Ich fordere das ein was meinen Kindern zusteht, außerdem den Unterhalt den er mir von Juni-Dezember 07 hätte zahlen müssen. Naja er schneidet sich ins eigene Fleisch und merkt es leider nicht. Er wird ja den ausstehenden Unterhalt auch zahlen müssen.


    Im Moment ist es noch nicht so gravierend für mich, da das Amt ja eh meine Grundsicherung zahlt, aber wenn ich tatsächlich wieder arbeite brauche ich das Geld um eine Kinderbetreuung zu finanzieren.


    Oh man ich merke gerade das ich wieder anfange mich zu rechtfertigen. Legt man das irgendwann ab???


    Gruß Hep

  • Wenn du ALG 2 und Unterhaltsvorschuss bekommst, dann muss dein Mann - nach deiner erfolgreichen Klage - den ausstehenden Unterhalt an die ARGE und das Jugenamt zurückzahlen.
    Der Unterhalt, den dein Mann dir bisher nicht gezahlt hat und somit schuldet, wird dir dann auf die schon ausgezahlten Leistungen von ARGE und Jugenamt angerechnet.


    Also den austehenden Unterhalt muss er natürlich bezahlen. Allerdings nicht direkt an dich, sondern - als Rückzahlung - an die Ämter, die dich und die Kinder seitdem unterstützen.


    Für die Kinderbetreuung gibt es Unterstützung vom Jugendamt. Das kommt dann auf dein Einkommen an. Ebenso gibt es - zumindest hier in NRW - mittlerweile ein Programm "kein Kind ohne Mahlzeit". Dort bekommt man, ebenfalls abhängig vom Eikommen, finanzielle Hilfe um das Mittagessen in der Schule zu finanzieren.


    Das Problem mit der Rechtfertigung kenne ich ::). Ich ertappe mich immer mal wieder dabei, wie ich nicht nur mich selbst, sondern auch manchmal die etwas wirren Verhaltensweisen meines Ex - Mannes zu rechtfertigen versuche... :muede

  • Dafür, dass ich den meinen Kindern zustehenden KU einklage, rechfertige ich mich niemals. Schließlich betreue ich zu 100%. Müsste der KV für dieselbe Betreuungsleistung ein Kindermädchen anstellen, würde ihn das einiges mehr kosten.


    Außerdem steht auch der KV in der Pflicht, da brauche ich nur das Grundgesetz, Artikel 6 zu bemühen. Alle weiteren Gesetze sind grungesetzkonform.


    Wenn die Arge sich nicht selber kümmert, kann dir das ziemlich egal sein, solange du unterstützt wirst. Du solltest allerdings darauf gefasst sein, dass, falls er verurteilt wird und dann zahlt, die Arge bei dir anklopft und eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen verlangt.
    So eine Rückforderung solltest du aber unbedingt von jemandem kontrollieren lassen (Beratungsstelle) oder selber ganz genau nachrechnen.

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  • wortwechsel


    Hi, das ich die ausstehenden Zahlungen an das Amt zuückzahlen muß ich mir ja klar. Ich wollte nur wissen wie es mit dem Zugewinn abläuft.



    Kaj


    Hi, das das Amt das Geld wiederbekommt ist völlig logisch. Allerdings habe ich die Klage jetzt schon laufen, damit das geklärt ist wenn ich wieder arbeiten gehn sollte. Werde die evt Nachforderung dann auch genau berechnen, da die Rge 2 Widersprüche brauchte um meinen Bescheid richtig zu stellen.


    Nur wie ist es wenn mein Mann tatsächlich die ausstehenden Summen zahlen soll, dies aber nur in Raten kann, dann kann ich diese doch auch nur so und nicht komplett an die Arge abgeben?!


    Ach man, ich mach mir glaub ich wieder zehn Gedankengänge zu viel.


    Danke euch beiden


    Gruß Hep

  • Bei mir ist das ähnlich: mein Mann schuldet mir und meinen Kindern eine große Summe Unterhalt, da er ungefähr ein Jahr lang nichts gezahlt hat.


    Nach der Klage ist er zur Rückzahlung aufgefordert worden, kann das aber auch nur in Raten.


    Vom Gericht ist berechnet worden, wieviel laufenden Unterhalt und wieviel Rückzahlung (in Raten) er leisten muss.


    Die Rückzahlungen an die Arge und an das Jugendamt zahlr er direkt dorhin. Damit habe ich also eigentlich gar nichts zu tun.


    Wie das mit Zugewinn ist, weiß ich nicht. Wir sind zwar schon seit zwei Jahren getrennt, aber leider immer noch nicht geschieden.