Hallo,
heute kam das Schreiben von meinem Anwalt in dem mein Mann gebeten wird seine Vermögenswerte zwecks Feststellung des Zugewinns offenzulegen.
Nun kam ich ans überlegen wie es sich verhält mit dem Zugewinn.
Im Moment lebe ich ja von ALG2, werde aber im September wahrscheinlich wieder arbeiten gehen (im Moment bin ich in Elternzeit).
Wenn ich nun tatsächlich den Zugewinn von meinem Mann bekomme (im Moment bezweifel ich das da ich bisher auch keinen Unterhalt etc von ihm bekomme), wird mir dann das ALG2 gestrichen bis ich diese Werte aufgebraucht habe, oder fallen diese auch unter die Werte die man behalten darf ( diese 250 Euro pro Lebensjahr). Darf man einen bestimmten Betrag behalten oder muß alles verrechnet werden?
Gruß Hep