Zuschuß Fahrtkosten???
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Zitat
Original von chaosmaus
Manche Ansichten finde ich persönlich immer wieder haarsträubend und erschreckend, wenn es um Arbeit oder Hartz IV --- wann habe ich mehr .... geht.
Viele vergessen bei den "da-habe-ich-weniger-als-ein-Hartzer"-Berechnungen, dass vom Bedarfssatz erstmal auch noch RV, KV, PV abgezogen werden vor der Auszahlung. Und das ist nicht wenig.
Dann sind da noch die Annehmlichkeiten wie Urlaubsplanung (auch für Balkonien-Urlaube), die ein ALG II Empfänger nicht machen kann. Nix planen, Kinder immer auf Abruf halten in den Ferien z.B. ....
Von den Gefühlslagen ganz zu schweigen. Auch minimale bis keine Kosten für Bibliotheken, kostenfreie Tafeln u.ä. sind örtlich seeehr verschieden. Ich z.B. bin, ebenso mein Kind, Vollzahler in unserer Stadtbibliothek. Zur Tafel müsste ich 12 km fahren und zahle 1,50 €, nach meinem letzten Wissensstand.
Ich denke, bevor man das so lapidar hinwirft, sollte man immerhin mal in der Situation gesteckt haben (ohne Erz.url.zeiten) und erstmal richtig durchrechnen.
Und Fahrtkosten auf die Ämter bzw. zu Bewerbungsgesprächen, die unter 6 € betragen (zumindest hier im Osten) werden auch nicht übernommen. Das ist in manchen BL anders.
Alles ist immer im Regelsatz enthalten, kein Antrag hier oder dort mal möglich ...
Nein, sicher geht es vielen Erwerbstätigen mit geringstem Lohn wirklich nicht besser als manchem ALG II Empfänger, jedoch diese Rechnung, wer wann mehr hat, ist eine Milchmädchenrechnung. :crazy:hm...
Und ärgert mich immer wieder erneut.
Und immer, wenn man nach einer Maßnahme wieder zu Hause sitzt, überkommt einen dieses "wieder arbeitslos"- Gefühl von Neuem, muß man wieder damit fertig werden ... Eine Gefühlsachterbahn ohne Ende ....
Von den Gängen auf das Amt (so so, :Hm , wieder kein erfolgreiches Vorstellungsgespräch gehabt ???) ganz zu schweigen ...
Umziehen darf man auch nicht, oder man muß, und wenn man auch nur 3 € Zuschlag vom Übergang ALG I zur II (maximal 2 Jahre) bekommt, ist man auch nicht GEZ - befreit ! So, nun kann man wieder rechnen, wann man "mehr hat" ...Zu den Fahrtkosten: Die den Grundfreibetrag (also die 100 € + xx % je nach Verdienst) übersteigenden (Fahrt-)Kosten können geltend gemacht werden bei einem Bruttoverdienst über 400 € .
So, ich mache mich dann mal wieder fertig für meinen EEJ, den ich derzeit habe, und bei dem ich wieder unter Menschen bin und mich unterhalten kann über alltägliche Dinge .... :tanz
zum thema urlaub... mak habb bis zu 3 wochen im jahr "urlaub" machen .. liegt allerdings im ermessen des sachbearbeiters
hart 4 und urlaubdesweiteren zum thema arbeiten, bevor ich mich vor 3 jahren der kindererziehung gewidmet habe habe ich 1500€ brutto gehabt .. bei 44 stunden /6 tage woche 1050€ netto + 512€ kindergeld und pflegegeld.. ohne jegliche vergünstigungen in sachen gez zahnarzt (zahersatz) usw.
in einem 3 personen haushalt hatten wir mit pflegegeld und kindergeld ca 1600€ vor allen abzügen... gez befreiung, kostenlosen zahnersatz usw ...
also vom netto einkommen her fast gleich, allerdings hatte ich keine aufwendungen für berufkleidung, musste mittags nicht auswärts essen
hatte keine fahrkosten. selbst meinen zahnersatz ist zu 100% von der kasse übernommen worden wo ich als berufstätiger häte 2400€ zuzahlen müssen.klar habe ich in der arbeitslosigkeit nicht viel rente abführen können .. aber hartz 4 führt einen geringen betrag ab.
ich finde es zum :kotz das man in diesem staat als gering verdiener besser zuhause bleibt und sich um sein kind kümmert als arbeiten zu gehen da man sich so besser steht.
ob ich nun als gering verdiener riester oder als arbeitsloser .. macht auch keinen unterschied.
wichtig ist mir legedlich das wenn ich mir den arsch aufreisse um alles unter einen hut zu bringen ich mich schlechter stelle als wenn ich zuhause bleibe nd 24/7 für mein kind da bin, was ich gerne tue.
ich würde aber auch niemals nein zu einem gut bezahlten job sagen um mein/unser eigenes geld zu verdienen.