Mutter Kind Kuren dürfen nicht mehr abgelehnt werden!

  • Hallo an alle,


    ich habe heute im Internet auf mehreren Seiten gelesen, das seit April 2007 MU KI Kuren von gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr abgelehnt werden dürfen.
    MU KI Kuren sind nun gesetzliche Leistungen von den Krankenkassen.


    Wie es allerdings mit der 4 Jahresfrist aussieht weiß ich leider nicht.



    LG


    Susi

  • Hi Susi,


    im April 2007 wurde festgelegt, dass die Kassen eine Mu-Ki-Kur nicht mehr mit der Begründung ablehnen dürfen, dass zuerst ambulante Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.


    Die 4 bzw. 2 Jahresregelung bleibt trotzdem.


    LG Sandra

    LG Pippilotta1
    Achter de wolken schijnt de zon

  • Hi,


    mir hat das die Kurbeauftragte der Caritas so erklärt. Das blöde ist halt, dass die Kassen trotzdem versuchen, die Kuren abzulehnen. Bei einer Bekannten hat die Kasse doch tatsächlich die Kur abgelehnt und meinten, sie solle zuerst ambulant alles beanspruchen...


    LG Sandra

    LG Pippilotta1
    Achter de wolken schijnt de zon

  • Bei einer Bekannten von mir wurde die Kur auch abgelehnt. Sie ist verheiratet und sie haben 1 Kind. Der Mann ist arbeitslos, sie ist teilzeit berufstätig. Sie hat Übergewicht, Rückenprobleme, Eheprobleme, finanzielle Ängste. Ihr Arzt hat seitenweise die Probleme geschildert. Die Krankenkasse hat die Kur trotzdem abgelehnt und auch ihren Widerspruch abgelehnt.


    Vielleicht werden ihre Eheprobleme ja schlimmer und sie wird AE, dann wird ihre Kur bestimmt genehmigt. ;) (Ironieoff)

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Da sieht man doch das dies reine Willkür von den Kassen ist.
    Ich bin ja gespannt wie das bei mir abläuft.
    Nach unzähligen Operationen im laufe der Jahre sollten sie ja schon mal darüber nachdenken diese Kur zu bewilligen.
    Und meiner kleinen geht es auch net so toll.
    Sie ist noch net im Kindergarten und trotzdem laufend krank, meisten muß sie dann inhalieren.
    Na wir werden sehen!


    LG


    Susi

  • Darf ich mal von mir schreiben?


    Ich habe 3 Kinder, (hatte zu dem Zeitpunkt noch) einen Lebensgefährten, der aber die meiste Zeit gearbeitet hat, mein großer Sohn hat Adhs, ich hatte eine beschi*** Scheidung hinter mir....Schlafstörungen, Burn- Out, chronische Rückenschmerzen, Skoliose....ganz zu schweigen von den finanz. Problemen...
    Auch meine Kur wurde erstmal abgelehnt.
    Ich glaube die hoffen, das man es dann dabei belässt...aber ich habe Widerspruch eingelegt, bin zu einem Facharzt (Orthopäden) gegangen, der meine Skoliose bis ins kleinste Detail beschrieben hat und ruck zuck war meine Kur genehmigt... :strahlen

  • Ich habe Schlafstörungen, Kopfschmerzen, beginnendes Burn-Out, starke Rückenschmerzen, Ärger mit dem Ex, finanzielle Probleme.
    Meine Kur wurde sofort genehmigt (innerhalb 1 Woche).
    Meine letzte Kur war im September 2004, kurz nach der Trennung. Auch diese Kur wurde sofort genehmigt.


    Mein Sohn ist nur Begleitperson, wobei seine Kinderärztin noch eine Verordnung über Ergotherapie auststellen wird, damit er am Entspannungstraining für Kinder mitmachen darf, das in unserer Kurklinik angeboten wird. (Er leidet häufig unter Kopfschmerzen, was jedoch keine organische Ursache hat, sondern eher eine seelische, wg. Verarbeitung der Trennung). Ich muss aber noch mit der KK klären, ob sie das genehmigen.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Vielmals kommt es auch darauf an, wie oft man in der Vergangenheit arbeitsunfähig war und warum.

  • Ich glaube, die KK entscheiden da willkürlich. Ich gehe wirklich selten zum Arzt und war niemals mehr als 5 Tage/Jahr krank geschrieben (meist wegen Angina).

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Ich glaube, je weniger man beim Arzt ist bzw. wenige Tage im Jahr krank ist, umso mehr ist die Krankenkasse für eine Ablehnung.

  • Zitat

    Original von pippilotta1
    Die 4 bzw. 2 Jahresregelung bleibt trotzdem.


    hallo zusammen,
    welche bedingungen müßten für die 2-jahresregelung vorliegen?
    meine m-k-k war ende 2005 und ich würde gerne anfang des kommenden jahres wieder eine beantragen....
    oder falle ich dann wieder in die reguläre regelung?
    lg
    monnemermadl

    Hoffentlich bald wieder auf dem richtigen WEG!


    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)