Antrag abgelehnt

  • ... hatte heute die Ablehnung meines Kurantrages in der Post und möchte gerne Wiederspruch einlegen, weiß aber nicht wie und vor allem nicht, was ich reinschreiben soll. Vielleicht habt ihr Tipps oder selber schon mal einen Wiederspruch gemacht.


    Bei mir ist aber folgendes Problem:


    Ich war dieses Jahr schon zur MuKiKur im Jan./ Febr.. Nach der Trennung von meinem Mann voriges Jahr hatte ich Antrag gestellt, der wurde auch genehmigt. Ich bekam 3 Wochen in einer psychosom. Klinik in Bad Essen. Dort wunderte man sich, dass ich nur für 3 Wochen da bleiben soll - da hier Patienten mit der Zeitdauer 6-12 Wochen betreut werden. Es wurde sofort vom Kurheim ein Antrag auf Verlängerung gestellt. Während dieser Zeit begann ich eine intensive psycholog. Therapie - ließ mich auch darauf ein Kindheit, Ehe und so weiter aufzuarbeiten.
    Einen Tag bevor diese 3 Wochen abliefen, wurde mir auf intensives Nachfragen der Klinikltg. bei der Krankenkasse mitgeteilt, dass der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wurde. Ich zu Hause erneut einen Antrag bei der BfA stellen soll, dieser wurde von BfA abgelehnt und wieder an Kasse weitergereicht und die haben ihn nun auch abgelehnt.


    Montags hatte ich noch Therapiegespräch, danach erfuhr ich "Ende" und Dienstag fuhren wir völlig ohne Plan heim.
    Seitdem befinde ich mich eigentlich nur noch im "Trauma" funktioniere nur noch und überlebe ...
    Eine psycholog. Betreuung hier vor Ort ist erst ab November möglich.
    Wenn es mir richtig Sch... geht springt der Psych. meiner Töchter ein, aber er kann mir auch nicht weiter helfen.
    Ich bräuchte eine regelmäßige Therapie oder müßte mich in eine Klinik stationär einweisen lassen.
    Aber was ist in dieser Zeit mit meinen Kindern - zum Vater können und wollen sie nicht, familiär kann ich die Betreuung nicht abdecken, haben wir alles schon durchgespielt ...
    Zumal es auch sehr wichtig ist, dass wir nicht so lange getrennt sind, da sonst bei den Kids wieder Rückschläge zu erwarten sind.


    Ich bin völlig am Ende, hatte solche Hoffnung und nun dass ...
    Zumal ich noch nicht mal beim med. Dienst vorstellig war ?! Und was mich ärgert, warum hat man mich von der Kasse aus in eine psycholog. Klinik geschickt, es muß dennen doch auch klar sein, dass man in 3 Wochen dass Ganze nicht aufgearbeitet hat. Jetzt sind seit Wochen alle Wunden offen und ich weiß nicht wie schließen.


    Liebe Grüße :strahlen

  • Das ist schon schwierig. Grundsätzlich hast du nur alle 4 Jahre Anspruch auf eine Kur. Und für 2x im Jahr müssen ganz gewichtige Gründe vorliegen.
    Du schreibst, dass du es nur alle 3-4 Wochen einen Termin für einen Psychologen schaffst. Warum nicht häufiger? Bist du berufstätig? Voll oder halb?


    Weiteres gerne auch über PN.

  • ich arbeite Vollzeit, in Schichten


    zum Psychologen kann ich nicht öfter, weil es der Therapeut von meinen Kindern ist - er betreut keine Erwachsenen - hilft mir aber, wenn ich total unten bin.
    Er sieht mich ja auch wöchentlich, wenn ich die Kinder hole und spricht dann noch kurz mit mir über die Kinder ...
    wenn er merkt, es geht gar nicht mehr bei mir, bekomme ich einen Termin.


    Ich selber stehe ja bei zwei Therapeuten auf der Liste, da habe ich ab November bzw. Januar nächsten Jahres die Möglichkeit zur Therapie, die sind bei uns total ausgelastet. Der Kinderpsychologe selber hat in meinem Beisein schon mit seinen Koll. telefonisch gesprochen, aber ...


    Wir haben in unserer Nähe aber auch nur 3 Therapeuten.


    Liebe Grüße

  • Du kannst auch erst mal Widerspruch einlegen ohne Begründung, mit dem Hinweis ,daß eine ausführliche Begründung folgt.


    Habe ich bei der Ablehnung meiner Reha auch gemacht. Danach gabs ein Gutachten und die Reha wurde bewilligt.


    LG Vera

  • Dann beziehe dich auf deinen Widerspruch auf deine Berufstätigkeit, dass du Angst hast, das deine volle Erwerbstätigkeit auf lange Sicht hin gefährdet ist. Erwähne auch, dass du Schicht arbeitest. Und auch die unmögliche Situation mit den Psychologen. Schreib, dass du selbstverständlich eine Therapie am Wohnort machen willst, das aber aus den Termingründen der Psychologen nicht sofort möglich ist.
    Vielleicht kann dir der Kinderpsychologe noch ein Schreiben aufsetzen und eine Bestätigung der anderen Psychologen, dass ein Therapiebeginn erst in frühestens 8 Monaten möglich ist.

  • Das kann ich dir nicht sagen. Soweit ich weiß, entscheidet auch der med. Dienst viel nur nach Aktenlage (also ohne, dass sie dich persönlich begutachtet haben). Bei einem Widerspruch werden sie das bestimmt machen, würden ich aber auch beim Widerspruch beantragen.


    Ich arbeite nicht bei einer Krankenkasse, habe aber beruflich viel damit zu tun.

  • Noch etwas. Da der Widerspruch in einer bestimmten Frist eingelegt werden musst, kannst du die Begründung später nachreichen.


    So in etwa: Gegen ihren Bescheid vom xx lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Die Begründung dazu folgt in Kürze.

  • :troest Auch wenn ich dir jetzt nicht helfen kann bei deiner Frage, möchte ich dir sagen: ich bin für dich da wenn du willst! Ich fand dich und deine Kidis total lieb beim Treffen! :lach:daumen Hast du meine Handy-Nr. noch? Liebe Grüße und ganz viel virtueller :knuddel

  • Mensch... :troest


    So wie deine Krankenkasse sich das vorstellt, geht das nicht.


    Bestehe in deinem Widerspruch darauf, dass ein Entscheidungsfehler von seiten der Krankenkasse überprüft wird. Denn eine Mutter-Kind-Kur wird in einem dafür vorgesehenen Haus durchgeführt und nicht in einer psychosomatischen Klinik, die Patienten für mindestens 6 Wochen aufnimmt.
    Du hast ein Recht darauf, die Rechtsgrundlage samt aller dazu erlassenen Richtlinien und ergangenen Urteile einzusehen... Lass dir die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen schriftlich auflisten und bestätigen (Aufklärungspflicht, Informationspflicht und Beratungspflicht). 8)


    Besteh darauf, dass du mit dem med. Dienst persönlich sprechen kannst.


    Die Reha-Klinik wird im Entlassungsbericht sicher eine Diagnose gemacht haben. Lass dir doch diese nochmals unter Hinweis auf das Trauma von deinem behandelnden Arzt bestätigen.


    Schildere im Widerspruch auch deine berufliche Situation, und dass du erst ab November eine ambulante Therapie beginnen kannst. Betone auch, dass die Gesundheit der Kinder aufgrund deiner Erkrankung gefährdet ist, was langfristig zu höheren Kosten führen könnte.


    Es wäre vielleicht auch eine gute Idee, die Diakonie o.ä. um Hilfe zu bitten.


    Vielleicht magst du dir bis zum Therapiebeginn eine Selbsthilfegruppe suchen; falls es keine entsprechende Gruppe gibt, kannst du auch im Internet fündig werden.


    Ganz viele liebe Grüße
    maschenka

  • Entscheidungsfehler? Darauf würde ich mich nicht stützen. Grundsätzlich ist eine Kur nur alle 4 Jahre möglich, was aber nicht heißt, dass man alle 4 Jahre zur Kur auch tatsächlich fahren kann. Ich persönlich würde die Krankenkasse nicht angreifen und erst recht nicht auf einen Fehler pochen.
    Du kannst selbstverständlich Akteneinsicht verlangen.

  • Hi Menderando,


    ich war in 6 Jahren 3 mal zur Kur... weil es aus medizinischen Gründen erforderlich war. Und so steht es auch im Gesetz (§ 23 Abs. 5 SGB V - Vorsorgeleistung; § 40 Abs. 3 SGB V - Rehabiltation)


    Ja, jeder macht mal Fehler...


    Es "pocht" doch niemand auf einen Fehler - und nur, weil auf einen möglichen Fehler im Verwaltungsakt hingewiesen wird, wird die Krankenkasse auch nicht angegriffen - dann dürftest du ja nie einen Widerspruch einlegen. Denn ein Widerspruch sagt doch, dass man mit der Entscheidung nicht dem Recht entsprechend empfindet.


    "Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist." (§ 40 Abs. 1 SGB X)1)


    "Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht ...worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen..." (§ 44 Abs. 1 SGB X)

  • @Maschenka: Warst du auch 2x im Jahr zur Mutter-Kind-Kur? Oder waren die einzelnen Abstände etwas größer als drei Monate?


    Und direkt das Wort "Fehler" würde ich einfach nicht verwenden. Auch, wenn es richtig ist, aber kein SB liest sowas gerne. Eine Überprüfung ihrer Entscheidung hört sich einfach netter an.

    Einmal editiert, zuletzt von Mederano ()

  • hallo und nochmals vielen Dank für eure Hilfe :blume


    ... habe gestern bei Krankenkasse den Widerspruch persönlich abgegeben. Hatte dort auch noch dazu ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin, diese hatte mich ja schon voriges Jahr bei Antragstellung betreut.
    Die junge Frau war total erschrocken, als sie mich sah - habe in der Zeit nochmals fast 10 Kilo verloren - und gab zu, dass ich wirklich Hilfe bräuchte. Mit der Kur selber, dazu kann sie nichts sagen - ordnet jetzt aber einen Termin beim Med.Dienst an und man will sich jetzt umgehend mit einem Psych. in Verbindung setzen, damit umgehend eine Therapie beginnen kann - die haben wohl sowas wie Zeitvorgaben - wenn ich das richtig verstanden habe.
    Jedenfalls haben wir ca. 1 Std. gesprochen, und sie hat auch alles notiert.
    Hoffnung wegen der Kur hat sie mir nicht viel gemacht, aber wenigstens wegen einer Therapie - sie wollte sich noch diese Woche mit mir in Verbindung setzen.


    Also wieder ein kleiner Hoffnungsschimmer...


    Liebe Grüße

  • Das wär doch schon mal ein Anfang


    :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen


    LG

  • Hallo Mederano,


    ich muss Dir hier auch widersprechen ;). Ich war 1999 das 1. Mal auf Kur. 2001 das 2. Mal, dann 2004 und jetzt wieder in 20 Tagen.


    In wirklich dringenden Situationen werden Kuren öfters bewilligt. Ich habe mir hierzu immer Gutachten von meinen Ärzten und Therapeuten ausstellen lassen, die es als erforderlich sahen, dass ich weg fahren muss.


    Meine KK hat hier auch Gott sei Dank nie Probleme gemacht und immer alles anstandslos bewilligt.


    LG


    Silke

    :amok: :amok: Out of controll :amok: :amok:


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh

  • Kann man nicht einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, wenn die KK ablehnt?


    LG