Wohngeld und Unterhaltsvorschuß? Ganz wichtige Frage

  • Meine Schwester bekommt ALG2 hat 2 Kinder, ein Großen 10 Jahre und der Kleine 4 Jahre. Für den Großen bekommt sie keinen Unterhalt und auch kein Vorschuß. Für den Kleinen bekommt sie Vorschuß. Nun hat sie Post von der ARGE bekommen, sie soll doch bitte für den Kleinen Wohngeld beantragen, sie bekommt ab Mai nix mehr für den Kleinen. Mein Schwester fiel aus allen Wolken!!! Sie hat bei der ARGE angerufen, wieso, weshalb, warum. Ihr Bearbeiter hat ihr das so erkärt, das wohl eine Lücke im System gefunden wurde und alle Kinder die Unterhaltsvorschuß oder Unterhalt bekommen ja doch Wohngeld beantragen können. Nun meine Frage, hat noch wer so etwas bekommen? Ich bekomme für meinen Kleinen auch Vorschuß und für den Großen Unterhalt, aber ich hab so eine Post nicht bekommen!!!
    Meine Schwester ist natürlich reichlich bedient, weil sie jetzt wieder rennerei hat, alles kopieren muß und dann auch noch warten muß, ob ihr Sohn den nun Wohngeld bekommt oder nicht. Wer weiß wie lange sich das hin ziehen kann. Ihr fehlen dann etwas über 100 Euro im Monat!!! Ab Mai bekommt sie von der ARGE nix mehr fü den Kleinen. Ich meine wir haben Mitte des Monats, können die das nicht eher rausschicken!??? in 2 Wochen ist doch niemals ein Wohngeldantrage bearbeitet!!!

    :strahlen Ramona mit Marvin 6 Jahre und Levin 02.03.06 :strahlen

  • Das ist richtig.


    Ich habe drei Kinder (14, 10 und 6 Jahre). Die beiden jüngeren bekommen UVG und ich musste auch Wohngeld beantragen, weil laut ARGE UVG und Kindergeld als Einkommen gerechnet werden.


    Zunächst mal kannst du deine Schwester dahingehend beruhigen, das nichts dabei verliert.


    Ich habe einen Wohngeldantrag gestellt und bekommen die Leistungen in der gleichen Höhe weiter, nur von drei verschieden Stellen:
    ARGE- Allg2
    Jugendamt- UVG
    Wohngeldstelle- Wohngeld



    Das Wohngeld ist sogar höher, als die Leistungen der ARGE, aber nicht zu früh freuen, denn die ARGE zieht den Überschuß als Einkommen wieder ab.


    Hoffe ich konnte dir helfen, wenn du genauere Auskünfte brauchst, kannst du mir gerne ein PN schreiben.


    Bei mir ist das übrigens übergangslos gelaufen.


    Liebe Grüße Tilla

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Also ich habe sowas nicht bekommen..... :Hm.....Mein kleener bekommt,mittlerweile den fehlenden Unterhalt von der Arge...da er keinen UVG mehr bekommt.

    Schreibfehler sind nur Special-Effects meiner Tastatur

  • HALLO SO VIEL ICH WEISS BEKOMMT DEINE SCHWESTER AUCH KEINEN CENT WENIGER DURCH DAS WOHNGELD ABER UM DIR 100 % SICHER ZUSEIN ES GIBT AUCH EIN ALG2 FPRUM DA KANNST DIESE FRAGE AUCH OHNE PROBLEME STELLEN VERSUCHE ES DOCH EINFACH MAL DA
    ICH HABE AUCH SCHON FESTGESTELLT DAS ES VON STADT ZU STADT UNTERSCHIEDLICH IST LEIDER


    GRUSS UTE

  • Danke, schon mal für die Infos.
    Heißt das denn nun ich bekomme so was auch irgendwann???
    Bekomme einmal Unterhalt und einmal Vorschuß für meine beiden Kinder.

    :strahlen Ramona mit Marvin 6 Jahre und Levin 02.03.06 :strahlen

  • Das ist anscheinend unterschiedlich.


    Ich bin hier nicht direkt bei der ARGE, hier in meinem klitzekleinen Dorf läuft das über die Kommunen.


    Wie ich von einer Bekannten hörte, die in der Stadt lebt und dort Alg2 bekommt, sind das hier manchmal noch recht vorsinntflutliche Methoden........


    Ich beziehe UVG hier seit meinem Umzug im November und die Benachrichtigung das ich Wohngeld (für die beiden Kinder) beantragen muss, bekam ich Mitte März.
    Bin dann gleich zur Wohngeldstelle und habe einen Antrag gestellt.
    Für April bekam ich dann gleich Wohngeld.


    Die sind hier alle in einem Haus und stehen miteinander in dauerndem Kontakt.


    Anders als in der Stadt bei der ARGE kann ich hier meine Sachbearbeiterin auch
    persönlich anrufen, wenn ich Fragen habe.


    Erkundige dich doch einfach bei der ARGE wie das bei dir ist.....


    Liebe Grüße
    Tilla

  • Zitat

    Das Wohngeld ist sogar höher, als die Leistungen der ARGE, aber nicht zu früh freuen, denn die ARGE zieht den Überschuß als Einkommen wieder ab.
    Liebe Grüße Tilla


    Dürfen die das denn, wenn das Kind nicht mehr in der BG ist, weil es mit dem Wohngeld und den restlichen Geldern seinen eigenen Bedarf decken kann?


    Oder ist das Kind noch in der BG?

  • Zitat

    Original von andine
    [


    Dürfen die das denn, wenn das Kind nicht mehr in der BG ist, weil es mit dem Wohngeld und den restlichen Geldern seinen eigenen Bedarf decken kann?


    Oder ist das Kind noch in der BG?


    Was ist BG?


    Bei mir ist es tatsächlich so, das die 100 Euro mehr als Einkommen wieder abgezogen werden. Den Kindern abgezogen werden.....


    Denn ich habe einen Minijob und da auch anrechnungsfreies Einkommen bis 160 Euro.


    Aber deine Frage macht mich echt stutzig jetzt....


    Die Kinder bekommen keine Leistungen von der ARGE mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()


  • Wenn die Kinder keine Leistungen mehr bekommen und demnach nicht in der BG-Bedarfsgemeinschaft mehr sind, dann dürfen die auch nichts von Ihnen abziehen. Außer die anteilige KdU, die Kosten der Unterkunft.
    § 7 Abs. 3 Nr.4 SGBII bestimmt, dass die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder nur dann der Bedarfsgemeinschaft der in Nr. 1 bis 3 genannten Personen angehören, soweit sie nicht ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können.


    Für die Kinder kann das unter Umständen viel besser sein.