Das ist das jüngste Kind mit KM3 - die beiden aus der Beziehung mit KM2 sind im Schulalter - bis vor wenigen Monaten im Wechselmodell und mit der Tochter war er gerade zur Kur und die haben ein iPhone.
Unterhalt, wenn 1 oder 2 ET im Nicht-EU Ausland
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Ich persönlich würde mein Kind hier behalten wollen. Aber ich bin nicht über 70 und ich bin auch nicht außerstande, tragfähige Beziehungen aufzubauen.
also wenn die Mutter und die Tochter eine gute Beziehung zueinander haben, dann lass die Tochter gehen. Willst du nicht hören, denke ich, aber wenn du langfristig an dein Kind denkst… dann stell dir vor sie ist Teenager, du bist tot oder ein Pflegefall, sie hat keine weitere Familie hier… sie wird immens alleine sein.
Dann doch lieber mit der Mutter auf den Philippinen großwerden. -
Wo hat das Kind denn die meisten und besten Chancen für ihr weiteres Leben?! Eine Mutter die ihr Kind nur in den Ferien sehen will - scheint mir nicht die richtige Person zu sein?! Ja dein Alter spielt sicher eine Rolle aber du hast hier auch deine anderen Kinder vergiss das mal nicht auch wenn aktuell nicht viel Kontakt da ist, das ändert sich ja immer wieder …
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Was möchtest du?
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Guten Morgen,
"Kann ich im Fall A oder D darauf setzen, dass es eine realistische UH-Berechnung gibt, dass diese Zahlungen geleistet werden, und vor allem, dass die Kleine zum Ende der Ferien hier in DE wieder landet?
Und wer führt die UH-Berechnungen aus und welches Recht gilt dann eigentlich?"
Nein, nein und nein.
Es gibt hier für nichts eine Art Garantie. Übrigens auch nicht, wenn Du hinterher ziehst. Dann bist Du trotzdem Ausländer.
Was meinst Du, wer wird dort eher sein Recht kriegen, Du, Vollbio ? Gegen eine arme einheimische Mutter deren sehnlichster Wunsch es ist, nur ihr Kind bei sich zu haben?
Es gilt ziemlich sicher das Recht des Landes wo das Kind sich normalerweise aufhält.
Bist Du BET, gilt D Recht.
Ich würde die Entscheidung überhaupt nicht von dieser eher nebensächlichen Frage Unterhalt abhängig machen.
Dafür gibt es UHV und wenn das Kind dort lebt und Du UET bist zahlst Du halt den Unterhalt aber mit Abschlag wegen der niedrigeren Lebenshaltungskosten.
LG
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Guten Morgen euch allen, ihr habt recht!
Innerhalb kürzester Zeit wäre ich dort ein einsamer, armer, alter Mann. Also, das Thema meiner eigenen Übersiedlung ist weg vom Tisch.
Ich war gestern zum Stammtisch einer Hausgemeinschaft/Baugruppe, das wäre grundätzlich eine Option, allerdings wäre meine Kleine in dieser Gemeinschaft das einzige Kind dort, also auch nicht so richtig passend.
Ich überlege jetzt, ob ich nicht meine beiden leeren Zimmer einem AE Menschen mit 1 Kind im Alter meiner Kleinen anbiete.
Was meint ihr dazu?
Kritik, Tips, Empfehlungen, alles gerne, danke schon mal im voraus
PS, natürlich habt ihr recht, um den Unterhalt geht es wirklich nicht, das ist mir mittlerweile klar geworden.
PPS: Das mit der WG hier selbst zu machen, wäre vor allem deshalb interessant, weil ich mir bei allen Haus-, Hof-, Gemeinschaftsprojekten die Frage stellen musste, wieviele Zimmer will ich kaufen, für mich und die Kleine nur, oder evtl. ein weiteres, für die beiden, falls sie zurückkommen wollten?
So könnte ich, bei Bedarf wegen Eigenbedarf kündigen, und für jetzt als WG kann ich hier noch ein Zimmerchen abtrennen, wo die beiden ihre eine Umgangsübernachtung schlafen können, und das könnte sonst auch Gästezimmer sein.
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Ich überlege jetzt, ob ich nicht meine beiden leeren Zimmer einem AE Menschen mit 1 Kind im Alter meiner Kleinen anbiete.
Was meint ihr dazu?
Wenn, dann ausschließlich einem Mann...
Im Ernst - ich weiß nicht, ob das ein guter Einfall ist. Eine Frau wäre auf keinen Fall eine gute Idee, das weißt Du selbst.
Eine WG mit jemandem, den man nicht kennt, finde ich immer riskant, abgesehen davon, dass ich persönlich eh kein WG-Typ wäre. In den Zwanzigern ist das eine Sache, wenn man sich dann wieder trennt, weil es nicht passt; mit zwei involvierten sehr jungen Kindern, die zwangsläufig bereits Trennungserfahrungen haben, noch mal eine andere.
Und - mit Verlaub - weiß ich auch nicht, ob ein potentieller Mitbewohner mit Deinen oft recht speziellen Einstellungen zurechtäme. Und sich dauerhaft als Erziehungsratgeber betätigen möchte.
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Dazu kommt - was tust Du wenn deine beiden Kinder, Sohn und Tochter doch mal wieder bei Dir am Wochenende ... sein wollen, dann haben Sie keine Zimmer mehr?
Ehrlich - nimm Deine Tochter geh in Gruppen, Schwimmen, Basteln, Musik usw. - das sie gleichaltrige hat und bau Dir was mit ihr zusammen auf, wenn Du Dir das wirklich zutraust.
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Ich würde keinen Plan mit weiteren Menschen mit eigenen Problemen machen.
Außerdem hast du doch die Kids von KM2 nicht aus deinem Leben verbannt - von daher wären sie sicher irritiert, wenn sie kein Zimmer/Bett mehr bei dir haben - damit würdest du quasi sämtliche Umgänge/Übernachtungen verwehren.
Erstmal würde ich gar keinen Umzug planen,bring dich erstmal Ruhe in die Situation.
Eine Alters WG klingt für dich toll - aber für deine drei kleinen Kinder ist das doch gar nichts. -
Ich überlege jetzt, ob ich nicht meine beiden leeren Zimmer einem AE Menschen mit 1 Kind im Alter meiner Kleinen anbiete.
Nein, nein und nochmals nein.
Weder an eine AE Mutter, noch an einen AE Vater. Dasa schafft nur neue Probleme und im Nu bindest du eine völlig fremde Person in deine Probleme mit ein.
Bleib alleine mit eurer Tochter und kümmere dich darum, dass sie genügend Kontakte nach aussen bekommt. Überlege und ergreife Maßnahmen die greifen ,wenn du längerfristig ausfallen solltest (z.B. kenn ich ich aus der Trauerbegleitung für Kinder, dass da eine Mutter, die wusste, dass sie nicht mehr lange zu leben hat, ganz bewusst den Weg mit einer Pflegefamilie gegangen istl. Sie und die Kinder haben über längere Zeit eine Verbindung aufgebaut. So konnten die Kinder bis zu letzt bei ihr sein, wurde aber sofort von vertrauten Menschen aufgefangen und erlebten so nicht gleich 2 Traumata). -
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KM3 hat mir eröffnet, dass sie in ihr Heimatland zurückkehren wird und dass sie nicht zur Abschlussprüfung ihrer Berufsausbildung antreten wird.
Fall A:
Unsere Kleine lebt dann weiter hier in DE, ausschließlich bei mir und während der Ferien lebt sie im Nicht-EU Ausland. Ich hätte dann Anspruch auf Unterhalt von der KM und müsste ihr im Gegenzug vielleicht das hälftige Kindergeld auszahlen?
Fall B:
Ich akzeptiere, dass sie hier zusammen mit der Mutter ihre Zelte abbricht, ich muss ihr Unterhalt in ihr Heimatland zahlen, wahrscheinlich hat das Kind dann aber keinen Kindergeld Anspruch. Ob und wie häufig ich die Kleine dann noch besuchen würde?
Fall C:
Ich breche, ebenso wie die KM auch meine Zelte hier in DE ab und ziehe dorthin, ins Heimatland der Ex. Nicht in direkte Nachbarschaft, aber ganz bestimmt nicht gleich auf eine andere Insel. Ich würde mich irgendwo in der weiteren Nähe der Schule niederlassen und drauf hin wirken, dass wir weiter ein normales WM leben können.
Die Ex kann innerhalb von Wochen sich davonmachen. Bei mir ist das anders. Entweder ich muss alle Naselang mit dem Flieger hin und her pendeln, oder alles am besten verkaufen . Aber beide Varianten binden mich für Minimum 1 bis 2 Jahre.
Und diese Jahre der ewig langen Trennungen würden es der Ex leicht machen, mir auch noch das letzte meiner Kinder auszuspannen. Deshalb, bevor C möglich ist, müsste ich D machen.
Fall D:
Ich bleibe mit der Kleinen für 1 bis 2 Jahre, je nachdem wie ich meine Zelte abgeschlagen bekomme hier, und dann kommt C.
Parallel sind natürlich die Fragen, wie funktioniert das mit dem Unterhalt? Kann ich im Fall A oder D darauf setzen, dass es eine realistische UH-Berechnung gibt, dass diese Zahlungen geleistet werden, und vor allem, dass die Kleine zum Ende der Ferien hier in DE wieder landet?
Und wer führt die UH-Berechnungen aus und welches Recht gilt dann eigentlich?
Also wenn dein Kind bei dir weiterhin lebt, muss die Kindsmutter Unterhalt zahlen für das Kind. Du aber musst nicht die Hälfte vom Kindergeld an der KM zahlen. Alles Blödsinn. Ferien ist kein Daueraufenthalt, somit kein Anspruch. Du musst schon schreiben, in welchen Drittstaat sie Lebt. Meine Lebt momentan wieder in Brasilien. Jedes Land hat andere Gesetze. Brasilien hat ein Sozialversicherungspflichtiges Abkommen mit Deutschland. LG