KM3 hat mir eröffnet, dass sie in ihr Heimatland zurückkehren wird und dass sie nicht zur Abschlussprüfung ihrer Berufsausbildung antreten wird.
Fall A:
Unsere Kleine lebt dann weiter hier in DE, ausschließlich bei mir und während der Ferien lebt sie im Nicht-EU Ausland. Ich hätte dann Anspruch auf Unterhalt von der KM und müsste ihr im Gegenzug vielleicht das hälftige Kindergeld auszahlen?
Fall B:
Ich akzeptiere, dass sie hier zusammen mit der Mutter ihre Zelte abbricht, ich muss ihr Unterhalt in ihr Heimatland zahlen, wahrscheinlich hat das Kind dann aber keinen Kindergeld Anspruch. Ob und wie häufig ich die Kleine dann noch besuchen würde?
Fall C:
Ich breche, ebenso wie die KM auch meine Zelte hier in DE ab und ziehe dorthin, ins Heimatland der Ex. Nicht in direkte Nachbarschaft, aber ganz bestimmt nicht gleich auf eine andere Insel. Ich würde mich irgendwo in der weiteren Nähe der Schule niederlassen und drauf hin wirken, dass wir weiter ein normales WM leben können.
Die Ex kann innerhalb von Wochen sich davonmachen. Bei mir ist das anders. Entweder ich muss alle Naselang mit dem Flieger hin und her pendeln, oder alles am besten verkaufen . Aber beide Varianten binden mich für Minimum 1 bis 2 Jahre.
Und diese Jahre der ewig langen Trennungen würden es der Ex leicht machen, mir auch noch das letzte meiner Kinder auszuspannen. Deshalb, bevor C möglich ist, müsste ich D machen.
Fall D:
Ich bleibe mit der Kleinen für 1 bis 2 Jahre, je nachdem wie ich meine Zelte abgeschlagen bekomme hier, und dann kommt C.
Parallel sind natürlich die Fragen, wie funktioniert das mit dem Unterhalt? Kann ich im Fall A oder D darauf setzen, dass es eine realistische UH-Berechnung gibt, dass diese Zahlungen geleistet werden, und vor allem, dass die Kleine zum Ende der Ferien hier in DE wieder landet?
Und wer führt die UH-Berechnungen aus und welches Recht gilt dann eigentlich?