Kindergeld

  • Der Öd zieht sich die Daten direkt vom Finanzamt oder bekommt die übermittelt. Meine Sachbearbeiterin hatte ich direkt angerufen. Da wurde mir nur gesagt : " Wenden sie sich ans Finanzamt. Wir können da nichts machen".


    Auf jeden Fall werde ich das nochmal erfragen. Ich bekomme diese Tage einen Rückruf vom Finanzamt. So haben wir es abgesprochen. Hab mich jetzt einfach mal beklagt, dass ich dieses ganze Gerenne habe, obwohl ich Nichts falsch gemacht habe. Das sah der Sachbearbeiter auch so und will versuchen, dass das ohne grosses Bimborium wieder umgestellt werden kann. Natürlich kann er persönlich nichts machen. Ja, er war wirklich nett, aber dieses Rumgereiche bis man ( vielleicht) jemanden bekommt, der was machen kann...nervig.

    Zumindest ist im ÖD mit der Nachzahlung ziemlich simpel..

    .seufz.


    Ja, schriftlich Nachfragen zu stellen ist wahrscheinlich cleverer. Will ja auch wissen, was da eigentlich geklemmt hat.

  • Ich habe automatisch die Steuerklasse 1 bekommen, als meine Grösse 18 wurde. Aber nachdem ich das Geld ja rückwirkend bei der Steuererklärung bekomme, lasse ich es so. Sind ja eh nur 50 Euro oder so Unterschied. Zumindest vor 3 Jahren.🤔

  • Meine Biene wird erst im Oktober 18 Jahre alt.

    Und das Geld, das uns zusteht, möchte ich auch erhalten. Ne, ruiniert uns jetzt nicht, wenn das Kindergeld und die Steuerklasse mal zwei, drei Monate wegfällt oder wir das nachgezahlt bekommen.

    Ich bin eine Korinthenkackerin bei solchen Dingen. Und ich hasse das, wenn irgendwas keine Struktur oder seine Richtigkeit hat. Stinkt mir.

  • Ich wunder mich einfach, dass das alles möglich ist ohne mit mir Kontakt aufzunehmen.

    Och da ist recht viel möglich. Wir waren einige Jahre einmal jäührlich in Wiesbaden bei der Familienkasse.

    1. Kindergeld für meinen Sohn bekam plötzlich der Vater meiner Töchter. Er hatte mit meinem Sohn nichts zu tun, aber sein Sohn heißt y x Z und meiner x y rainbowfish. Haben auch völlig unterschiedliche Geburtsjahre, war der Familienkasse aber egal.

    2. Kindergeld wurde komplett eingestellt, weil wir erst unseren Aufenthaltstitel vorlegen sollten. Kann ich nicht, weil wir alle seit Geburt deutsche Pässe haben und keinerlei Migrationshintergrund. Das Einwohnermeldeamt war entsetzt, die Familienkasse (nein, die Hotline ist nicht kompentent), meinte nach Prüfung vor Ort "oh, sorry, da wurde beim Umstieg der Software wohl ein falsches Häkchen gesetzt.

    2. Ich bekam einen Brief, auf dem Mit Tippex Nachnamen und Adresse geändert wurde. Ich soll bitte erklären warum mein Kind AB nicht mehr in meinem Haushalt gemeldet ist, sondern im Haushalt von Frau M K (identisch mit dem von Tippex übermalten Namen und Adresse. Da hat wohl auch ein Praktikant drangessesen. Kind AB ist leibliches Kind von M K und mein Bonuskind. M K und ich teilen uns den Vornamen und einen Teil des Nachnamens . Meiner ist M M-K. Ja wir hatte eine lustige Zeit.

    Erklärungen gab es selten. Schriftlich hat es ewig gedauert, telefonisch gibt es nur Menschen, die die eigentlichen MA abschirmen und von der Materie kaum Ahnung haben und auch nicht in alle bereiche Unterlagen (Im Fall des Aufenthaltstitels bestanden sie auf dieses Schriftstück und liessen sich nicht überzeugen, dass ich nur unsere deutsche Staatbürgerschaft nachweisen kann)

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • rainbowfish : Das ist ja völlig absurd.

    Ich muss ehrlich sagen, das stimmt mich jetzt nicht gerade positiv, dass das bei uns zeitnah korrigiert wird bei der Familienkasse.:| Den Brief hatte ich vor über zwei Wochen versichert verschickt. Gehört habe ich noch nichts. Zeitnah - so meine Erfahrung - ist anscheinend eine Einbahnstraße.

  • Das darf man gar nicht zuende denken. Da ploppen ja immer mehr Probleme auf.

    Anspruch hättest du darauf, dass die Verwaltung bis zum nächsten jeweils anstehenden Auszahlungstermin tätig geworden ist, also Kigeld fließt und bei der Gehaltszahlung die Steuerklasse stimmt.


    Aber sonst noch: Hast Du denn schon herausfinden können, welche (zwei) Briefe Dir das Einwohnermeldeamt hat zuschicken wollen, die dann anscheinend zurückgegangen sind und die Sache ausgelöst haben?


    Du hast ja jetzt an einigen Stellen bereits bemerkt, wo die Sache Folgen hatte. Unangenehm und problematisch sind aber sicher die Dinge, die Du aktuell nicht feststellst. Im Verwaltungsbereich sicherlich, weil da mit Deinen Daten rumgespielt wurde und falsche daten üb erall hin übermittelt wurden (Du hast ein Anrecht darauf zu erfahren, wohin überall!). Frage wäre aber auch, wessen Briefe die Post sonst noch hat zurückgehen lassen. (Es wäre ja Zufall, wenn das ausschließlich die zwei Briefe vom Einwohnermeldeamt gewesen wären.) Das mögen Rechnungen und dann Mahnungen sein, die Gewinnmitteilung von der Lottogesellschaft, die neue Scheckkarte von der Bank, Urlaubskartengrüße und, und, und ...


    Kannst Du Hausmitbewohner fragen, ob die ähnliche Erlebnisse gerade haben?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • friday:

    Ja, das war völlig absurd. Am Ende hatten wir sogar nie Durchwahl vom Leiter der Famileinkasse bekommen und er hat sich selbst darum gekümmert und die Nachzhahlungen auch direkt angewiesen und nicht erst zum regulärem Auszahlungstermin. Trotzdem war ich froh, als die Nummer endlich rum war und alle Kinder Ü25

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  • Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist eine Wahlbenachrichtigung oder Bürgerentscheid nicht zustellbar gewesen. Bei Letzterem kann ich mir auch vorstellen, dass mir das nicht aufgefallen ist. Daraufhin hat mir das Bürgeramt nochmal zwei Briefe zugestellt, die auch nicht angekommen sind. Allerdings - so der Sachbearbeiter - hätten die persönlich zugestellt werden müssen, was nicht erfolgt ist. Aber auch keine Benachrichtigung war da.

    Bei uns ist es so, daß die Briefkästen im Haus sind. Da die meisten Menschen hier im Haus berufstätig sind ( ich ja auch) wird in 99 Prozent der Fälle die Post durch unseren Zeitungsschlitz geworfen und landet nicht in unserem Briefkasten.

    Hab ja nu keine Kristallkugel, dass ich was persönlich bekommen soll. Wobei ich mich auch gerade Frage, ob mein persönlicher Briefkasten gemeint ist oder wirklich persönlich.

    Keine Ahnung. Jetzt muss ich mich vermutlich auch noch ins Wahlregister wieder eintragen lassen?🤔 Mäh...


    So ganz rund ist die Erklärung für mich auch nicht, aber ich war so happy, dass ich meine Meldebescheinigungen so fix hatte, dass das für mich nicht mehr so wichtig war. War ja auch fest überzeugt, dass mit der Rückantwort am die Familienkasse sich das erledigt hat.


    Edit: Habe gerade gelesen, dass es in Münster eine Melderegisterbereinigung gab. Da sind wohl einige Schnitzer passiert und es sind noch ca. 2000 andere Einwohner betroffen. Wahrscheinlich bin ich Eine davon:|.

    Hätte KI wohl auch mal eher bemühen können. Jetzt überprüfe ich mal, ob das wirklich stimmt.X(

    Wenn das wirklich stimmt, dann hätte ein Hinweis vom Bürgeramt als ich vor Ort war echt geholfen.

    Völlig schräg.

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday ()

  • So, habe gestern mal in meinem Mitarbeiterportal in die Gehaltsabrechnung für Juni gelinst und siehe da: Ich bin wieder in meiner Steuerklasse und mein halbes Kind taucht auch wieder auf.

    Nachverrechnung vom Vormonat ist auch da.

    Kindergeld wurde diesen Monat auch überwiesen.

    Ich sag mal vorsichtig: Wir sind wieder im Fahrwasser.^^

    So ein überflüssiger Käse.:S

  • Das war bei mir auch so, dieser Brief früher. Diese Anfrage ist berechtigt, weil es könnte ja sein, dein Kind hat ein eigenen Haushalt bzw. eine eigene Wohnung, dann steht dir das kindergeld nicht mehr zu. Somit wird das Kindergeld auf dein Kind übertragen, solange es noch in der Ausbildung steht, höchstens bis zum 21 Lebensjahr. Sollte das Kind früher eine Arbeit aufnehmen, muss man es sofort melden bei der Familienkasse. Sonst enstehen Rückerstattungen. LG

  • ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

    ------------------------------------------------------------------------

    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Das war bei mir auch so, dieser Brief früher. Diese Anfrage ist berechtigt, weil es könnte ja sein, dein Kind hat ein eigenen Haushalt bzw. eine eigene Wohnung, dann steht dir das kindergeld nicht mehr zu. Somit wird das Kindergeld auf dein Kind übertragen, solange es noch in der Ausbildung steht, höchstens bis zum 21 Lebensjahr. Sollte das Kind früher eine Arbeit aufnehmen, muss man es sofort melden bei der Familienkasse. Sonst enstehen Rückerstattungen. LG

    nö, höchstens bis 25

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • nö, höchstens bis 25

    Wo habt ihr bloß eure Gesetze her. Studium bis 27 Jahre. Ansonsten nur bis 21 Jahre. Frag mal deine Familienkasse.

    Einmal editiert, zuletzt von antonello28 () aus folgendem Grund: Was wir Ständig für Gesetzesänderungen haben ist absurd. Die 27 Jahre waren aber mal, beim Studieren. Wenn es jetzt nur noch bis 25 jahre geht, muss sich damit abfinden.

  • Im Ursprungsthread ging es ja um etwas ganz anderes. Aber die gesetzliche Grundlage für die Kindergeldzahlungen findet man im BKGG (Bundeskindergeldgesetz) sowie im EStG, da KiGeld ja eine Steuer(ermässigung) ist.


    Und Rainbowfish hat vollumfänglich Recht. Kigeld fließt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag/Nachweis über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 25. Lebensjahr, so das Kind noch in der Ausbildung steckt (zB Schule oder Studium) oder bis zum 21. Lebensjahr, wenn es arbeitslos aber aktiv arbeitet suchend sein sollte. (Den Teilaspekt beschreibt Antonello.)

    Und es kann sogar unbegrenzt fließen ohne Altersbegrenzung, wenn das Kind zB aufgrund einer Schwerbehinderung der (elterlichen) Pflege bedarf.

    Bei Änderungen gibt es sofortige Meldepflichten, aber auch verbunden mit Übergangszeit. Da muss man aufpassen oder sich das Stichwort über die Forumssuche hochziehen und schlaulesen ...)

    Und auch sonst gibt es noch spezielle Ausführungsbestimmungen, die das eine oder andere möglich machen. Aber darum ging es in diesem Thread ja nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



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