Muss den Bescheid mal raus kramen und nachschauen. Danke!
Kindergeld
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Darf ich mal mit einer Frage reingrätschen: Sohn hat im Juni ausgelernt (morgen schriftliche Prüfung und ich bin 10 mal so aufgeregt wie er 🤪). Muss ich mich aktiv bei der KiG-Kasse melden, dass das dann wegfällt oder bekommen die das von irgendwoher gemeldet?
Ich habe das ein Vierteljahr vorher aktiv an die Kindergeldstelle gemeldet. Die Sachbearbeiterin hat sich bedankt und nach bestandener Prüfung gebeten, den Nachweis für die bestandene Prüfung nachzureichen.
Wahrscheinlich hätte es auch gereicht, bei der jährlichen Anfrage die Ausbildung nicht mehr nachweisen zu können, aber ich hatte keine Lust, Geld, das ich womöglich schon ausgegeben hatte, nachzahlen zu müssen.
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Hier wird es gerade richtig bunt:
Habe die Familienkasse angerufen, diese haben mich ans Einwohnermeldeamt verwiesen.
Okay, die Dame war sehr nett.
Also, wir wohnen hier nicht mehr
.Sie hätten zwei Briefe geschrieben, die zurückgekommen seien.

Ich kapier das nicht.
Brauch jetzt eine Bescheinigung vom Vermieter, dass wir von bis ununterbrochen hier wohnen.
Ich weiß immer noch nicht, was da schief gelaufen ist.
Bisschen witzig finde ich ja, dass man eher bereit ist mich/ uns abzumelden als den Weg zu gehen mich dienstlich zu kontaktieren.
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Ki-Geld wird - das kennen wir alle - bis zur Volljährigkeit gezahlt. Ab 16 Jahre wird der Ausbildungs- oder Schulnachweis verlangt, weil theoretisch ja ab 16 jemand arbeiten könnte und Ki-Geld dann wegfällt. Verantwortlich für die mitteilung von Änderungen ist bis 18 der Elternteil. Ab 18 "Kind" bzw. der Geldempfänger (an den im Falle des Falles Rückzahlungsforderungen gestellt werden können).
Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Ki-Geld-Anspruch bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Schul-/Berufsausbildung, Studium oder einem Freiwilligendienst befindet. Und: Arbeitslose Kinder werden bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt. (Bei Kindern mit Behinderung ist ein Bezug über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.)
Wichtig zu beachten ist: Schule/Ausbildung/Studium enden nicht zwingend mit der Prüfung, sondern mit dem Schuljahr, Semester, offiziellem Ausbildungsende. Hinzu kommt: Nach Schule gibt es eine sog. Orientierungszeit von bis zu 4 Monaten, in denen Ki-Geld weiter gezahlt wird, wenn sich "Kind" um Studiumsplatz, Berufsausbildung etc. aktiv/nachweislich bemüht.
Es kommt also auch immer ein bisschen darauf an, mit welchem "Wording" man mit der Familienkasse kommuniziert.
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Hier wird es gerade richtig bunt:
Habe die Familienkasse angerufen, diese haben mich ans Einwohnermeldeamt verwiesen.
Okay, die Dame war sehr nett.
Also, wir wohnen hier nicht mehr
.Sie hätten zwei Briefe geschrieben, die zurückgekommen seien.

Ich kapier das nicht.
Brauch jetzt eine Bescheinigung vom Vermieter, dass wir von bis ununterbrochen hier wohnen.
Ich weiß immer noch nicht, was da schief gelaufen ist.
Das hat bestimmt die Post verbaselt.
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Wir sind hier eine Dauerbaustelle, so ganz weit weg würde ich das jetzt nicht schieben, dass da was verloren gegangen ist.
Ich hab es nicht verbummelt. Wenn ich Post bekomme, dann bearbeite ich das sofort. Wahrscheinlich springt mich deshalb gerade mein Monk an.
Weiß trotzdem nicht, warum die überhaupt darauf kommen mich anzuschreiben ( also das Bürgeramt)
Zudem hab ich jetzt völlig überflüssiges Gerenne. Es nervt mich absolut.
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Hier wird es gerade richtig bunt:
Habe die Familienkasse angerufen, diese haben mich ans Einwohnermeldeamt verwiesen.
Okay, die Dame war sehr nett.
Also, wir wohnen hier nicht mehr
.Sie hätten zwei Briefe geschrieben, die zurückgekommen seien.

Ich kapier das nicht.
Brauch jetzt eine Bescheinigung vom Vermieter, dass wir von bis ununterbrochen hier wohnen.
Ich weiß immer noch nicht, was da schief gelaufen ist.
Bisschen witzig finde ich ja, dass man eher bereit ist mich/ uns abzumelden als den Weg zu gehen mich dienstlich zu kontaktieren.
Die Vermieterbescheinigung könnte der pragmatisch schnellste Weg sein.
Ansonsten. Wenn nicht beim Schreiben der FamKasse beim Namen bzw. bei der Anschrift ein Fehler eingearbeitet wurde, könnte das Problem größer sein: Ggfls. ist auch weitere Post schlicht nicht im Briefkasten geladet, sondern zurückgegangen. Da solltest Du prüfen, was hätte kommen können/müssen. Und je nachdem für Deine "Rechtsposition" wichtig: Beschwerde bei der Post einreichen. Denn offiziell ist es so: Brief gilt am 4. Tag als zugestellt und Fristen laufen. Dagegen anzukommen ist schwierig. Da tuen so Beweise wie bei der FamKasse ("Briefe sind zurückgekommen" ) und "Beschwerde bei der Post" gut ...
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Die Briefe vom Bürgeramt sind zurückgegangen. Der Brief von der Familienkasse, den hab ich ja. Das macht es irgendwie noch kurioser.
Also die Familienkasse bekommt den Hinweis vom Bürgeramt, dass wir hier nicht mehr wohnhaft sind und die schreiben mich unter genau der Adresse an. Kann man sich nicht ausdenken.
Ja, hab den Vermieter kontaktiert.
Hoffe, der Nachweis kommt auch an
.Hab einen Termin gemacht beim Bürgeramt und werde das korrigieren lassen und anschließend die Unterlagen zur Familienkasse schicken.
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Okay, lach, überlesen, sorry.
Aber in der Sache ja ähnlich: Du hast Post vom Einwohnermeldeamt (nicht) bekommen. Das wird ja keine KiGeld-Sache gewesen sein ...
Kannst Du einen letzten Kontakt nachhalten (zum Beispiel Wahlbenachrichtigung, das Wählerverzeichnis wird ja über das Einwohnermeldeamt generiert?), um die "Gefahrenzeit" etwas einzuengen?
Auf jeden Fall genau das, was man so braucht, wenn man nix zutun hat ...
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Okay, habe meinen Verwalter nochmal angerufen, dass diese Bescheinigung wirklich dringend sei. Zudem kam am Freitag eine doppelt so hohe Abrechnung für Nebenkosten, das habe ich mir gleich auch erklären lassen. Zudem habe ich mich mal wieder über den mangelnden Fortschritt in meinem Garten beschwert.
Wahrscheinlich vor Schreck hatte ich eine halbe Stunde später die Bescheinigung
. Geht doch. Beim Terminbuchen merkte ich, dass der nächste freie Termin im Bürgeramt erst Ende Mai buchbar ist
. Das System schmiss aber immer Termine raus, die fünf Minuten später waren. Also hab ich mich mit allem Papierkram vor das Bürgeramt gesetzt und den nächsten freien Termin in fünf Minuten gebucht.
Wie schön, dass ich heute Urlaub habe.

Auf jeden Fall wurde mir geholfen , hab die Meldebescheinigungen . Ein bisschen Schmunzeln musste ich als der Sachbearbeiter sagte: Wir erlassen ihnen die Gebühren. Ha ha
So tüte den Kram für die Familienkasse ein und dann ist das Thema ( hoffentlich) beendet.
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Ich muss kurz auch mal was dazu schreiben...habe jetzt nicht alles gelesen.
Nachweise wie Schulbescheinigung/Ausbildungsbescheinigung wird erst ab 18 angefordert. Unter 18 Jahren nicht. Und wenn ein KInd mit 16 Jahren arbeitet, fällt kein Kindergeld weg! Bis 18 gibts immer Kindergeld, auch wenn ein 16 jähriges Kind arbeitet.
Wenn das Schreiben raus ging wegen "Kind nicht im Haushalt" dan kann das verschiedene Ursachen haben. Entweder es kam eine Meldung vom Einwohnermeldeamt oder irgendjemand hat mitgeteilt "Kind xy lebt nicht mehr bei demjenigen".
Bei einem Postrücklauf der Familienkasse wird eigentlich was anderes versendet.
Beim Schreiben zum 18 Lebenjahr steht drin, ....in Kürze wird ihr Kind XY 18 Jahre alt... Das geht meistens 2 Monate vor dem 18 Lebenjahr raus oder im selben Monat wo das Kind 18 wird.
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Bei uns mussten wir ab 16 Schulbescheinigungen einreichen und bekommen 3-6 Monate vor Ablauf bzw Geburtstag immer eine Nachfrage.
Die Meldung mit Bitte um Nachweis zum Ende dieses Schuljahres kam schon vor 6 Wochen.
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Ich kann es nur so sagen wie es im Normalfall ist. Ist auch nachzulesen u.a. auf der Seite der Familienkasse. Unter 18 Jahre wird im Normalfall kein Schulnachweis angefordert.