Kindergeld

  • Grüße euch,

    ich habe gerade Post bekommen von der Familienkasse. Kind wird im Oktober 18 Jahre alt und das die prüfen, ob wir noch berechtigt sind, da gehe ich mit.

    Komisch finde ich, dass das ein halbes Jahr im voraus gemacht wird und richtig komisch finde ich den Einleitungssatz:

    Guten Tag Frau friday,

    uns liegt die Information vor, dass ihr Kind xy nicht mehr in ihrem Haushalt lebt.


    Ich kapier das nicht. Wie kommen die darauf?

    Da ich da natürlich heute niemanden erreichen kann, wollte ich von euch wissen, ob das einfach nur ein Standardsatz ist und wenn ja, wie kommt man darauf sowas als Einleitung zu nehmen?


    Bin wirklich völlig irritiert.:/:huh:

  • Ich müsste den alten Schriftverkehr auskramen ("lebt nicht mehr in Ihrem Haushalt"), das weiß ich ad hoc nicht mehr.


    Aber grundsätzlich wird jedes Jahr frühzeitig nachgefragt. Es geht um die lückenlose Weiterzahlung.


    Wobei es auch kein Problem ist, wenn man verspätet antwortet und die Unterlagen einreicht (das ging mir 2021/22 auf Grund meines damaligen Privatchaos so). Kindergeld wird bis zu einem halben Jahr rückwirkend bezahlt. Mach dir keine Sorgen. Du füllst die Sachen aus, schreibst die richtige Adresse rein, reichst die Schulbestätigung ein und gut.

  • Das wir berechtigt sind, das ist mir klar.

    Mir geht es wirklich um diese komische Formulierung.

    Also wenn das immer so ist, okay...finde ich allerdings nicht besonders gut formuliert. Eigentlich ziemlich kacke ausgedrückt.


    Frag mich ja gerade, ob der KV da irgendwie Mist gebaut hat.:/

  • Das kriegst du ganz einfach raus und kannst es dann korrigieren.


    Traust du ihm das zu? Die leibliche Mutter der Kinder vom LG hat immer mal wieder gerne solche "Spielchen" betrieben, woraufhin dann die Überweisungen nicht pünktlich kamen und es für LG finanziell ganz eng wurde. Mittlerweile ist es zum Glück ruhiger geworden.

  • Ich wollte gerade nachgucken und habe festgestellt, dass ich das alles an Sohnemann übergeben habe. Aus dem Kopf weiß ich auch nicht mehr, ob diese Formulierung so darin stand. Ist ja auch ein paar Jahre her, vielleicht hat sich die auch geändert. Stutzig machen würde mich das auch und ich würde auf jeden Fall nachfragen.

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Ich habe mein Schreiben zum 18. Geburtstag der Kindergeldkasse gerade gefunden, das kam 2 Monate und 21 Tage von dem 18. Geburtstag und beginnt eindeutig: "in Kürze wird Ihr Kind 18 Jahre alt, deshalb endet die Kindergeldzahlung für (Name) mit dem Monat xy."

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das ist ja nett, dass ihr extra nachguckt oder nachgucken wollt. Dankeschön.


    campusmami: Das ist eine Formulierung, bei der ich absolut mitgehe.

    Finde es wirklich komisch. Aber da kann ich gerade einfach nix machen.

    Außer evtl. beim KV nachfragen, aber das wird dann wieder so eine neverending Story. Da warte ich lieber bis Montag.

  • Keine Problem... Das war der Anlass mal den Posteingang aufzuräumen 8). Das Schreiben ist jetzt im Papierkorb und der Bescheid abgeheftet:). Win-win sozusagen.


    Hilft dir jetzt auch nicht wirklich, aber ich denke das wird sich Montag klären.

    LG Campusmami



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  • Zeitpunkt (recht früh) und vor allem Formulierung sind ungewöhnlich.

    Du hast übrigens nach der Datenschutzverordnung (im Namen der Tochter) ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Daten zum Tochterkind vorliegen und woher die stammen. In der Sache muss hier jemand meldent aktiv geworden sein, sonst packt das die FamKasse nicht an.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für eure Hilfe.

    Ich denke, dass das noch nicht das Anschreiben ist wegen Volljährigkeit.


    Ob mich jemand aktiv gemeldet hat, weiß ich auch natürlich nicht. Auch ein seltsamer Gedanke. :/

    Ich werde es morgen erfahren und berichten, falls es euch interessiert.

  • Bei uns kommen die auch echt früh - oft ein halbes Jahr vor Ablauf - aber ohne den Wohnsitz Part.


    By the Way - kann man da was „falsch“ machen bei dualen Studierenden die nicht mehr voll zuhause wohnen?

    Das ist dann interessant wenn kindergeldberechtigte Kinder ohne weiteres Einkommen dauerhaft ausziehen.


    Da fragt dann die Kindergeldkasse nach.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Darf ich mal mit einer Frage reingrätschen: Sohn hat im Juni ausgelernt (morgen schriftliche Prüfung und ich bin 10 mal so aufgeregt wie er 🤪). Muss ich mich aktiv bei der KiG-Kasse melden, dass das dann wegfällt oder bekommen die das von irgendwoher gemeldet?

  • Hast du einen befristeten Bescheid? Ich habe für das Kind im dualen Studium einen Bescheid bekommen, der mit Ende des Studiums endet. Da würde ich davon ausgehen, dass die Kindergeldkasse auch zu diesem Datum die Zahlung einstellt.


    Ich würde das pragmatisch machen und Bescheid geben, wenn ich wider Erwarten Geld bekommen würde.


    Ansonsten viel Glück für die Prüfung und starke Nerven für dich!

    LG Campusmami



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