Kombi mit 2 Minijobs

  • Kennt ihr euch da aus?


    Die Frau von der Finanzamt Hotline war sich nicht ganz sicher. Soll vor ort anrufen. Dort am Freitag niemand mehr erreicht.


    Momentan hab ich ein Minijob. Wenn die Elternzeit endet würde ich diesen gerne auf Lohnsteuer machen. Hab im inet ausgerechnet, dass immerhin so 250 bis 300 euro übrig bleiben. Durch den geringen Verdienst geht nur wenig für die Krankenkasse ab. Muß ich mich bei der Krankenkasse dann nochmals zusätzlich privat versichern weil Beiträge zu gering sind? ( Bei zwei reinen Minijob hätte ich mich für 270 euro selbst versichern müssen, aber so viel zahlen ich ja auf Lohnsteuerkarte nicht) Die Dame war sich unsicher.

    Idee war statt regulären Minijob auf Lohnsteuer wegen Krankenkasse und Rentenversicherung zu gehen. Ist weniger Geld aber auf lang sicht sinnvoll. Midijob beim Arbeitgeber ist zurzeit keiner verfügbar. Bin froh überhaupt was mit wenig Stunden zu haben nach der Elternzeit. Falls in den nächsten Jahren Stunden frei würden, dürfte ich auf Midi job aufstocken. Was nicht schlecht klingt. Arbeitsmarkt hat wenig Stellen mit wenig Stunden. Daher zum überbrücken erstmal nicht schlecht.


    Da die 200 bis 300 und Unterhalt nicht ausreichen würde ich mir einen zweiten Minijob suchen. Da wusste die Dame nicht ob der automatische in Lohnsteuer 6 rutscht weil der erste Minijob ja auch auf Lohnsteuer 2 geht? Oder ob der zweite als Minijob wie üblich geführt werden kann? Und der erste dann aber automatisch in Lohnsteuer 6 fällt ( 2 ginge dann wohl nicht) Im inet les ich widersprechende sachen. Würde so 200 bis 300 netto beim zweiten Minijob brauchen und entsprechend was mit der passenden Stundenzahl suchen. Bei Lohnsteuer 6 müssten es ja schon die 600 sein um annähernd 200 netto raus zu bekommen.


    Hat einer von euch das Mal gemacht, zwei Minijob regulär und Krankenkasse selbst gezahlt oder einer Minijob und andere Minijob auf Lohnsteuer?

    Welches Modell fandet ihr besser und warum?


    Ziel ist 500 euro zu erwirtschaften. Plus das Geld für die Krankenkasse.

  • Ich würde dadurch vom Gehalt, Stundenlohn auf Mindestlohn fallen. Eine gewisse Last fällt wahrscheinlich schon an. Auf Weihnachtsgeld usw wie rs die anderen bekommen würde ich natürlich schriftlich verzichten.


    Im Notfall würde ich auch zwei Minijob machen. Und davon die Krankenkasse zahlen. Möchten einen job behalten.

  • Doch, steht ja im Internet und hat Finanzamt bestätigt. Die nennen sich dann anderes und müssen halt versteuert werden. Leider wusste die Hotline nicht ob Lohnsteuer 2 und 6 oder 2 und Minijob oder 6 und Minijob.

    Und Krankenkasse zahlt man halt selbst. Wobei es sein kann dass diese über die Lohnsteuer abgedeckt ist. Mus da nochmal die Krankenkasse fragen da das Finanzamt das nicht wusste. Bzw die Hotline.

  • Ergänzend:


    Wenn mehrere Minijobs zusammen die Verdienstgrenze überschreiten, werden die Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass für alle Jobs zusammen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ja, bei zwei Minijobs kann es für Arbeitgeber teurer werden. Werden die Jobs zusammengerechnet und die Verdienstgrenze von 538 € (bzw. bei mehreren Minijobs oft 603 €) überschritten, müssen Arbeitgeber für den zweiten Job reguläre Sozialabgaben statt nur der 2 % Pauschalsteuer zahlen


    und du wirst kaum einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, mehr Sozialabgaben zu zahlen..verstehst du?

  • Doch, steht ja im Internet und hat Finanzamt bestätigt. Die nennen sich dann anderes und müssen halt versteuert werden. Leider wusste die Hotline nicht ob Lohnsteuer 2 und 6 oder 2 und Minijob oder 6 und Minijob.

    Und Krankenkasse zahlt man halt selbst. Wobei es sein kann dass diese über die Lohnsteuer abgedeckt ist. Mus da nochmal die Krankenkasse fragen da das Finanzamt das nicht wusste. Bzw die Hotline.

    Das Finanzamt hat gar keine Ahnung von SV-Recht.


    Wie auch?!


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Nein das war diese Hotline. Sie haben empfohlen direkt Finanzamt anzurufen aber da keinen erreicht.


    Laut Rechner ist die Abgabe gar nicht so viel. Dafür verzichtet man ja auch auf viel Stundenlohn damit es nicht so teuer wird für den Arbeitgeber.

  • Ergänzend:


    Wenn mehrere Minijobs zusammen die Verdienstgrenze überschreiten, werden die Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass für alle Jobs zusammen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden.


    LG

    Da gibt es nur wohl extra regeln..je nachdem ob Hauptjob und zwei Minijob usw, und es war nicht klar welcher job in weche Lohnsteuer Klasse fällt. Darf ma bei einem die 2 behalten? Evt auch beide in 6? Auf vielen seiten steht es wäre automatisch 6. Gibt auch viele seiten die dich wieder sprechen umso länger an sucht.


    Ich finde es so schwierig klare Aussage zu bekommen. Am einfachsten wäre midijob. Gibts nur leider keine.

  • Es sind wohl 127 Euro für den Arbgeber und 127 Euro für dich. Habe einen Brutto-Netto Rechner genutzt. Der Minijobrechner für einen Minijob sind wohl 94 Euro für den Arbeitgeber

    Leider spuckt jeder rechner erwas andere Angaben aus....

    Hab schon einmal mit Lohnsteuer 6 und einmal mit 2 gerechnet. 2 kann man mot Verzicht auf Gehalt natürlich besser ausgleichen.

    So wie ich die Dame verstanden habe wird wohl erstmal jeder job beim jeweiligen Arbeitgeber in der jeweiligen Steuerklasse abgerechnet. Will es auf jeden Fall aber nochmals wie empfohlen direkt beim Finanzamt versuchen. Ggf zahlt man ende vom Jahr wohl Steuer nach.


    Aber das meine ich mit nicht viel mehr. Hätte dann Statt knapp über 20 Stundenlohn den Mindestlohn von nicht ganz 14 euro um die Differenz auszugleichen. Zumindest beim ersten.

    Das ist zumindest das Modell das der jetzige Arbeitgeber überlegt.



    Nur ein Minijob wäre natürlich super. Reicht aber mit Krankenkasse nicht. Egal wie ich rechne kommen wir dann nicht rum.

    Individuelle versteuerter Minijob heist das wohl. Pauschal versteuert ist das was die meisten machen.


    Wie gesagt einer wird uns nicht reichen. Mir fehlt dann Geld für Lebensmittel usw.


    Arbeitslosengeld steht uns nicht zu da keine Betreuung gegeben ist für 15 Std. Der kiga Platz beginnt erst einige Monate nach dem ende der Elternzeit. Und Arbeitslosengeld bekommt nur wer theoretisch sofort arbeiten kann. Hab dort angerufen.


    Da ich bislang kein midijob unter 15 Stunden finde bleibt mir nur die Möglichkeit mit zwei Minijob. Oder Minijob und Jugendleiter ( hab ich bislang aber auch noch nichts gefunden, wäre natürlich besser) Für 20 std plus hab ich weder Betreuung noch Geld um das zu zahlen.

  • Wenn beide Minojobs zusammengezogen werden, 1206 Euro - wären für Hopeful knapp 1000 Euro Netto und für den Arbeitgeber knapp 210 Euro abgaben

    Welchen nutzt ihr?


    210 für jeden Arbeitgeber?


    Der jetzige job ist 500. Auf 1200 käme ich nicht. Beim 2 , den ich noch nicht habe weiß ich es nicht.

  • Hopefull

    "Arbeitslosengeld steht uns nicht zu da keine Betreuung gegeben ist für 15 Std. Der kiga Platz beginnt erst einige Monate nach dem ende der Elternzeit. Und Arbeitslosengeld bekommt nur wer theoretisch sofort arbeiten kann. Hab dort angerufen."


    So geht das ja nicht.


    ALG1 bekommst Du wenn die Anwartschaft erfüllt ist.


    https://www.arbeitslosenselbst…eitslosengeld-1-anspruch/


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    • Diese Aussage entspricht der Rechtslage beim Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG 1). Um einen Anspruch zu haben, müssen Sie der Agentur für Arbeit

    mindestens 15 Stunden pro Woche für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.


    Verfügbarkeit ist Pflicht: Wer arbeitslos ist, muss eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen können und wollen. Ist die Betreuung des Kindes nicht für diesen Zeitraum sichergestellt, können Sie nicht vermittelt werden.Betreuung nachweisen: Fehlt die Betreuung (Kita, Tagesmutter, etc.), fehlt die Voraussetzung für ALG 1. Eine persönliche Betreuung durch Partner, Oma oder Opa muss oft durch eine verbindliche Vereinbarung nachgewiesen werden, damit die Verfügbarkeit anerkannt wird.


    Aber wenn sie kein ALG I bekommt, müsste sie doch Grundsicherung erhalten und wäre dann ja auch in der Krankenkasse. Die Minijobs kann sie ja trotzdem machen und hätte mehr Geld?