Hallo ihr Lieben,
wie verhält es sich, wenn das Haupt-Betreuungselternteil arbeitet und mit Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag über den Selbstbehalt für Ehepartner im Rahmen der Unterhaltsplficht kommt?
Dies wäre nämlich bei mir der Fall ab Mai. Da mein noch-Ehemann nicht arbeitet und die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit auch nicht unbedingt in seinem Sinne ist, befürchte ich, dass mich sein Jobcenter bzgl. einer Unterhaltsverpflichtung meinerseits ihm gegenüber kontaktieren wird.
Für mich wäre das ziemlich bitter, da ich hier mittlerweile alles alleine stemme, die gesamte Verantwortung trage und ziemlich jongliere mit Uni, Arbeit und den Kindern.
Er selbst hätte defintiv die Zeit, arbeiten zu gehen. Gibt es nicht die Möglichkeit, ihm eine Art Erwerbsobliegenheit aufzuerlegen?
Denn es kann ja nicht sein, dass ich noch teilweise für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss.
Versteht mich bitte nicht falsch, würde er die Kinder betreuen, wäre dies für mich kein Problem. Aber so fühlt sich das einfach falsch an. Zumal sollte die Scheidung noch unnötig hinaus gezögert werden, dass sich das Ganze noch über eine lange Zeit erstrecken kann.