Unterhaltspflicht gegenüber Ehepartner die zweite

  • Hallo ihr Lieben,


    wie verhält es sich, wenn das Haupt-Betreuungselternteil arbeitet und mit Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag über den Selbstbehalt für Ehepartner im Rahmen der Unterhaltsplficht kommt?


    Dies wäre nämlich bei mir der Fall ab Mai. Da mein noch-Ehemann nicht arbeitet und die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit auch nicht unbedingt in seinem Sinne ist, befürchte ich, dass mich sein Jobcenter bzgl. einer Unterhaltsverpflichtung meinerseits ihm gegenüber kontaktieren wird.

    Für mich wäre das ziemlich bitter, da ich hier mittlerweile alles alleine stemme, die gesamte Verantwortung trage und ziemlich jongliere mit Uni, Arbeit und den Kindern.

    Er selbst hätte defintiv die Zeit, arbeiten zu gehen. Gibt es nicht die Möglichkeit, ihm eine Art Erwerbsobliegenheit aufzuerlegen?

    Denn es kann ja nicht sein, dass ich noch teilweise für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss.


    Versteht mich bitte nicht falsch, würde er die Kinder betreuen, wäre dies für mich kein Problem. Aber so fühlt sich das einfach falsch an. Zumal sollte die Scheidung noch unnötig hinaus gezögert werden, dass sich das Ganze noch über eine lange Zeit erstrecken kann.

  • Wohngeld und Kinderzuschlag werden in der Regel nicht mit einbezogen bei der Prüfung des Selbstbehaltes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Okay, das beruhigt mich zumindest für den Moment.

    Bitter ist es trotzdem, da ich in voraussichtlich 6 Monaten mit Abschluss meines Master-Studiums eine neue Gehaltsstufe erreiche und somit selbst in TZ über dem Selbstbehalt liege.

    Da wäre dann eben meine Frage, ob ihm eine Art Erwerbsobliegenheit auferlegt werden kann bzw. ob so etwas schon einmal gemacht wurde. Denn es ist in meinen Augen die Eine Sache, Ehegattenunterhalt zu zahlen, wenn Partner 1 aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten geht oder wenn er einfach aus persönlichen gründen keiner Arbeit nachgeht und nichtmal die Kinderbetreuung übernimmt.

  • Hat er die Erwerbsobliegenheit nicht schon dadurch das er zu KU verpflichtet ist?

    Wenn er keinen zahlt, dann wirst du da ja einspringen und somit deinen SB nach oben treiben können

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Wenn die Scheidung schon eingereicht ist, sollte bis zu Deiner Arbeitsaufnahme die Sache durch sein. Da würde ich mir jetzt keinen Kopf machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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