Und wieder kann man nur sagen: Bei nicht (oder unregelmäßig) gezahltem Unterhalt besteht das Recht auf Unterhaltsvorschuss.
Und es gilt weiterhin: Antrag schriftlich stellen. Schriftlichen, einspruchsfähigen Bescheid verlangen.
Und die Beistandschaft hat sich zeitnah um die Herbeischaffung des Unterhalts zu kümmern. Das ist ihr vorrangiger Job. Und nicht, Deiner Tochter die Welt aus Beistandssicht zu erklären.