Unterhalt für Enkelkinder kam nicht

  • Das klingt seltsam. Der Unterhaltsvorschuss ist von der Idee genau fuer die Uebergangsphase da: Wenn der Unterhalt noch nicht fliesst.

    Und UV ist ggfls. einen Monat rückwirkend ab Antrag zu zahlen.


    Mit der Begründung ist der Ablehnungsbescheid sehr speziell und wohl nicht haltbar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er ist LKW - Fahrer. Glaube, sie können ganz gut verdienen. Er ist fast 30 Jahre und hat noch nie richtig gearbeitet. Er hat ja beim ersten Job geprahlt, sein Chef wäre so toll, aber nach knapp 6 Monaten war es dann wieder vorbei. Ich gehe davon aus, dass er nie lange bei einem Job bleiben wird. Er ist doch sooo cool. lässt sich aber kaum was sagen und in der Branche herrscht ein rauher Ton, das lässt er sich doch nicht bieten.

  • Eben weil KV 2 über den neuen Job informiert hat, gab es ja kein UHV. Ob diese nun gesagt hat, er soll mehr zahlen, weiß ich gerade nicht. Denke aber, dass er es weiß, dass das gezahlt werden muss.

    Bei KV 1 sind ja auch noch Gelder offen, dieser zahlt erst einige Male an die UHV, diese überwies dann an Tochter. Irgendwann sagte die UHV, er solle es direkt an mein Tochter zahlen. Und auch er, teilte der UHV mit, dass er einen neuen Job anfängt.

  • Prima, dass jetzt wenigsten eine Zahlung erfolgt ist. Aber es klingt weiter alles absolut chaotisch und läuft außerhalb des eigentlich rechtlichen Rahmens, wie es von hier und damit natürlich aus der Ferne aussieht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Bei beiden Vätern wurde eine neue Arbeit angetreten. Darum hat Tochter keine Pfändung eingeleitet. Vielleicht wurde deshalb kein UHV gezahlt. Im Netz steht, es muss erst gepfändet bzw. Klage eingereicht werden. Dann kann UHV gezahlt werden. Es steht halt auch nicht genau da, wie lange ein KV nicht zahlen muss, bis wieder UHV gezahlt wird. Aber ich denke, es war auch ein Hinhalten

  • Bei beiden Vätern wurde eine neue Arbeit angetreten. Darum hat Tochter keine Pfändung eingeleitet. Vielleicht wurde deshalb kein UHV gezahlt. Im Netz steht, es muss erst gepfändet bzw. Klage eingereicht werden. Dann kann UHV gezahlt werden. Es steht halt auch nicht genau da, wie lange ein KV nicht zahlen muss, bis wieder UHV gezahlt wird. Aber ich denke, es war auch ein Hinhalten

    "Im Netz" steht nun viel, wenn der Tag lang ist ... Substantielle Aussagen findet man (abgesehen natürlich vom AE-Forum hier, lach) auf der Homepage des Familienministeriums zum Thema: https://www.bmbfsfj.bund.de/bm…ungen/unterhaltsvorschuss

    Dass Klage eingereicht werden muss oder eine Pfändung anberaumt werden muss, bevor Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wäre mir neu. Und es würde dem Sinn und Zweck von Unterhaltsvorschuss zuwider laufen: Zwischenfinanzierung im Notfall zu sein, bis der Unterhalt geklärt ist und ggfls. fließt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • KV 1 hat nun auch den Unterhalt für diesen Monat - April gezahlt. Der Gute zieht um, er braucht Geld für die Kaution und sein Auto wurde auch repariert.

    Auf die Frage, wie denn nun der fehlende Unterhalt gezahlt wird, das klärt er mit der Beistandschaft.

  • Na toll. Wenn die Väter nach Abzug des Unterhalts am Selbstbehalt verdienen, dann wird das nichts mit der zeitnahen Nachzahlung. (Und die Vermutung ist naheliegend, wenn das Einkommen nicht für die Kaution reicht und der Vater keine Lust hat, die Kaution über ein Darlehn zu stellen und dafür am Unterhalt spart ...)

    Darum, genau darum hätte der Unterhaltsvorschuss beantragt und dann gezahlt werden müssen. Den holt sich die UV-Kasse ggfls. auch wieder. Aber erst dann, wenn der Vater zahlen kann. Und sei es, wenn das/die Kinder volljährig sind und in Lohn und Brot stehen. So lange stundet das die UV-Kasse/die Allgemeinheit.


    Jetzt ist das alles auf deine Tochter abgewälzt und die trägt das Risiko, wann denn die offenen Nachzahlungen kommen. (Und die Beistandschaft hat im Zweifelsfall eine enorme Verwaltungsarbeit.)


    Wer kommt da auf dem Amt nur auf solch widersinnige Ideen?


    Wenn die Beistandschaft das Geld nicht zeitnah herbeischafft, soll sie noch einmal ausdrücklich erläutern, warum der Weg über die UV-Kasse in Absprache mit der Beistandschaft verweigert wurde. (Hilft dem Tochterkind mutmaßlich nicht mehr, aber vielleicht dem nächsten Opfer dieser Behörde.)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich glaube ja auch, dass die UHV-Kasse hier nicht rechtens arbeitet. Die Sachbearbeiterin ist im Urlaub und hat vorher bestimmt, Tochters Antrag darf von keinem anderen Sachbearbeiter bearbeitet werden. Denke, Tochter wird jetzt bei KV 1 eine Pfändung einleiten durch die Beistandschaft. Es sind knapp 4000 Euro offen und dann noch zwei Monate von Februar und April Unterhalt. Von den 4000 Euro hat er ein oder zweimal 50 Euro an meine Tochter gezahlt. Weiß nicht, ob das Konto oder beim Arbeitgeber eine Pfändung eingereicht wird. Wenn es beim Arbeitgeber eingereicht wird, verliert er vielleicht seinen Job.

    Mal sehen wie es weiter geht. Man könnte eine Beschwerde gegen die Sachbearbeiterin von der UHV Stelle einreichen, ob es was bringt

  • Gehaltspfändung ist nun kein Kündigungsgrund. Wenn der Vater nicht gerade in der Probezeit ist, in der ohne Grundnennung gekündigt werden darf ...


    Nur: Wenn das jetzt in kleinen Beträgen läuft, hat das Tochterkind auch das Problem: Geld kommt langsam. Wäre zumindest UV gelaufen, hätte sie dieses Geld. Jetzt gibt sie den Vätern einen Kredit ... und hat die Liquidität der UV-Kasse verbessert.

    Liebe Grüße



    Bap



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