Rechte des Umgangseltenteils sohne Sorgerecht

  • Ich bin da bei dir. Ich kann dein komisches Gefühl nachvollziehen. Ginge mir wahrscheinlich genauso.
    Einen wirklichen Rat kann ich dir nicht geben. Du wirst es während der Umgangszeit des Vaters nicht verhindern können - außer ein gutes Auge auf deine Tochter haben.

  • Übrigens bezeichnet er das ja nicht als Umgang sondern als Urlaub.

    Er möchte in diesem Jahr in Summe 8 Wochen Urlaub machen mit dem Kind.


    Sicherlich muss ich da tw. zustimmen. Aber wieviel ist denn "normal"? Wir haben die Lösung Residenzmodell jedes zweite Wochenende plus ein Wochentag (jede Woche, nach der KiTa). Sie ist auch noch nicht in der Schule, sodass Schulferien abzudecken wären. Ich frage mich auch, warum er so viel Urlaub hat. Bzw. da kommt ja wieder der Gedanke, dass er das Kind ja gar nicht "für sich" will.

  • Konnte er dir denn mal darlegen, wieso er unbedingt den Kontakt eures Kindes zu der ehemaligen Nachbarin fördern möchte?

    Im Endeffekt ist sie eine Frau, die euer Kind als Kleinkind sah. Er selbst wohnt offenbar auch mehrere Stunden entfernt und möchte nichtmal in ihrer Anwesenheit sein. Bei mir läuten sämtliche Alarmglocken immer lauter.

    Ich weiß nicht, ob das rechtlich so möglich ist, aber ich würde nur Urlaube "genehmigen", bei denen er belegen kann, dass er diese für sich und euer Kind beansprucht.

  • Naja, im Endeffekt kann er machen was er will und mit wem - das er soviel Einsatz zeigt ist nicht schlecht.


    Als Mutter kann ich verstehen das einem das nicht geheuer ist - dann muss man schauen, ob man die Situation beleuchten und/oder begleiten kann/will.

  • Ich finde, es gibt aber noch einen Unterschied, ob man mehr Umgang bzw. Urlaub haben möchte, damit das Kind mit Oma oder Opa wegfahren kann oder ob man das Kind alleine zu einer fremden Person bringen möchte. Man kann sich ja wenigstens langsam heran tasten anstatt das Kind direkt tagelang ohne jegliche Begleitung wegzugeben.