Rechte des Umgangseltenteils sohne Sorgerecht

  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal eine Frage.

    Ich habe das alleinige Sorgerecht, aber Kind (5) ist regelmäßig beim Papi.

    Es gibt eine gemeinsame Bekanntschaft von früher, zu der ich inzwischen keinen Kontakt mehr pflege, aber der Papi wärmt die immer wieder auf und Kind möchte da mal übernachten. Mein Vertrauen in diese Person ist nicht besonders groß, zumal sie mehrere Stunden von hier entfernt wohnt. Die Zweifel die ich an der Person habe, sind für das Kind noch nicht zu verstehen, weshalb ich bisher nur mal angedeutet habe, dass ich die Person nicht mehr als Freund sehe.


    Darf der Umgangselternteil (der Papi) im Rahmen seiner Umgangszeit das Kind über Nacht dorthin geben, ohne selbst dort zu übernachten? Er wäre vermutlich noch nicht mal in derselben Stadt, wenn Kind da übernachten würde. Gibt es Einschränkungen, z.B. dass ich zustimmen muss oder zumindest informiert werde? Das ist ja nicht der Sinn des Umgangs, dass er das Kind über Nacht oder gar für ein paar Tage woanders hin gibt, ohne selbst dabei zu sein - denke ich.


    Wie ist denn da die Lage?


    Viele Grüße,

    Karla

  • Sinn des Umgangs ist, dass Kind wie Umgangselternteil am Leben des jeweils anderen teilhaftig werden können.


    Das Umgangselternteil soll erleben, wie Kind lebt, was es interessiert. Und Kind, wie das beim Elternteil ist.

    So gehört es zum Beispiel dazu, dass das Umgangselternteil miterlebt, ermöglicht und fördert, wenn Kind einen Sportwettkampf hat oder eine Geburtstagseinladung.


    Kind wiederum darf und soll seine Verwandtschaft kennenlernen (zB Besuche bei Oma/Opa). Ab einem gewissen Alter und regelmäßigen Umgang kann es auch möglich sein, dass der Elternteil wenn kaum anders regelbar seiner Arbeit nachgehen kann und ein " Babysitter" aktiv wird.

    Der muss aber dazu "fähig" sein und kein Trauma beim Kind auslösen...


    Was immer geht: Umgangselternteil nimmt Kind mit zu Sozialkontakten, also mit in den Freundeskreis des Umgangselternteils.


    In dem Rahmen bewegt sich jetzt deine Situation. Den Umgang von Vaterseite wahrzunehmen, während man vollständig abwesend ist und Kind muss durchgängige fremdbetreut werden, ist seltsam. Besser wäre es vielleicht, die Eltern einigen sich auf einen Umgangstermintausch.

    Ist es aber der dreiwöchige Ferienumgang und der Vater ist zwei Tage auf Dienstreise, weil er u.a. den Unterhält erwirtschaften muss, ist das statthaft.


    Auf jeden Fall gilt: Eltern sollten miteinander reden und solche Dinge einvernehmlich klären. Der Gesetzgeber hat nicht für jede denkbare Situation eine Gesetzesvorlage geschaffen, sondern sagt deutlich: Eltern sollen sich einigen. Das ist das Beste fürs Kind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Vater hat extra nach zusätzlichen Umgang gefragt und möchte das Kind in der Zeit zu der Person geben, damit sie Kontakt haben können. Es ist nicht so, dass er in der Zeit arbeiten muss (und wenn, dann sollte er halt nicht nach zusätzlichem Umgang zu der Zeit fragen).


    Ich weiß davon nur, weil meine Tochter davon gesprochen hat. Er selbst hat es nicht für nötig gehalten, mich nach meiner Meinung diesbezüglich zu fragen, als er den zusätzlichen Umgang (über das Jahr verteilt) gefordert hat. (Ist von mir noch nicht zugestimmt).


    Es ist keine Familie.

  • Kind möchte die Person besuchen. Weiß ja nichts/kaum von meinen Vorbehalten.

    Wenn ich sage ich möchte das nicht, lässt er sich vielleicht davon abhalten, wird aber dem Kind sagen "Die Mama hat es verboten".

    Meine Vorbehalte ggü der Person kennt er, interessieren ihn aber nicht.


    Es geht mir aber auch nicht unbedingt um die Person, sondern um die Frage ob das Sinn und Zweck des Umgangs ist, dass das Kind dann geplanterweise ohne den UET fremd untergebracht wird (ohne beruflichen Zwang oder spontane Notwendigkeit, ohne familiäre Bindung, über Nacht und ggf. für mehrere Tage, UET möglicherweise in anderer Stadt, über 3 Std von Zuhause entfernt).

  • Wieso soll euer Kind denn überhaupt alleine zu der Person und dann auch noch dort übernachten?

    Zumal es sich ja offenbar um eine erwachsene Person handelt. Mir kommt das etwas komisch vor. Wenn es dem Papa wichtig ist, die Person mit Kind zu besuchen, okay. Das würde ich wohl auch akzeptieren. Aber wieso muss das Kind dort alleine über Nacht bleiben? Was hat das für einen Sinn?


    Edit: ich bin mal in meinem Kopf ein paar Szenarien durchgegangen. Aber mir erschließt sich beim besten Willen nicht, wieso man ein Kind zu einer Bekanntschaft bringt, die Person offenbar erwachsen und alleinstehend ist, dafür mehrere Stunden fährt und dann nichtmal selbst den Kontakt pflegt?

  • Das Kind mit 5 ist meiner Meinung nach, nicht der richtige Ansprechpartner, nicht der richtige Entscheider. das Kind Sollte kind bleiben dürfen und sollte nicht zwischen den Stühlen stehen.


    Ansprechpartner ist der andere Elternteil. Ich lese raus, dass es sich um Verwandschaft handelt. Liege ich da richtig?


    Auch wenn du mit dieser Person nicht kannst, kann es für das Kind eine wertvolle Bezugsperson oder Erfahrung sein.

  • Es ist keine Verwandtschaft sondern eine ehemalige Nachbarin, zu der ich seit dem Auszug vor ca 2 Jahren quasi keinen Kontakt mehr habe, eben weil mir so ein paar Dinge komisch vorkamen. Er hält aber den Kontakt und Kind war damals 2 Jahre alt, d.h. kann da gar nichts beurteilen. Sympathie besteht aber scheinbar.


    Ja mir erschließt es sich auch nicht, warum Kind dort bleiben sollte. Seine Begründung fürs Warmhalten ist ja, dass Kind ja so ein gutes Verhältnis zu ihr hätte. Dagegen habe ich letztlich auch nichts bzw. das wäre wohl auch irrelevant solange Kind nicht zu Schaden kommt. Aber es handelt sich dann aus meiner Sicht nicht mehr um Umgang mit dem UET. Und er verschleiert es und umgeht meine Zustimmung, indem er es einfach als Umgang tarnt. Von mir aus würde ich mein Kind nicht dorthin geben. Und das ist auch meine Entscheidung als Sorgeberechtigte (und -verpflichtete!).


    Darf er das Kind ohne mein Einverständnis dort wie beschrieben hin geben?

  • Es gibt eine gemeinsame Bekanntschaft von früher,

    Claudi123 : Es handelt sich nicht um Verwandtschaft und anscheindend auch um keine enge Bezugsperson. Ich sehe da keinen Vorteil für das Kind, dass es dort ohne Elternteil übernachten soll bzw. überhaupt Kontakt bekommen soll.

    Ich will da gar nicht aussprechen, welches Kopfkino ich da grade habe.

    Zumal ich auch fragen würde, wie gut kennt das Kind die Person, hat es dort überhaupt schonmal übernachtet und warum sollte es mehr Umgang geben, damit diese Person das Kind bei sich übernachten lassen kann.

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Fakt ist, er darf das Kind während seiner Umgangszeit dort hinbringen. Du kannst es nicht verbieten, nur ein Gericht kann es untersagen.

    Ich kann dich total verstehen, aber so ist das Gesetz.

    Ich denke aber, da diese Person keine Bezugsperson war, hättest du vor Gericht eine gute Chance, dass das untersagt wird

  • Es ist keine Verwandtschaft sondern eine ehemalige Nachbarin, zu der ich seit dem Auszug vor ca 2 Jahren quasi keinen Kontakt mehr habe, eben weil mir so ein paar Dinge komisch vorkamen. Er hält aber den Kontakt und Kind war damals 2 Jahre alt, d.h. kann da gar nichts beurteilen. Sympathie besteht aber scheinbar.


    Ja mir erschließt es sich auch nicht, warum Kind dort bleiben sollte. Seine Begründung fürs Warmhalten ist ja, dass Kind ja so ein gutes Verhältnis zu ihr hätte. Dagegen habe ich letztlich auch nichts bzw. das wäre wohl auch irrelevant solange Kind nicht zu Schaden kommt.

    Ich würde wirklich darauf bestehen, dass er dir darlegt, warum er das Kind alleine dorthin zum Übernachten bringen möchte. Geht es darum, den Kontakt zu pflegen, kann er dort mit dem Kind verweilen. Und das auch während seiner Umgangszeiten. So wie du es beschreibst, möchte er ja nicht für sich, sondern für die ehemalige Nachbarin Umgang einräumen, zumindest zeitweise. Das ist in meinen Augen völlig absurd.

  • Der Vater hat extra nach zusätzlichen Umgang gefragt und möchte das Kind in der Zeit zu der Person geben, damit sie Kontakt haben können.

    Zusätzlich zum vereinbarten Umgang muss weitere Umgangszeit nur unter besonderen Umständen von dir ermöglicht werden: zB zur Teilnahme an einem runden Geburtstag der Großeltern u.ae.


    Für einen Besuch bei der Ex-Nachbarin brauchst du keine Betreuungszeit freizugeben. Das müsste der Vater aus seiner eigenen Umgangszeit bestreiten.


    Das Kind zu einer fremden Person allein zu geben (für ein fünfjähriges Kind ist eine Person, die man zuletzt vor drei Jahren gesehen hat und die nicht regelmäßig "im Gespräch" ist, schlicht fremd) und kurzfristig kein Elternteil erreichbar, ist fragwürdig. Es "muss" schlicht nicht sein. Dem Vater steht die Möglichkeit offen, mit einem Tagesausflug den von ihm als wichtig empfundenen Kontakt herzustellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kannst du mit dem KV über deine Bedenken sprechen oder ist die Beziehung zum Vater angespannt?


    Du schreibst, der Vater sagt, das Kind habe früher ein "gutes Verhältnis" zur Nachbarin gehabt. Daran scheint ja was dran zu sein, deine Tochter möchte die Nachbarin gerne besuchen. Sie hat dir ja auch davon erzählt. Dir seien an der Dame jedoch ein paar Dinge "komisch" vorgekommen, weswegen du ihr nicht mehr vertraust und auch keinen Kontrakt mehr hast - richtig?


    Hatte deine Tochter inzwischen Kontakt zu der ehemaligen Nachbarin?


    In welche Richtung gehen deine Sorgen? Befürchtest du, dass deiner Tochter bei der ehemaligen Nachbarin etwas passiert, dass ihr nicht gut tut?


    Alleine bei der Dame übernachten kämr mir allerdings auch komisch vor, zumal der KV das offenbar nicht von sich aus angesprochen hat, sondern du es durch deine Tochter weißt?

  • Wir haben ca. 1x im Monat gemeinsam einen Termin in der Elternberatungsstelle. Mit deren Hilfe haben wir unsere bisherigen Umgangsregeln etablieren können. Dort werde ich das ansprechen.


    Ich kannte die Nachbarin (im gleichen Haus) ca. 10 Monate, wo wir relativ intensiven Kontakt hatten, auch das Kind. Sie ist nach ca 10 Monaten Hals über Kopf dorthin zurückgezogen wo sie hergekommen war, obwohl sie vorher eine größere Wohnung in der Umgebung gesucht hatte. Kind mochte die Nachbarin damals gerne und hat auch Zeit mit ihr verbracht. Der Vater hat das schon damals mehr gefördert als es mir lieb war. Aber ging immer gut.


    Der Vater hat den Kontakt seit dem Wegzug locker gehalten z.B. durch gemeinsame Besuche im Zoo, immer bei ihr in der Nähe (3-4 Std von hier) - sie war nicht mehr hier (soweit ich weiß). Von den Kontakten habe ich weder durch ihn noch durch sie erfahren, sondern immer nur durchs Kind. Zur Rede gestellt sagte der Vater, er müsse mir gar nichts sagen und sie sagte telefonisch einmal, es sei ihr egal über wen sie den Kontakt zum Kind hätte, sie wolle nur Kontakt zum Kind und sie sei mir keine Rechenschaft schuldig. Sie hat meinem Kind auch mal ein verpacktes Weihnachtsgeschenk geschickt (einer Zweijährigen) und wollte mir nicht vorab sagen was drin ist. Es sei ja ein Geschenk fürs Kind. Kind hat das Geschenk daher nie erhalten.


    Die Frau ist fast so alt wie ich und hat keine Kinder, d.h. der Zug ist mit großer Wahrscheinlichkeit abgefahren. Sagte, sie wolle keine eigenen. Sie ist Erzieherin. Kind ab und zu ausleihen ohne Verpflichtung wäre perfekt. Mein Ex findet sie super und zeitlich fiel das ganze auch zusammen mit der Trennung. Es sind Dinge vorgefallen, z.B. dass sie mir in meiner Erziehung ins Horn getutet hat (z.B . gesunde Ernährung), es sei ja unverantwortlich dass der Vater salzige Pommes gebe - und dann habe ich herausgefunden, dass sie mit dem Kind zusammen (2 Jahre alt) Döner essen waren. Lauter solche Un-Heimlichkeiten, die überhaupt nichts bedeuten müssen, aber halt alles komisch. Gab noch mehr in der Art. Sie hat mir auch zur Trennung geraten - vielleicht ihm auch?

    Ich denke zudem, die Phantasie ist mit meinem Ex hier und da durchgegangen. Wenn es denn nur die Phantasie war. Sie ist groß und hübsch und gepflegt und er ist ein dummes altes Baby, das sich hat einwickeln lassen.


    Vielleicht glaubt er immer noch, dass er auf diese Weise bei ihr Punkte machen kann, keine Ahnung. Wenn sie eine Beziehung hätten, würde er ja dort mit übernachten und meine Frage wäre irrelevant, aber darum scheint es nicht zu gehen.


    Bislang ist meinem Kind mit ihr nichts Negatives passiert, soweit ich das beurteilen kann. Ich habe seit ihrem Wegzug aber auch selbst nur noch einmal telefonischen Kontakt gehabt. Ich habe halt jegliches Vertrauen verloren und mir ist die Frau unheimlich, es ist nicht greifbar was sie eigentlich will. Und wenn es der Kontakt zu meinem Kind ist, dann geht das bei so einem kleinen Kind halt nur über die Eltern. Er ist gewillt das immer wieder möglich zu machen. Ich nicht - zumindest nicht unter diesen wieder mal ominösen Umständen.


    Es tut mir gut, dass ihr diese Umgangsanfrage auch komisch findet. Ich finde das alles (auch in der Vergangenheit) höchst merkwürdig und unheimlich, auf jeden Fall killt es mir immer wieder das Vertrauen das aber so wichtig wäre für eine gute Elternkooperation und die ansonsten auch - einigermaßen - funktioniert.

  • Zusätzlich zum vereinbarten Umgang muss weitere Umgangszeit nur unter besonderen Umständen von dir ermöglicht werden: zB zur Teilnahme an einem runden Geburtstag der Großeltern u.ae.


    Für einen Besuch bei der Ex-Nachbarin brauchst du keine Betreuungszeit freizugeben. Das müsste der Vater aus seiner eigenen Umgangszeit bestreiten.


    Das Kind zu einer fremden Person allein zu geben (für ein fünfjähriges Kind ist eine Person, die man zuletzt vor drei Jahren gesehen hat und die nicht regelmäßig "im Gespräch" ist, schlicht fremd) und kurzfristig kein Elternteil erreichbar, ist fragwürdig. Es "muss" schlicht nicht sein. Dem Vater steht die Möglichkeit offen, mit einem Tagesausflug den von ihm als wichtig empfundenen Kontakt herzustellen.

    Danke so hätte ich es mir auch hergeleitet, war aber unsicher.