Hallo zusammen,
ich frage für einen Freund
.
Aktuelle Situation:
Bürgergeldempfänger
allein-erziehend,
Kind 1: 10 Jahre, lebt bei ihm,
Kind 2, 15 Jahre, ist in einer sozialpädagogischen Wohngruppe untergebracht (die Kosten hierfür zahlt das Jugendamt).
Eventuell künftige Situation:
Vollzeit berufstätig, vermutlich Mindestlohn.
Kind 1 lebt weiterhin bei ihm, Kind 2 ist weiterhin in der Wohngruppe untergebracht (er ist dann also unterhaltspflichtig, richtig?) Der Unterhalt für eine 15jährige in Stufe 1 beträgt 653€ / Monat. Ich denke nicht, dass er mehr als 2100€ netto verdienen wird und damit in Stufe 1 ist?!
Wenn ich das richtig verstehe, bekommt er aktuell 563 € Bürgergeld plus Wohngeld plus...???
Wenn er dann arbeiten geht, beträgt der Selbstbehalt 1450 €, in denen 520€ für Miete und Wohnen inkludiert sind. Das heißt: er hat statt 563€ dann 930€ für sich, heißt: 367€ mehr. Stimmt das so oder rechne ich da völlig falsch?
Wie ist das, wenn er wohngeldberechtigt ist? Ist er dann bei Vollzeit auf Mindestlohnniveau überhaupt berechtigt?
Was ist mit dem Kindergeld und dem Unterhalt für Kind 1 (das bei ihm wohnt)? Wird das irgendwie angerechnet auf die 1450€?
Es geht ihm nicht ums Geld. Er hat evtl. einen Job gefunden, der ihn reizt und Spaß macht, in dem er lernen kann. Ich kann das gut nachvollziehen, weil ich weiß, wie wichtig der Beruf für einen selbst sein kann. Und wer mag: bitte Daumen drücken, dass das klappt!
Viele Grüße
Oma
PS: Entschuldigt bitte, dass ich da nachfrage... ich war nie in der Situation und es interessiert mich einfach! Und es soll keinesfalls böse, abwertend oder in irgendeiner Art und Weise negativ oder blöd rüberkommen!