In einem Gerichtsverfahren werden Anwälte in der Regel nicht anhand der Menge der Schriftsätze bezahlt, sondern unter Zugrundelegung des Streitwertes.
Es kann also auch gut umgekehrt sein: Auf den Schriftsatz zu verzichten spart dem Anwalt Zeit und erhöht damit rechnerisch seinen Stundenlohn.