Midi- und Minijob und ALG - kompliziert

  • Ich habe die Frage auch schon ans Arbeitsamt gerichtet, aber da weiß man ja nie, wann man Antwort bekommt. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.


    Ich habe bis Ende September einen Midijob, den ich selber gekündigt habe. Dass man da drei Monate gesperrt wird beim ALG ist mir klar. Zusätzlich habe ich seit März noch einen Minijob. Eigentlich war ausgemacht, dass, wenn der erste Job dann wegfällt, der Minijob zum Midijob aufgemörtelt wird. Jetzt hat sich die Chefin das aber anders überlegt und will den Minijob als Minijob weiterführen. Vermutlich für noch zwei Monate, kommt jetzt ein bißchen auf die Stunden an, die ich schon gearbeitet habe aber noch nicht abgerechnet. Der Plan war ursprünglich, mich aus dem zweiten Midijob heraus dann kündigen zu lassen, um die Sperre beim ALG zu umgehen. Das wird ja nun nix.


    Hat hier jemand eine Ahnung, wie sich das verhält, wenn ich arbeitslos bin ohne Leistungsbezug weil Sperre und gleichzeitig einen Minijob habe? Darf ich das Geld behalten? Wie ist das dann mit der Sozialversicherung? Die müßte ja übers Arbeitsamt laufen oder?


    Vielleicht noch zur Info: Ich gehe "freiwillig" in die Arbeitslosigkeit bis ich nächstes Jahr in Rente gehe. Arbeitsgericht oder so kommt nicht in Frage, dass mich das Geld kostet ist klar und eingepreist.

  • Das sagt KI


    Bei einem Minijob zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, wobei der Arbeitgeber den Großteil trägt. Sie sind grundsätzlich sozialversichert, aber ein eigener Beitrag zur Rentenversicherung kann erforderlich sein und Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei kurzfristigen Minijobs sind keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, nur eine Unfallversicherungspflicht.

    Beiträge des Arbeitgebers

    Pauschale Beiträge: Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (13 %) und zur Rentenversicherung (15 %).

    Unfallversicherung: Der Arbeitgeber zahlt allein die Beiträge zur Unfallversicherung, die alle Minijobber bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten absichert.

    Ihre Beiträge und Absicherung

    Rentenversicherung: Sie zahlen einen Eigenbeitrag zur Rentenversicherung, wodurch Sie den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung genießen. Auf Antrag können Sie sich jedoch von dieser Beitragszahlung befreien lassen, was aber zu einem sehr geringen Rentenanspruch führt.

    Krankenversicherung: Sie müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern, da der Arbeitgeber keine individuellen Beiträge für Ihre Krankenversicherung zahlt.

    Arbeitslosenversicherung: Minijobber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Kurzfristige Minijobs: Hier sind keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, weder von Ihnen noch vom Arbeitgeber.

    Zusammenfassend

    Sie sind versichert: Mit einem Minijob sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung abgesichert.

    Eigeninitiative ist gefragt: Eine selbstständige Krankenversicherung ist notwendig.

    Vorsicht bei Altersarmut: Langfristige Minijobs können zu einem sehr geringen Rentenanspruch führen.

  • cappucino15

    "Hat hier jemand eine Ahnung, wie sich das verhält, wenn ich arbeitslos bin ohne Leistungsbezug weil Sperre und gleichzeitig einen Minijob habe? Darf ich das Geld behalten?"


    Schau mal hier


    https://www.gegen-hartz.de/new…-betroffene-leben-koennen


    "Wie ist das dann mit der Sozialversicherung? Die müßte ja übers Arbeitsamt laufen oder?"


    Und hier


    https://www.sovd-sh.de/aktuell…rotzdem-krankenversichert


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Soweit ich es weiß, alles ohne Gewähr, wirst du die Sperre bekommen, musst dich für die Zeit der Sperre freiwillig Krankenversichern bzw. die Agentur wird dich zum Jobcenter schicken um einen Anspruch auf Bürgergeld zur Überbrückung prüfen zu lassen. Bei verwertbaren Vermögen über 40.000 Euro plus xEuro pro Lebensjahr hast du keinen Anspruch. Ansonsten bekommst du unter Anrechnung des Minijobs mit Freibetrag Bürgergeld zur Überbrückung und wärst Krankenversichert.

  • Danke für Eure Auskünfte. Bürgergeld steht wegen Vermögen nicht zur Debatte. Mir ging es auch "nur" um die Gleichzeitigkeit von Arbeitslosigkeit, Sperre und Minijob. Es scheint aber doch so zu sein, dass ich in der Sperrzeit, also arbeitslos ohne Leistungsbezug, einen Minijob haben kann. Erst wenn ich Leistungen beziehe, ist die Zuverdienstgrenze bei 165€. Na immerhin.

  • Cappucino, Du hast ja ab und zu ein bisschen über die Schwierigkeiten und Probleme auf der Arbeit geschrieben. Ich hatte den Eindruck, dass man da eine ziemliche Belastung zwischen den Zeilen herauslesen konnte. Die da aufgeführten Dinge könnten - je nachdem - begründen, weshalb Du selbst gekündigt hast: Du hast es nicht mehr ausgehalten und hast Dich vor einer Erkrankung schützen wollen. Das kann auf Antrag zu einer Verkürzung oder vollständigen Aussetzung der Sperrzeit führen.

    Du hast das ja nicht spontan gemacht, nicht "teenagerhaft" unüberlegt, sondern nach langem "Unwohlempfinden", bis der Druck stärker war als die vorhandene Hemmschwelle, der Eigenschutz höher als die objektive Berechnung: Nur noch ein paar Monate ...

    Vielleicht guckst Du Dir das einmal unter den entsprechenden Stichworten im Netz an. Selbst eine mögliche Teilverkürzung der Sperre zu erreichen, wäre ja auch schon etwas.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für den Hinweis. Das Problem ist, das nachzuweisen. Ich war nicht häufig krank oder so. Und hab ja auch nur 3 Tage pro Woche gearbeitet. Da ist das nicht so einfach, das glaubwürdig rüber zu bringen. Da das aber ja auch nur ein mäßig bezahlter Midijob war, bringen mich die 3 Monate fehlendes ALG gottseidank auch nicht um. Das wird eh nur wenig höher als Bürgergeld sein.


    Lichtblick ist aber - obwohl die bis Zeit dahin noch eine Durststrecke ist - dass ich voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte umziehen werde. Richtung alte Heimat. Miete ist billiger, ich hab Verwandtschaft dort und es ist nochmal ein Neuanfang. Bisschen gruselts mir, aber ich freue mich auch drauf:). Was so ein Umzug kostet, gehört in den "Braucht der Mensch nicht"-Faden, das ist es mir aber wert.

  • Gehst du in Rente oder Altersrente?

    Vorzeitige "35-Jahre-voll-mit-Abschlag-Rente" ;). 45 Jahre bekomme ich eh nicht mehr voll und auch meine Rente wird so niedrig sein, dass der Abschlag mich nicht motiviert, dafür noch 4 Jahre zu arbeiten, besonders in den Jobs, die man/frau noch so ergattern kann.... Gottseidank hab ich bei der Scheidung ganz gut verhandelt und ein bißchen was im Kreuz. Und nichts spricht dagegen, neben der Rente noch ein bißchen zu jobben, falls sich was anbietet. Hätte zB Lust, Stadtführungen zu machen oder so. Aber das wird sich dann zeigen. Aaaans nachn annern, wie der Hamburger so sagt:S

  • Melde dich auf der Seite der Arbeitsagentur an, geht alles super einfach. Nimm bloß nicht den Paßkey, du kannst dich dann nur auf dem Gerät anmelden, wo die ihn erstellt hast. Zumindest ist es kompliziert, ihn auch auf einem anderen Gerät zu nutzen. So einstellen, dass du auch online benachrichtigt wirst.

    Hast du es schriftlich, dass deine jetztige Chefin, den Midijob ablehnt obwohl vorher versprochen? Wenn ja, mitsenden, oder auf einem extra Blatt der Arbeitsagentur erklären, dass aus dem jetzigen Minijob ein Midijob werden sollte.

  • Danke für Eure Auskünfte. Bürgergeld steht wegen Vermögen nicht zur Debatte. Mir ging es auch "nur" um die Gleichzeitigkeit von Arbeitslosigkeit, Sperre und Minijob. Es scheint aber doch so zu sein, dass ich in der Sperrzeit, also arbeitslos ohne Leistungsbezug, einen Minijob haben kann. Erst wenn ich Leistungen beziehe, ist die Zuverdienstgrenze bei 165€. Na immerhin.

    Na das wäre ja noch schöner.

    Du arbeitest zusätzlich, kriegst eine Sperre und musst dafür auch noch Geld zahlen.


    Obwohl, man weiß ja nie was unseren noch so alles einfällt.


    Hast Du die Links gelesen? Da steht ja eigentlich alles drin.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Jein. Chefin des Zweitjobs hat es sich anders überlegt und lässt es doch als Minijob weiterlaufen. Ausserdem werde ich im November zurück nach Norddeutschland ziehen, da wird sie mir dann kündigen. Der geosse Auftrg, für den ich eingestellt wurde, lässt nämlich auf sich warten...

    Ich hab mich jetzt arbeitslos gemeldet.
    Werde morgen versuchen, meinen Hausarzt zu erreichen, vielleicht schreibt er mir was, dass er mir zur Kündigung geraten hat. Hatte mit einer Dame Vom AA telefoniert und die hat mich dann gefragt, ob ich mich gut mit meinem Hausarzt verstehe 😂. Und mir dann die entsprechenden Formulare zugeschickt....

    Überhaupt muss ich sagen, dass alle telefonischen Fragen bisher sehr freundlich und kompetent beantwortet wurden. Erstes persönliches Gespräch hab ich am 15.10.

  • Es wurde ja bereits gesagt: die AA kannst mit dem JC nicht vergleichen.


    Drücke die Daumen.


    LG


    Das mit dem Arzt ist vernünftig. Ein Kollege von mir hatte Nervenzusammenbruch. Da gab es auch gar keine Vorgeschichte.

    War kein Problem und gab keine Sperre und der war erst 35.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...