Die Dame von der Beistandschaft hat sich bei der Dame von der UVG Stelle erkundigt.
Der Vater möchte, dass ihn seinen Töchter verklagen.
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So, sie hat mir auch die Berechnung mal zugeschickt.
Laut der , wenn der Kredit voll angerechnet wird, sie haben ihn erstmal nur zur hälfte angerechnet, kann er noch weniger zahlen als er jetzt zahlen "möchte" - also wenn das dann vor Gericht geht.
Ich überlege mir, ob es den jeweiligen Behörden nicht reicht,wenn sie diese Berechnung haben und ich sage, dass er aber einen Unterhalt von ..... zahlt.
Der Anwalt, dem ich auf den AB gesprochen habe, hat zurück gerufen und gesagt, dass er für das nächste halbe Jahr ausgebucht ist.
Ja nun, ich weiß jetzt nicht, was wir/sie machen sollen.
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Die beiden könnten sich doch einen Minijob suchen und ihr erspart euch damit den ganzen Stress.
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Bei Bürgergeldbezug kenne ich es so, dass sie einen Titel sehen wollen.
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Minijob würde m.E.n. Sinn allenfalls machen wenn die gesamte Familie von Otterson damit dauerhaft aus dem Sozialleistungsbezug raus wäre.
Also ich staune ja immer noch über die 50% Anrechnung des doch erheblichen Kredits. Das geht wohl allenfalls wenn der Mindestunterhalt sichergestellt ist.
LG
Wie meinst du das?
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"Ja nun, ich weiß jetzt nicht, was wir/sie machen sollen."
Ich hatte dir oben dazu geschrieben. Zur Not Bürgergeld. Das Jobcenter prüft dann sein Einkommen.
Die können das auch.
LG
Ne, ich meinte damit, ob Rechtsanwalt einschalten oder nicht oder ob wir irgendwie die 18 Monate überbrücken bis sie dann anfangen zu studieren und dann Bafög beantragen.
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Beim Bafög beginnt der "Spaß" von vorne: Es muss das Einkommen der Eltern vorgelegt werden um zu prüfen, ob Anspruch auf staatliche Unterstützung vorliegt. Unterschied: Da kann kein Elternteil irgendwelche Kreditraten als außergewöhnliche Belastung anrechnen lassen. Da wird stumpf in den Einkommensteuerbescheid zwei Jahre vor Antrag geguckt.
Ansonsten spielt Yogi wahrscheinlich darauf an, das bei allen Sozialzahlungen vorher geprüft wird, ob nicht jemand anders zahlen muss.
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Bei Bürgergeldbezug kenne ich es so, dass sie einen Titel sehen wollen.
Es existiert doch hier keiner.
Mir geht's doch darum dass Otterson nicht finanziell in der Luft hängt weil die Zahlung ausfällt. Sprich, das JC geht in Vorleistung und dann, während das Geld laufend fließt, wird sich um die Punkte gekümmert.
LG
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Yogi, ich verstehe nicht wie du das mit dem Kredit meinst ?
Wird der normalerweise ganz angerechnet oder gar nicht ?
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Gar nicht - wenn es nicht für den Mindest Unterhalt reicht und der Kredit nachträglich aufgenommen wurde, davon gehe ich bei 18 Jahren mal aus
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Die Beistandschaft hat ihn zur Hälfte anerkannt. Da müsste man nachfragen, warum. Vielleicht, weil es zum Mindest unterhalt reicht - dann wäre diese Regel eingehalten. Vielleicht aber auch, weil mit dem Kredit ein Fahrzeug finanziert wurde, das unabdingbar für die Fahrt zur Arbeit notwendig ist. - Da muesste man Einzelheiten kennen.
Schwierig auch, dass der Vater vielleicht erst jetzt, nach knapp 18 Jahren, erstmalig ordnungsgemäß zur Unterhaltszahlung (und nicht nur Unterhaltsvorschussrückzahlung) aufgefordert worden ist und der Kredit vorher aufgenommen wurde.
Da ist, von außen betrachtet, vieles unklar.
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Also sein Gehalt wurde schon ca. 3x geprüft....da habe ich danach aber nichts erfahren.
Laut der Dame von der Beistandschaft wurde ihm in der Berechnung der halbe Kredit angerechnet - " ...
und können deshalb nicht vollständig zu Lasten der Kinder angerechnet werden, sondern allenfalls zur Hälfte.."
Angeblich wenn es vor Gericht gehen würde, könnte der Gegenanwalt verlangen, dass der Kredit voll angerechnet wird und dann müsste er für zwei Kinder nur noch den Betrag zahlen, der jetzt für ein Kind gilt.
Hm,....
Der Vater hat früher schon mal ca. 6000,-- an die UVG Stelle zurück zahlen müssen.
Wann der Kredit aufgenommen wurde, keine Ahnung.
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Das macht es leider alles nicht besser. Da hat anscheinend über einen größeren Zeitraum keine Beistandschaft bestanden, geschweige denn eine Zahlungspflicht des Vaters. Einzig Unterhaltsvorschuss wurde von der Allgemeinheit vorgestreckt und dann beim Vater teilweise zurückgeholt. Während mit den 6.000 Euro eigentlich Kindesunterhalt hätte bezahlt werden können und müssen. Aber niemand hat das eingefordert, hört es sich an .
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Es hat noch nie Beistandschaft bestanden.
Braucht jedes Kind die Beistandschaft ?
Der Vater hat immer gezahlt - auch wenn es dann die letzten Jahre bis zur Erhöhung unter dem UVG war, aber da kann ich mich dann an die Nase greifen.
Auch mein Sohn, der ganze 18 Jahre im UVG Bezug war, war nie in der Beistandschaft.
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Wenn der Vater gezahlt hat, was er zahlen musste und konnte, dann ist ja gut. Aber es scheint ja so, dass er nur gezahlt hat, was er wollte ... (wie dicht sein Wollen am Können und Müssen ist, kann man ohne genaue Zahlen nicht beurteilen. Aber ohne eine Beistandschaft, die das mindestens alle zwei Jahre prüft, sollte und muss man das selbst machen: 1. Zur grundsätzlichen Zahlung schriftlich auffordern. 2. Einkommensunterlagen anfordern, Unterhalt berechnen. Und 3. (Kein Muss, aber jedes Kind hat ein Recht darauf: Einen Titel bewirken - gäbe es den, hätten Deine Kids auch ab 18 kein substantielles Problem, Unterhalt berechnen und einfordern zu können. Jetzt müssen sie das anscheinend nacharbeiten.)
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Du musst sauber trennen zwischen Unterhaltsvorschuss - über den korrespondiert die Beistandschaft in Posting 31 - und Unterhalt. Dass der Freistaat Bayern sich Unterhaltsvorschuss vom Vater zurück holt, ist die eine Sache. Tun sie, wenn der Vater leistungsfähig ist. War er mindestens zeitweise, sonst hätte er niemals zu einer Rückzahlung verpflichtet werden können.
Worum es geht: Der Vater scheint nie ordnungsgemäß zur Unterhaltszahlung aufgefordert worden zu sein. Und statt den zu zahlen nach seinem Einkommen, hat er Rückzahlungen für Unterhaltsvorschuss an die Landeskasse gezahlt (was nur geht, wenn er leistungsfähig ist ...). Da sind letztlich Deine Kinder "hinten runtergefallen". Obwohl sie - wenn denn eine Zahlungsforderung an den Vater existiert hätte - an erster Stelle/im ersten Rang gestanden hätten (da hätte der Vater seine Unterhaltsvorschussschulden dann erst abgezahlt, wenn alle Kids volljährig und ihre erste Ausbildung abgeschlossen hätten).