Der Vater möchte, dass ihn seinen Töchter verklagen.

  • Da es 18 Jahre lang keinen Titel gegeben hat, ist da sehr viel im freien Flug. Vielleicht ist sogar fraglich, ob der Vater durch das Beistandschaftschreiben überhaupt rechtskräftig zur Unterhaltszahlung aufgefordert, in Verzug gesetzt ist. Vor Kreditaufnahme ist er mutmaßlich nicht zur Zahlung aufgefordert gewesen. Mit einem entsprechend argumentierenden Anwalt wird er sich da vielleicht sogar rauslavieren können.


    Immerhin hat er den letzten Monat ja gezahlt. Als erstes würde ich tatsächlich derzeit das "vernünftige Gespräch" suchen. Denn die Situation ist - bei den genannten Infos - schon etwas verfahren.


    Ich hätte nicht gedacht, dass es noch jemand gibt, der ohne Beistandschaft /Titel bei teilweisem Sozialbezug so lange zugange ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Titel - Beantragung hätte die von meiner Seite erfolgen müssen oder von Seite des Jugendamtes ?

    Es gibt keinen Titel hat mir gerade die Beistandschaft bestätigt.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Damit hättest eigentlich Du die Beistandschaft oder den Anwalt beauftragen müssen.

    Weisst Du noch, wann Du die Beistandschaft beantragt hast? Und warum? (In der Regel machen das die meisten wegen Feststellung der Vaterschaft und/oder wegen Berechnung Unterhalt.)

    Oder hat der Vater den Titel immer verweigert?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das "vernünftige " Gespräch sieht so aus, dass KV sagt, er könne nur 261,-- zahlen, wenn auch das zu viel sei, aber er versucht das die nächsten 24 Monate und dann stellt er die Zahlung ein.

    Und wenn ich vor Gericht gehe, dann bekomme ich noch weniger.


    UND da wäre nun meine Frage: ist es nicht so, dass ich das Schreiben vom Gericht brauche - egal wie es ausgeht - das besagt, dass unsere Töchter ihren Vater zur Unterhaltszahlung per Gericht aufgefordert haben.

    Denn eigentlich bei allen Anträgen wird gefragt, ob und wann man den Vater aufgefordert hat Unterhalt zu zahlen, wenn es so wenig ist - notfalls durch Anwalt.

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  • Damit hättest eigentlich Du die Beistandschaft oder den Anwalt beauftragen müssen.

    Weisst Du noch, wann Du die Beistandschaft beantragt hast? Und warum? (In der Regel machen das die meisten wegen Feststellung der Vaterschaft und/oder wegen Berechnung Unterhalt.)

    Oder hat der Vater den Titel immer verweigert?

    Die Beistandschaft hat nur im Zuge einer Beratung dieses Schreiben an den KV geschickt.

    Der KV hat eigentlich bis letztes Jahr August Unterhalt gezahlt - wenn auch jahrelang unter UVG.

    Dann hat die UVG Stelle wieder übernommen, weil der Unterhalt gestückelt in Raten kam und er als Begründung behauptet hat, seine Mutter sei gestorben.

    DAs hatte er allerdings schon eine halbes Jahr davor behauptet.


    PS. mir wurde nie gesagt, dass ich einen Unterhaltstitel machen sollte.

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    Einmal editiert, zuletzt von Otterson ()

  • Bekommt ihr Bürgergeld?

    nein. Wohngeld bis Ende Sept. und dann bin ich wieder im freien Fall - weil Bafög-Bescheid noch nicht da...Wohngeld-Antrag habe ich aber schon gestellt....,

    KiZ und Kindergeld noch und meine EM Rente.

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  • Ich habe die ganzen Jahre Unterhalt für die 2 von ihm bekommen bis letztes Jahr August, da wurde dann erhöht und er hat dann versucht, durch hin-und her überweisen oder Stückelung oder Lügen den Unterhalt zu zahlen bis dann endlich die UVG Stelle gesagt hat, dass er an die UVG Stelle zahlen soll und ich das UVG bekomme.

    Ich glaube, ganz früher habe ich mal für kurze Zeit noch UVG bezogen, bis er dann übernommen hat.


    Das Schreiben der Beistandschaft ist nur im Zuge einer Beratung wohl zustande gekommen.


    Auch für meinen Sohn hatte ich keinen Titel. Mein Sohn hat 18 Jahre lang UVG bekommen.

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  • Könnten beide jetzt mit 18 noch einen Unterhaltstitel beantragen?

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  • Ich habe mal nachgefragt und folgende Antwort erhalten:


    "

    Sehr geehrte Frau ....,


    da sie die ganze Zeit Unterhaltsvorschuss bezogen haben und der Vater nie mehr Unterhalt als den Unterhaltsvorschusssatz gezahlt hat, war bisher das Landesamt für Finanzen für die Rückholung der ausgezahlten Leistungen zuständig und musste entscheiden, ob sie einen Titel schaffen. Dieser hätte aber nicht zugunsten der Kinder gelautet, sondern zu Gunsten des Freistaates Bayern und wäre auf das 18. Lebensjahr der Kinder beschränkt gewesen.

    Unabhängig davon hätten Sie als Mutter versuchen können, z.B. über einen Rechtsanwalt einen Titel zu schaffen. Da der Vater aber wohl nicht einmal für den Unterhaltsvorschusssatz leistungsfähig war, wäre dies wahrscheinlich nicht erfolgversprechend gewesen. "


    ja nun....und nu.?...dann bringt das mit dem Gericht eigentlich auch nichts....


    ....und es kommt nur darauf an, dass das Gericht feststellt, der Vater ist nicht leistungsfähig . Oder?

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  • hm, ich habe nicht die ganze Zeit Unterhaltsvorschuss bekommen, erst seit August letzten Jahres und irgendwann früher mal.


    Aber jetzt noch mal meine Frage:


    Sollen beide erst mit 18 - in 11 Tagen - den Beratungsschein holen oder geht das jetzt schon ?

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  • ICH würde mir zuerst einen Anwalt suchen (Tipp: Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Anwältinnen gemacht!) und dort in einem ersten Gespräch, welches kostenlos oder für sehr kleines Geld zu haben ist, die Lage sondieren. Dazu gern alle vorhandenen Unterlagen mitnehmen und ein Gedächtnisprotokoll über das Vorgehen in den letzten Jahren und die aktuelle Lage anfertigen und mitnehmen, man vergisst sonst leicht etwas.

    Besteht Aussicht auf Erfolg, wird der Anwalt bzgl. Kostenübernahme durch das Amt beraten.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Otterson

    Das nennt sich Unterhaltsübergang und damit wird der Gläubiger die Stelle die statt des Unterhaltspflichtigen in die Leistung Eintritt.


    Das kann halt das JC oder das Bafög Amt sein oder, oder.


    Je nachdem.


    Vielleicht kannst Du hilfsweise Bürgergeld beantragen?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • ICH würde mir zuerst einen Anwalt suchen (Tipp: Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Anwältinnen gemacht!) und dort in einem ersten Gespräch, welches kostenlos oder für sehr kleines Geld zu haben ist, die Lage sondieren. Dazu gern alle vorhandenen Unterlagen mitnehmen und ein Gedächtnisprotokoll über das Vorgehen in den letzten Jahren und die aktuelle Lage anfertigen und mitnehmen, man vergisst sonst leicht etwas.

    Besteht Aussicht auf Erfolg, wird der Anwalt bzgl. Kostenübernahme durch das Amt beraten.

    Um zum Anwalt zu gehen, braucht man, wenn man sich den nicht leisten kann, einen Beratungsschein vom Amtsgericht.

    Dann kostet das Erstgespräch nur ca. 15,-- .

    Das wäre mir neu, dass das Erstgespräch nichts kostet. Wäre schön, wenn es anders wäre.

    Aber soviel ich weiß kostet das 190,-- plus Mehrwertsteuer .

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  • Eigentlich heißt das wohl: Über all die Jahre ist nie die Leistungsfaehigkeit des Vaters geprüft worden. Denn die Unterhaltsvorschusskasse guckt nur, ob sie den UV zurück bekommt bzw. ob der Vater das leisten kann. Und selbst wenn die UV- Kasse es wüsste muss sie dir das nicht mitteilen. Dafür hätte eine Beistandschaft laufen müssen. Die gab es aber - warum auch immer - anscheinend nicht. Und die sich selbst schützende Auskunft der UV-Kasse, der Vater wäre "wahrscheinlich" nie leistungsfaehig gewesen, ist eher Hoffnung, aber wohl nicht auf Fakten gestützt.


    Jetzt scheint die Beistandschaft aber anscheinend eine Einkommensauskunft eingeholt zu haben. (Oder hat sie das Einkommen geschätzt?) Und hat festgestellt, dass der Vater bis zur genannten Summe leistungsfaehig (und das nicht zufällig genau seit gestern) und damit zahlungspflichtig ist.


    Da ist die letzten Jahre augenscheinlich viel liegen geblieben. Und muss jetzt schnell aufgeholt werden. Denn andere Sozialgelder laufen für die Zwillinge eigentlich erst, wenn die Unterhaltssache geklärt ist ( die Allgemeinheit zahlt erst, wenn die eigentlich Zahlungspflichtigen nach ihrem Vermögen ihre Zahlungen leisten...)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Also in dem Schreiben steht ja : "

    Anhand der von Ihnen bei der Unterhaltsvorschussstelle vorgelegten Nachweise haben wir

    eine Unterhaltsberechnung erstellt...."


    ob er da alles vorgelegt hat, keine Ahnung.

    Die UVG-Stelle hat schon mal seinen alten AG geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass er wohl die damals 676,-- Unterhalt für beide zahlen kann.....er tut aber immer so, als ob er das nicht könnte, da er wohl monatlich einen Kredit von etwas über 1000,-- Euro abzahlt.

    Da frage ich mich wiederrum, warum er den nicht kleiner macht und länger zahlt.....aber das ist ja seins....wenn es denn überhaupt stimmt.


    Wenn die Beistandschaft das so ausgerechnet hat, dass er für beide nur noch 522,-- zu zahlen hat - UVG ist 788,-- gewesen - dann könnte er das doch zahlen ?

    Aber er jammert in einer Tour und droht mir damit, dass wenn ich vor das Gericht gehe, die beiden weniger kriegen werden.

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  • Unterhaltsvorschusskasse und Beistandschaft sind eigentlich zwei unterschiedliche Behoerdenstellen.

    Liebe Grüße



    Bap



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