Der Vater möchte, dass ihn seinen Töchter verklagen.

  • Der Vater von Pubi 2+3 hat Mitte August ein Schreiben von der Beistandschaft bekommen, in dem explizit steht wieviel Unterhalt er den beiden ab diesen Monat zu zahlen hat..


    Er hat das wohl dann trotzdem falsch verstanden, er meint, er müsse nur den Betrag für ein Kind zahlen. Des weiteren sagt er, er zahle einen hohen Kredit zurück - ( meine Schulden habe ich noch nicht mal angegeben ) - und mehr könne er nicht zahlen.

    Beide sollen sich in den nächsten 2 Jahren eine Ausbildung suchen - er hätte schließlich nun 18 Jahren lang gezahlt, er könne nicht mehr........sie seien schließlich nun 18 und können selber zu sich stehen.....blablalba...wichtig sei, dass sie ein Zertifikat in der Hand halten....


    Und jetzt jammert er rum, dass er als Vater das nicht mehr schafft.....ja nun, und ich .....

    Er hat mir damals gesagt, ich solle ein Zwilling wegmachen lassen in der Schwangerschaft, weil drei Kinder in Deutschland zuviel seien.....aber selber hat er noch mal drei Kinder danach gezeugt.....ey...habe ich schon gesagt, wie sehr ich ihn verachte......jammert rum....denkt nur an sich....ich habe alle drei ALLEINE groß gezogen .....lächerlich, er ist einfach nur noch lächerlich......wie ich ihn verachte.....ich kann es nicht in Worte fassen...


    Und wenn ich das nicht verstehe, dann soll ich mir einen Anwalt suchen und dann klären wir den rest vorm Gericht.


    So meine Frage ist nu: Beide werden in 12 Tagen 18.


    Sollen sie einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen - nur eine oder beide?

    oder sollen beide zu verschiedenen Anwälten gehen?

    Oder muss ich den Beratungsschein beantragen ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Ich habe mich gestern hier ausgekotzt.

    Dem KV gegenüber wäre ich nie so - da denke ich mir nur meinen Teil und brauche meine Energie dazu ruhig und sachlich zu bleiben.


    PS. Nachtrag:


    Selbst der Unterhalt, den er zahlen könnte, ist noch nicht auf dem Konto.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    Einmal editiert, zuletzt von Otterson ()

  • Mit 18 endet der UHV.


    Was der beste Weg ist hängt davon ab was die Kids ab da ausbildungstechnisch machen.


    Der Kredit ist erstmal komplett irrelevant.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Nun, beide sind noch in ihrer schulischen Ausbildung. in 1,5 Jahren Abitur....

    Danach wollen beide studieren und bei mir weiterhin wohnen bleiben.


    Lt. Schreiben der Beistandschaft haben sie ihm den Kredit nur zur Hälfte angerechnet.

    Das Ding ist einfach - egal wie ich es drehe und wende - beide müssen ihren Vater verklagen und selbst wenn nichts bei rum kommt, haben wir es dann schriftlich.


    Wie wir in dieser Zeit über die Runden kommen, weil ja ab nächsten Monat auch Wohngeld wieder weg fällt - Bafög Bescheid ist noch nicht da - ist auch nebensächlich. <X

    Von meinem Widerspruch beim Kinderzuschlag habe ich immer noch nichts gehört...


    Das ist ja das, was dann alle behördlichen Stellen sehen wollen, dass man gegen den Vater vorgegangen ist und das es dann aktenkundig ist.

    Bis dahin, leben wir wieder von Luft und ..... :thumbdown:


    Und bei all seinem Rumgejammere, hat er wahrscheinlich - mit Sicherheit schon ein Haus in seinem Land gebaut.... wenn man seine Mutter 2x sterben lässt, damit man den Unterhalt aufschieben kann.....ohne Worte.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

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  • Otterson, du bist aus der Sache erst einmal raus, sobald die Kids volljährig sind. Ab da bist du nur noch "Beraterin im Hintergrund", aber solltest und darfst nicht mehr für die Kids handeln.

    Was du dann aber kannst: Mit den Kids die Situation durchsprechen. Das hat aber mutmaßlich die Beistandschaft schon getan, da die ja dankenswerterweise bereits tätig geworden ist - ein letztes Mal ...


    Zu prüfen wäre, ob die Beistandschaft die Unterhaltssumme ausgerechnet hat aufgrund der Einkommensangaben der Eltern - oder ob sie nur den Mindestbetrag genannt hat. Da der Vater hier versucht, Dinge in Abzug zu bringen, ist mir das so nicht klar bzw. lässt die Türe für beides offen.

    Und auch: Sind zwei Kontonummern angegeben worden im Schreiben, auf die das Geld überwiesen werden soll - also die Kontonummern der Kids!

    Da sollen die Kids auch erst einmal schauen, ob das Geld nicht eingetroffen ist ...

    Wie auch immer: Zuerst müssen die Kids jetzt die Entscheidung treffen, ob sie gegen den Vater rechtlich vorgehen wollen, wenn kein Geld eingetroffen ist - oder woher sie sonst das nötige Geld beziehen wollen. Als Volljährige müssen sie jetzt diese Entscheidung treffen. Du kannst nur helfen, dass sie überblicken, was es bedeuten würde, auf eine Klage(nandrohung) zu verzichten ...


    Frage ist auch, ob nicht längst ein sog. "Titel" besteht, den die Beistandschaft bereits früher erwirkt hat. Der müsste gelesen werden. Oft braucht es da dann gar keine Klage. Aber dazu muss man jetzt erst einmal in die Papiere, die Unterlagen gucken (auf welcher Grundlage hat der Vater bisher bezahlt?)


    Noch sind die Kids nicht volljährig. Die letzten 12 Tage bist du da noch in der Pflicht.


    Sollte eine juristische Auseinandersetzung notwendig sein und die Kids dann volljährig: Sie müssen dann aber auch selbst loslaufen und einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Und auch den Anwalt beauftragen (ich würde einen Anwalt beide vertreten lassen. Sonst gibt es zwei Verfahren, zwei Strategien und doppelte Familienbelastung etc. - aber auch das müssen die Kids entscheiden ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist dann eine allgemeinbildende Schulausbildung, FOS etc. richtig.


    Da zählen sie noch bis 21 solange sie im Haushalt der Eltern wohnen als privilegiert Volljährige, es ändert sich also erstmal an dem reinen Anspruch nichts.


    Bis auf den Kindergeldabzug den gibt es ab 18 nicht mehr.


    Und, sie müssen sich halt selbst kümmern. Können die mal anrufen bei der Beistandschaft?


    Wundert mich auch, dass der Kredit überhaupt angerechnet wird, bezahlt er denn bisher den Mindestunterhalt wenigstens?


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Sie machen auf dem Gymnasium, wo sie vorher in der Einführungsklasse waren, ihr Abitur und danach wollen sie studieren.


    Nun, mit der Beistandschaft habe ich korresponiert und telefoniert - schon seit letztem Jahr.

    Lt. Beistandschaft hat der Vater Angaben gemacht bzgl. des Kredit etc...und unsere beiden Einkommen wurden gegeneinander aufgerechnet. ( heißt das so ? )

    Titel haben wir keinen.

    Bzgl. des Kredits wird gesagt, dass er den. obwohl er weiß, dass er für 5 Kinder Unterhaltsverpflichtend ist, aufgenommen hat und deshalb kann er nicht vollständig zu Lasten der Kinder aufgerechnet werden, sondern allenfalls zur Hälfte.

    Mein Einkommen wurde auch berücksichtig.


    Der Unterhalt geht auf mein konto - da beide noch bei mir wohnen.


    Pubi2+3 werden ihr eigenes Konto eröffnen, nach dem sie 18 geworden sind.


    KV erzählt mir gerade, dass der Unterhalt für September überwiesen ist und dass er weiterhin nur diesen Betrag zahlt - wäre Unterhalt für 1 Kind, anstatt für 2 - weil er mehr nicht schafft.


    Ja nun, ich habe auch Ausgaben....pfff.

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  • Jetzt kam dann die Androhung, dass wenn ich das nicht verstehe, wir - also er und unsere Töchter - vor Gericht gehen und dann werde ich noch weniger bekommen.


    Was glaubt er?

    Dass seine Kinder das gerne machen?

    Sie brauchen den Wisch, dass sie etwas gegen den Vater unternommen haben, dass sie für ihren Unterhalt sozusagen gekämpft haben.


    Ich brauche diese ganze Scheiße auch nicht - mir sprießt schon wieder die Schuppenflechte und MS muckt auch wieder rum.

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  • Es hat nie einen Titel gegeben und der Vater hat bisher freiwillig geleistet? Dann wird es jetzt kompliziert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das wundert mich auch. Ich hatte damals auch Stress ohne Ende, die Beistandsschaft hat aber einen Titel für beide Kinder erwirkt, leider nur 200 pro Kind, weil er nicht mehr zahlen konnte.

    Darum hatte ich dann UVG beantragt, das ja mit 18 ausläuft.


    Seit dem bezahlt er wieder nur 200.

  • hm, ich habe die letzte Zeit UVG bekommen.

    Ich weiß nicht, ob ein Titel vorliegt - die Dame von der Beistandschaft schaut noch mal nach und sagt mir Bescheid.

    Muss der Vater nur, wenn ein Titel vorliegt, zahlen ?


    Wenn Pubi 2+3 beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, welche Unterlagen brauchen sie dafür ?

    Sie haben ja sonst keine Einkünfte und ein Konto auch erst mit 18.

    Besser wäre es allerdings, wenn sie sich den Beratungsschein zügig holen würden, denn wenn die Schule anfängt, haben sie dazu keine Zeit mehr : 8:00 - 12:00 kann man da nur hin.


    Also brauchen sie nur ihren Personalausweis und was noch ?

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  • Es hat nie einen Titel gegeben und der Vater hat bisher freiwillig geleistet? Dann wird es jetzt kompliziert.

    Na eigentlich doch nicht.


    Sie sind doch privilegiert, es ändert sich nur dass sie sich als Volljährige selbst kümmern müssen.


    Oder?


    LG

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  • nein, man muss bei uns persönlich vorbei kommen.

    Der Herr war so gehetzt und kurzangebunden, dass er schon wieder weg war, bevor ich was nachfragen konnte.

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  • Man kann zwar im Netz schauen, welche Unterlagen nötig sind, aber ich würde in deinem Fall einfach mal anrufen. Habe gelesen, man kann diesen Antrag auch schriftlich stellen. Den Antrag gibt es wohl auch online.

    ja, das habe ich auch schon, aber dort steht immer etwas von Erwachsenen, die schon Einkommen haben. Haben meine zwei ja noch nicht.

    Wenn die beiden den Antrag auf Beratungsschein stellen, brauchen sie dann die Unterlagen von mir? Wo und von was sie leben ?

    Ich werde sie ja ins Amtsgericht begleiten.....sie machen das ja zum ersten Mal...

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  • Otterson

    "Bzgl. des Kredits wird gesagt, dass er den. obwohl er weiß, dass er für 5 Kinder Unterhaltsverpflichtend ist, aufgenommen hat und deshalb kann er nicht vollständig zu Lasten der Kinder aufgerechnet werden, sondern allenfalls zur Hälfte."


    Hast Du das schriftlich, das würde mich echt mal interessieren.


    Das geht ja eigentlich nicht so.


    LG

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  • "Anhand der von Ihnen bei der Unterhaltsvorschussstelle vorgelegten Nachweise haben wir

    eine Unterhaltsberechnung erstellt. Sie erzielen ein durchschnittliches Einkommen von ca.

    ....,.. €. Als berufsbedingte Aufwendungen wurde die Pauschale von 5% berücksichtigt.

    Auch Ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber ....., .......... und ... .... wurde mit

    eingerechnet. Ihre Kredite von insgesamt ....,.. € haben Sie in Kenntnis Ihrer

    Unterhaltsverpflichtung gegenüber insgesamt 5 Kinder aufgenommen und können deshalb

    nicht vollständig zu Lasten der Kinder angerechnet werden, sondern allenfalls zur Hälfte d.h.

    mit ...,..€.

    Im übrigen wurde bei der Unterhaltsberechnung für ....... und ........ auch das Einkommen

    der Mutter berücksichtigt, weil ab Volljährigkeit beide Elternteile im Verhältnis ihrer

    Einkommen für den Unterhalt haften."

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  • Ich denke schon, dass deine Unterlagen wichtig sind, wie gesagt, ich würde anrufen und genau fragen. Dann würde ich alles fertig machen und genau am Geburtstag absenden

    Heißt das, dass beide zb. morgen sich keinen Beratungsschein beim Amtsgericht holen können ?

    Man muss persönlich dort erscheinen.

    Wenn Schule ist, können sie das vergessen, weil man da nur zwischen 8:00 und 12:00 hin kann.

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