Trennungsunterhalt

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe eine Frage zum Trennungsunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt.

    Aktuell betreue ich unsere Kinder von zuhause aus, würde aber gerne selbst wieder arbeiten gehen.
    Vor der Trennung hatte ich zuletzt keine Arbeit und von dem Einkommen meines Mannes gelebt.
    Dieser bezieht nun ALG 1, ich habe für mich und die Kinder Übergangsweise Bürgergeld beantragt.


    Hier stellt sich mir nun die Frage, ob ich, wenn ich eine Arbeit finde, meinem Noch-Ehemann gegenüber Unterhaltspflichtig wäre, solange er nicht auch arbeiten geht.


    Des Weiteren lehnt er ab, dass unser jüngstes Kind in die Kita geht (wird Ende des Jahres 2).
    Habe ich dann einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt? Denn ich finde es aus meiner Sicht nicht richtig, dass ich im Bürgergeld bleiben soll, obwohl ein Betreuungsplatz vorhanden wäre und auch die Möglichkeit besteht, zu arbeiten. Kann es ihm dann auch auferlegt werden, sich schnellstmöglich eine Arbeit zu suchen, damit er meinen Lebensunterhalt finanzieren kann?

    Ich möchte am liebsten gar kein Geld von ihm haben, sondern finanziell unabhängig sein, aber aufgrund seiner Ablehnung sehe ich grade keine andere Möglichkeit.


    Liebe Grüße

  • Wenn er ALG1 bekommt muss er sich schnell einen Job suchen, sonst landet er im Bürgergeld.

    ALG1 befreit ihn nicht von Unterhaltsansprüchen von den Kindern und dir.

    Fraglich wie hoch sein ALG1 ist - allerdings sinkt auch sein Selbstbehalt.

    Dir darf er eine Berufstätigkeit nicht verbieten - auch auch dem Kind keine Betreuung.

    Du solltest aber etwas strategisch handeln - der Wohnsitz der Kinder bei dir sollte nicht strittig sein - in der Regel nach 6 Monaten.

    Nicht das er später die Kinder betreut und du Unterhalt an ihn zahlst.

    Wenn du Bürgergeld beantragt hast, versucht das Amt in der Regel sich die Leistungen bei ihm zurückzuholen.

  • Mit welcher Begründung lehnt dein Ex es ab, dass das Kind in die Kita geht?

    Ggf. kannst du seine Unterschrift für die Kita vom Gericht ersetzen lassen, wenn es keine vernünftigen Gründe des Ex gegen die Kita gibt. Die Kita ist für dich ja wahrscheinlich Grundvoraussetzung, damit du arbeiten gehen und dadurch deine Familie ernähren kannst. Da braucht es sicherlich sehr gute Gründe dir das zu verwehren.


    Du musst deinem Ex keinen Trennungsunterhalt zahlen, wenn du wieder arbeiten gehst. Die Kinder leben ja bei dir. Kindesunterhalt geht vor Trennungsunterhalt. Da du ja auch Kosten für die Kinder hast, ist es eher unwahrscheinlich, dass da noch Geld übrig bleibt, um dem Ex auch noch Unterhalt zu zahlen.

  • Er findet es einfach zu früh und versteht nicht, warum ich jetzt unbedingt arbeiten müsse.

    Ich kann auch gerne noch länger zuhause bleiben, jedoch möchte ich dann vernünftig finanziell unterstützt werden und dies ist aktuell seinerseits einfach nicht möglich.

    Er hat auch schon gemeint, unseren Sohn dann einfach zu sich zu nehmen und dann selbst zu betreuen. Dies möchte ich aber meinen Kindern nicht antun, da die Geschwister sehr aneinander hängen.

    Unser Sohn sollte sogar ab September in den Kindergarten gehen; wieso das jetzt auf einmal nicht mehr erwünscht ist, konnte mir nicht wirklich beantwortet werden.


    Beide Kinder sind im Übrigen bei mir gemeldet und unsere Tochter wird die Kita in unserem neuen Wohnort besuchen.

  • Hallo Bea,


    Ich hatte vor vielen Jahren ein ähnliches Problem und konnte mir die Unterschrift des Vaters einklagen ABER bei Dir ist das Argument anders gelagert. Da Vater nicht erwerbstätig (vorerst) steht einer Betreuung durch den Vater nichts im Wege. Wenn ich mich richtig erinnere, zieht Ihr ja nun beide erst einmal um und das ABR ist somit noch nicht gefestigt. Hier würde ich mich an Lena's Kommentar orientieren.

  • Lass dich am besten von einem Anwalt beraten.

    Der KV hat ja nicht aus Betreuungsgründen keinen Job.

    Du möchtest arbeiten um eure Familie ernähren zu können und hast dabei auch die Betreuung der Kinder sichergestellt, das ist ja nichts Verwerfliches, sondern positiv.

    Ich denke nicht, dass pauschal immer dem nicht arbeitenden ET das Kind zugesprochen wird, nur um eine Fremdbetreuung zu vermeiden. Fremdbetreuung ist ja nicht grundsätzlich was Schlechtes.

    Ich weiß nicht, ob der KV dich wirklich damit "erpressen" kann. Arbeitslosigkeit ist in meinen Augen kein Argument, dass die Kinder einem zugesprochen werden, vor allem dann nicht, wenn der KV ja schon vorher arbeitslos war und nicht für die Kinderbetreuung seine Arbeit aufgibt.

  • Wenn er das Kind betreut fällt er aus dem ALG1 Bezug raus und rutscht ins Bürgergeld. Das scheint ihm nicht bewusst zu sein.


    Bei ALG1 sinkt sein Selbstbehalt. Daher kann es sein, dass er durchaus Unterhaltspflichtig ist. Aber das wird

    Durch die Zuständigen Stellen geklärt.


    Sprich die Themen bei deinem Vermittler im Jobcenter direkt beim ersten Gespräch an. Da du Kinder unter 3 hast, rutscht du dort sonst u.U. gleich in die Schiene, muss nicht arbeiten. Du musst sagen, dass du arbeiten möchtest und Unterstützung benötigst um die Betreuung zu gewährleisten.


    Ein guter Anwalt ist Gold wert in der Situation. Da bei euch der Aufenthalt der Kinder noch nicht gefestigt ist, kann es besser sein 6 Monate die Füße still zu halten. Und die Zeit daheim zu genießen.

  • "Kann es ihm dann auch auferlegt werden, sich schnellstmöglich eine Arbeit zu suchen, damit er meinen Lebensunterhalt finanzieren kann?"


    Schwierig. Solange man Arbeitgeber nicht auch zwingen kann, wie soll das gehen?


    Zudem stehen beim Unterhalt zwei Kinder in der Rangfolge vor Trennungsunterhalt.


    Soweit ich weiß musst Du mit Kind unter 3 Jahre im Bürgergeld doch nicht arbeiten.


    Das sollte also passen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Auch bei Kindern unter 3 Jahren macht das Jobcenter inzwischen guten Druck.

    Normalerweise nicht. Mich verwundert diese Aussage. Es gibt ganz klare Vorgaben. Es wird auf den dritten Geburtstag hin sicher versucht Lösungen zu finden, aber unter 3 laufen diese Bürgergeldbezieher unter mangelnde Verfügbarkeit. Es gibt zwar jedes halbe Jahr ein Gespräch, aber unter Druck sollte niemand gesetzt werden.

  • Es geht mir primär darum, gar keine Leistungen beziehen zu wollen. Zudem habe ich das Gefühl, dass der Kleine einfach bereit ist für die Kita. Er liebt amdere Kinder und ist den Umgang natürlich auch durch seine Schwester gewohnt.

    Das ist der zweite Punkt, dass er den Kontakt aktiv sucht und es mir schon reichen würde, wenn er auch nur 2,3 tage für wenige Stunden geht.

    Aber selbst das möchte mein Partner nicht.

  • Das Sorgerecht wird nicht dadurch ausgeübt, dass ein Elternteil bestimmte Dinge einfach verweigert. Sorgerecht ausüben heißt, Dinge tun und ermöglichen. Hier im Fall kann nicht der Vater hingehen und "gegen" die KiTa sein. Sondern er muss dann schon eine machbare Alternative aufzeigen. Machbar heißt: Objektiv (und zur Not von ihm) machbar. Also nicht: Mein Plan ist. keine KiTa und Kind wird in der Zeit von Bea betreut, die dadurch nicht arbeiten kann, obwohl sie will, keine Einkünfte erzielt, keine Rentenpunkte erarbeitet, Berufserfahrung verliert und ihre Lebensplanung nicht verwirklichen kann.


    Da muss er sich etwas besseres einfallen lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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