Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zum Trennungsunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt.
Aktuell betreue ich unsere Kinder von zuhause aus, würde aber gerne selbst wieder arbeiten gehen.
Vor der Trennung hatte ich zuletzt keine Arbeit und von dem Einkommen meines Mannes gelebt.
Dieser bezieht nun ALG 1, ich habe für mich und die Kinder Übergangsweise Bürgergeld beantragt.
Hier stellt sich mir nun die Frage, ob ich, wenn ich eine Arbeit finde, meinem Noch-Ehemann gegenüber Unterhaltspflichtig wäre, solange er nicht auch arbeiten geht.
Des Weiteren lehnt er ab, dass unser jüngstes Kind in die Kita geht (wird Ende des Jahres 2).
Habe ich dann einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt? Denn ich finde es aus meiner Sicht nicht richtig, dass ich im Bürgergeld bleiben soll, obwohl ein Betreuungsplatz vorhanden wäre und auch die Möglichkeit besteht, zu arbeiten. Kann es ihm dann auch auferlegt werden, sich schnellstmöglich eine Arbeit zu suchen, damit er meinen Lebensunterhalt finanzieren kann?
Ich möchte am liebsten gar kein Geld von ihm haben, sondern finanziell unabhängig sein, aber aufgrund seiner Ablehnung sehe ich grade keine andere Möglichkeit.
Liebe Grüße