Konto Kind und wer muss unterschreiben

  • Hi


    Wir haben wieder Stress mit der Bank.


    Bei meiner zweiten Tochter wR ich nach der Geburt mit dem Negativausweis dort um das Konto zu eröffnen. War kein Ding. Wir haben extra kein geteiltes Sorgerecht da wir nicht zusammen wohnen und er beruflich ständig unterwegs ist.


    Paar Wochen später sollte er unbedingt unterschreiben. Die Bank hat es ihm nachgeschickt. Ich dürfte kein Konto ohne seine Zustimmung eröffnen. Hab auf alleinige Sorgerecht hingewiesen. Reicht nicht um ein Kinderkonto zu eröffnen.

    Also hat er alles unterschrieben. Mir letztlich auch egal.


    Ein Jahr später kam eine AGB Änderung. Ich von beiden Kindern Negativausweis geholt und beides unterschrieben zurück gebracht.

    Bank neuer Mitarbeiter.

    Kurz drauf hat er für beide Kinder dem Brief bekommen er müsste auch unterschreiben.

    Einige Mails und Telefonate später, plus Verweis auf die Geburtsurkunde des großen Kindes in der kein Vater eingetragen ist, haben sie dann auf seine Unterschrift beim großen Kind verzichtet. Ist ja nicht der Vater.

    Beim kleinen hat er unterschrieben.

    Paar Wochen später dann Retoure weil ich ja auch beim Mini auf alleinige Sorgerecht hingewiesen habe. Meine Unterschrift würde reichen.


    Jetzt ein paar Monate später, selbe Bearbeiter, sollen wir die AGB nochmals für beide Kinder unterschreiben. Also selbe Spiel weil seine Unterschrift fehlt.


    Hätte die Bank die Auflage dass immer beide unterschreiben müssen würde ich das ja verstehen. Aber dieses ständige hin und her?

    Er sagt halt auch er weiß gar nicht wie das rechtlich für ihn ist wenn er was unterschreibt von dem er nicht weiß ob er es darf .


    Auch bei der großen Tochter. 3 Jahre war alleinige Sorge kein Thema. Da ging es ja auch. Und jetzt kapieren sie nicht, dass es nicht sein Kind ist???


    Wir sind halt am überlegen ob er ein Schreiben aufsetzt, dass er kein Sorgerecht für beide hat und ich unterschreiben darf, plus Negativausweis. Aber ob das der Bank reicht? Ich wüsste aber auch nicht was sonst bringen.


    Bei der kleinen wäre es ja OK wenn er immer mit unterschreibt. Ist ja seines. Wir handhaben das auch transparent.Aber beim großen Kind müssten sie es halt schonmal verstehen. In der Geburtsurkunde steht Vater unbekannt. Warum sie sich auf ihn versteifen weiß ich nicht. Wahrscheinlich weil es der Vater von Kind 2 ist. Allerdings Leg ich regelmäßig jeder Unterschrift von mir den Negativausweis bei. Dh eigentlich müssten sie wissen dass es keine Änderungen gibt.

  • Die Bank ist ein Dienstleister, der Dir seine Dienste zu seinen Bedingungen anbietet. Da kann er neben Deiner Unterschrift auch die vom Kaiser von China verlangen, wenn ihm das Spass macht. Wir sind in einer freien Wirtschaft.


    Rechtlicher Vertreter bist Du - mit alleinigem Sorgerecht - allein. Gesetzlich vorgeschrieben ist also einzig Deine Unterschrift.


    Heißt in der Sache: Wenn Du die kruden Vorgaben der Bank nicht erfüllen willst, suche eine andere (es gibt über 2500 in Deutschland), die nicht solche seltsamen Forderungen stellt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist halt leider die einzige vor Ort. Ohne Auto ist das dann schwierig mit Erreichbarkeit.


    Das ihre Bedingungen zählen ist klar. Nur schwierig weil sie die anscheinend ja ändern, Mal ja und nein. Wäre es so wäre es ja ok. Hab in den AGB leider dazu auch nichts direkt gefunden.

    Was mich halt wirklich stört ist die Unterschrift für die große.

  • Ich wohne in Frankfurt - das Kinderkonto hatte ich immer bei einer Berliner Bank.

    Geld einzahlen geht natürlich nicht oder nur kompliziert- das habe ich immer von meinem Konto überwiesen.

    Hat tadellos funktioniert.

    Vater steht in der Geburtsurkunde ohne Sorgerecht, brauchte nur eine Negativbescheinigung.

    Alles per Post oder heute wahrscheinlich online - da braucht es keine Menschen.

  • Wie macht ihr das dann mit ggf Rückzahlung?

    Von Anwalt Seite wurde uns nahe gelegt das Geld anonym einzuzahlen. Bei Überweisung, falls ich zb ins Heim komme, könnte das sonst noch über 10 Jahre rückwirkend vom Kind eingefordert werden?

    Da gibt es irgendwelche Paragraphen für. Weiß die nicht.


    Daher zahlen wir nur bar ein. Abheben ist eigentlich nur für den Kindergeburtstag. Aber Einzahlung monatlich durch die Großeltern.


    Und wie bekommst du Konto Auszug? Ich selbst habe kein Laptop. Das bräuchte man dann wahrscheinlich?

  • Ich beginne, eine gewisse Nervosität der Bank zu verstehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hab jetzt nicht ganz den Überblick, aber sind deiner Kinder in 10 Jahren nicht noch minderjährig oder noch in der Ausbildung? Wieso so solltest du dann im Heim sein und sie ihr Konto dafür auflösen müssen???


    merkwürdiger Rat von Anwalt

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Man weiß ja mit Unfall, Tod usw nie. Gut bei Tod würden sie eh erben.


    Meine Schwägerin hatte da in der Familie massiv Probleme als der Vater ein Schlaganfall hatte. Daher auch u.a das Thema beim Anwalt.


    Nicht Konto auflösen. Aber das Geld zurück zahlen. Meine Schwägerin musste die komplette Schenkung zurück zahlen.

  • Es kommt auch immer an die Höhe an also ein paar Euro zum Geburtstag für den Führerschein zum Schulabschluss sind durchaus üblich und fallen nicht unter Schenkungen.

    Wenn die Großeltern natürlich mehrere 1000 € pro Jahr an das Enkelkind verschieben oder du an die Kinder, dann sieht das anders aus. Aber die normalen Sparkonten für Kinder, die im Laufe der Kindheit zum Beispiel das Geld für Einen Führerschein und einen gebrauchten Kleinwagen ansammeln, sind da nicht betroffen.

  • die Frage gerade bei Unfall und Tod ist aber wer hat die Vermögensvorsorge für die Kinder, das wird dann gerade wenn der Vater kein Sorgerecht hat bestimmt und da solltest du tätig werden und jemanden benennen, der sich dann um diese Belange kümmert.

  • Ich würde mir den Spaß machen und fragen, ob der Mitarbeiter dich wirklich zur Fälschung eines Dokuments auffordert, in dem er auf die Unterschrift eines Mannes besteht, der in keinerlei rechtlichen Verbindung zu dem Kind steht.

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Meine Schwester ist anwaltlich hinterlegt für beide Kinder falls ich sterbe. Also zumindest mein Wunsch. Ob sich im Todesfall fas Jugendamt dran hält weiß ich nicht

    Bei der kleinen ist der Papa auch kein Problem. Aber wenn er im Ausland ist, ist es schlecht zu unterschreiben. Bzw auch je nachdem wo er am dem Tag in Deutschland arbeitet.

  • Für einen Unfall gilt die gesetzliche Erbfolge, falls du kein Testament hast, das Geld auf dem Kinderkonto ist von deinem Tod nicht betroffen. Da wäre es relevant, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken, es sei denn das Vermögen des Kindes ist so groß, dass es sein Leben dann von den Erträgen bestreiten könnte. Dann wäre es auch nicht verwunderlich, dass die Bank ein Auge drauf hat und mehr als 10.000 Euro kannst du weder anonym noch ohne Herkunftsangabe einzahlen.


    Ansonsten, wenn du ins Heim kommst und eine Pflegefall wirst, sind die 3,50 Euro auf dem Kinderkonto das kleinste Problem. Ich glaube auch nicht, dass ein Sozialamt das Führerscheingeld eines minderjährige Kindes beansprucht um einen Monat später dann Hilfe zur Pflege zu bewilligen. Entspann dich!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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