Unterhalt für einen alleinlebenden Schüler

  • Mein Neffe wird im August 18 und ist schwer mit seiner Mutter zerstritten. Im Streit wollte er ausziehen und sie hat einfach zugestimmt: zieh doch aus, wenn du 18 bist. Kannst machen, was du möchtest.


    Er ist gestern tatsächlich ausgezogen. In seinem Bundesland hat er die 11. Klasse (Gymnasium mit 13 Jahren) abgeschlossen. Er ist von einem Bundesland in ein anderes zu seiner Freundin gezogen. Dort wird er in ihrem Kinderzimmer mitwohnen. =O


    Eine absolut katastrophale Situation in meinen Augen, denn wenn diese junge Beziehung zerbricht, steht er in einer fremden Stadt, einem fremden Bundesland auf der Straße. Ich mache mir echt Sorgen.


    Ich bin ziemlich sauer auf meine Schwägerin, dass sie die Situation in den letzten Monaten so hat eskalieren lassen. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und sie sitzt zu Hause und weint…

    Ich finde die Situation schlimm, weil seine Mutter keine Verantwortung übernimmt. Und in meinen Augen die Zukunft ihres Kindes in Gefahr bringt, zumindest den Schulabschluss und ein mögliches Studium/ guten Ausbildungsplatz damit gefährdet. In meinen Augen benimmt sie sich einfach nur unreif.


    Mein Neffe geht davon aus, dass er sich mit einem Minijob parallel zur Schule über Wasser hält. Ich sage mal jetzt nichts dazu, dass er sich jetzt ganz auf eine fremde Familie verlässt, die so nett ist, ihn tatsächlich aufzunehmen. Ich weiß nicht, ob da überhaupt schon über Kosten gesprochen wurde und ob er etwas beitragen soll.


    Aber er hat ja ein Recht auf Unterhalt. Wenn die Mutter (alleinerziehend, minderjähriges Kind im Haushalt) nicht zahlen kann, dann würde er ja Schüler-BaföG beantragen können, oder?

    Ich gehe sogar davon aus, dass sie wenigstens in Teilen Unterhalt zahlen kann, sie verdient recht gut.


    Der leibliche Vater lebt leider im Ausland und ist nicht zu erreichen, er ist abgetaucht.


    Was kann ich ihm raten?

    Steht ihm nicht auf jeden Fall das Kindergeld zu?
    Wenn die Mutter ihm das nicht auszahlt, kann er das dann selbst beantragen?

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig.


    * Erster Schritt für deinen Neffen, jeden Elternteil zur Zahlung aufzufordern.


    Zwischenspiel: Wird er in einem anderen Bundesland eine seinen Kursen/Fächern/Lerninhalten passende Schule finden, um das Abi zu machen. In der Praxis ist das oft problematisch.


    Zwischenspiel 2: Wo ist der Neffe gemeldet mit erstem Wohnsitz? Anrecht auf den Schulplatz gibt es nur, wenn ... (Wie ticken da die Freundinnen Eltern: Sommerferienbesuch oder ist denen wirklich klar, dass ...)


    Liegt die Schulbestätigung vor, kann Schüler-Bafög angemedelt werden, wenn man nicht Zuhause wohnt. (Klären, wie das in dem Fall ist: Wohnen bei den Eltern der Freundin. Wie sollte da die Sprachregelung sein, damit Bafög-Berechtigung wirklich besteht ...)

    Bafögamt schreibt beide Eltern an zwecks Einkommensauskunft bzw. Unterhaltsberechnung. Bafög kommt bei Anspruch in der Summe, die von den Eltern anteilig nicht geleistet werden muss.


    Kindergeld: Kindergeld ist mit 18 beendet. Es fließt nur weiter, wenn der Sohn seine Schule fortführt und das nachweisen kann. Er muss den Antrag stellen, den Nachweis führen.


    Soweit erst einmal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was hat deinen Neffen denn dazu gebracht, Yogi, dass er wieder bei deiner alleinerziehenden Schwägerin eingezogen ist?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es war nicht mein Neffe und meine Schwägerin ist auch nicht AE. Und der Umzug war nicht von einem KiZi in ein anderes KiZi. Sonst war es das selbe.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Hallo elefantendame

    raten kann man wenig bis nichts weil Dein Neffe ist ü18 und Du bist halt nur Verwandte der Seitenlinie.


    Das müssen die beiden klären die müssen sich ja auch dann gegenseitig aushalten.


    Das mit dem KiZi ist natürlich alles nichts halbes und nichts ganzes, im Zweifel wird wieder zurückgezogen, so das möglich ist. So war es zumindest hier bei uns.


    Die Familienkasse wird die Eltern (hier die Schwägerin) anschreiben, die Unterhaltspflicht darstellen und fragen wovon das Kind lebt und wie die Eltern gedenken den Unterhalt des auswärtig wohnenden Kindes sicherzustellen. Ein ü18 Schüler ist ja im Regelfall volljährig privilegiert aber eben genau doch dann nicht mehr, wenn er nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt.


    Das andere Kind wäre dann im ersten Rang und Dein Neffe nachrangig.


    https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/


    Schüler-Bafög ist schwierig, wir sind damals damit nicht viel weiter gekommen weil ich als UET ja greifbar war.


    So war es jedenfalls hier.


    Auch auf die Gefahr hin mich hier erneut zu einem Thema zu äußern welches "Unterhalt für einen alleinlebenden Schüler" sich nennt und gar nicht "Mein Neffe zieht von meiner AE-Schwägerin aus und eventuell wieder ein",


    gell Volleybap


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    2 Mal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Mir fällt noch ein ich selbst habe ein paar Monate während der FOS mal Schüler Bafög bezogen.


    Das habe ich bei dem Schulamt des Landkreises meines Wohnsitzes beantragt damals.


    Da hatte ich eine Ausbildung bereits abgeschlossen und schon paar Jahre gearbeitet.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Das Problem beim Schüler Bafög es wird für allgemeinbildende Schulen, hier jetzt Gymnasium nur unter Voraussetzung gezahlt.


    "Für bestimmte der oben genannten Ausbildungsarten (zum Beispiel allgemeinbildende Schulen) kann Ausbildungsförderung zudem nur dann geleistet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind."


    Oder man hat eigene Kinder oder man ist verheiratet oder geschieden.


    Was genau ist "notwendig"?


    https://www.schulministerium.nrw/schueler-bafoeg

    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Am einfachsten wäre wohl, sie wären nicht dermaßen zerstritten.


    Dass in so einer streitigen Konstellation 930 minus Kindergeld einfach mal mir nichts, dir nichts locker flockig fließen ist wohl eher die Ausnahme.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Joa ich weiß doch, so hatte ich es ja gemacht. Ganz normal Unterhalt weiter gezahlt.


    Allerdings halt ohne Streit und wenn dort Junior meint mit 18 alles selbst zu regeln, dann bitte.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ich werde euch auf dem laufenden halten.


    Er wird erst Ende August 18 und kann sich wie Volleybap schreibt, ja noch nicht umgemeldet und an der Schule angemeldet haben. Hat uns aber erzählt, er hätte sich schon angemeldet.


    Die Mutter (die sich seit Tagen die Augen ausgeweint hat…) ist jetzt vier Tage zum Kanu fahren und auf dem Rückweg fährt sie dort vorbei und lernt erstmalig die Eltern der Freundin kennen.


    Ich würde es ihm tatsächlich wünschen, dass das alles nur heiße Luft war und er zum neuen Schuljahr wieder zurück zu Hause ist. Das wäre die beste Wendung.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Naja. Eine Ummeldung kann schon erfolgt sein. im Bundesmeldegesetz heißt es dazu:

    "Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren (Hervorhebung Volleybap) obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen."

    Was im Umkehrschluss bedeutet und so in den jeweiligen Landesmeldegesetzen ausgeführt ist: Ab 16 kann sich ein Jugendlicher selbst an- und ummelden.


    Nur: Das weiß ein Durchschnittsjugendlicher nicht. Eine bereits erfolgte Ummeldung lässt (zumindest mich) vermuten, dass hier Dritte mit Rat und Tat vielleicht intensiver aktiv sind, als das auf den ersten Blick aussieht. (Ob das "gut" oder "schlecht" ist, kann man sicher diskutieren ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oh Mann, die Mutter hat im Voraus die Unterlagen für die Anmeldung in der Schule unterschrieben. Das glaube ich ihm auch, denn er hat erzählt, dass sie nachweisen musste, dass sie das ASR hat.


    Ausserdem hat sie für die Sommerferien eine Reise nach Mexiko gebucht, ohne den großen Sohn sondern nur mit dem kleinen und dessen Vater. Ohne Worte. Sie will, dass er zurück nach Hause kommt und dann ist da keiner, weil die alle gerade in Mexiko weilen…=O

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Oha. "Passt alles." Sorgen machst dir wohl allein du ...


    Oder andersherum gesagt: Das ist jetzt doch ein Stück weg von spontaner, emotionaler Entscheidung.

    Oder die Sache entwickelt eine Selbstläuferdynamik, die die Protagonisten überrascht. Wer auch immer da den Fuß auf dem Gaspedal hat.


    Deine Position - nicht in die Sache verwickelte Ansprechpartnerin mindestens für den Jungen zu sein - ist da sicher absolut wichtig und Gold wert. Auch wenn das gerade hart ist mit all den Teilinfos und dem Kopfkino, was man sich macht.


    Dir viel Kraft jetzt!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.