Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22.01.2025, Az. 2 WD 14.24 die Beziehung eines Hauptfeldwebels mit der Frau eines Mannschaftssoldaten sanktioniert und damit Urteile niedrigerer Gerichte bestätigt. In solcherart Beziehung läge regelmäßig eine Missachtung der Kameradschaftspflicht nach § 12 des Soldatengesetzes vor und eine Belastung des Dienstbetriebs.
In der Sache war der verheiratete Soldat zuhause ausgezogen. Anschließend begann die Beziehung zwischen dessen Frau und einem Hauptfeldwebel aus dem Bataillon des Soldaten. Da aber eine Scheidung noch nicht ausgesprochen war und es theoretisch zu einer Neubelebung der Ehe hätte kommen können, kam es zur Verurteilung des Unteroffiziers: Kürzung der Bezüge und ein Beförderungsstop jeweils auf Zeit. Begründung: Durch die Missachtung der Ehe könne das Leben in der militärischen Gemeinschaft massiv belastet und zugleich die Bereitschaft, in Krisensituationen füreinander einzustehen, gefährdet werden, hieß es vom Gericht.
Die Ehe des Soldaten ist mittlerweile geschieden, laut Gericht ist aber auch die nachfolgende Beziehung zwischen Frau und Hauptfeldwebel beendet worden.