Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

  • Ok, das hilft mir jetzt weiter bzw. bestätigt meine Einschätzung. Ich werde morgen mal zur Personalabteilung gehen und mir von denen ausrechnen lassen, wieviel Zeit ich mit Überstunden und Urlaub überbrücken kann. Nach meiner Berechnung sind das nämlich ziemlich genau 3 Monate, also die Kündigungsfrist. Wenn dem so ist, gibts in diesem Monat die fristgerechte Kündigung von mir, und am Monatsende hör ich auf zu arbeiten.


    Besondere Nebenabreden, die den Versuch, einen Aufhebungsvertrag anzustreben, sinnvoll machen würden, hab ich jetzt nicht im Ärmel.


    Bevor wer fragt: Überstunden auszahlen lassen verweigert der Arbeitgeber mit der Begründung, dass er dann Zuschläge zahlen müßte. Keine Ahnung, ob ein Arbeitsgericht das auch so sehen würde, aber mir ist mit abfeiern eh mehr gedient. Auch sonst ist kein Entgegenkommen des Arbeitgebers zu erwarten.


    Hey, 3 Monate - einen ganzen Sommer- "bezahlten Urlaub"!!!! :)

  • Bei der Kündigungsfrist beachten: Es gilt die sog. Günstigerklausel für den AN. Hast Du zum Beispiel 3 Monate als Kündigungsfrist im Vertrag stehen, gilt bei Eigenkündigung die für Dich günstigere gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen (Für Arbeitnehmer beträgt die einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats). Als AN kannst Du also (bis auf sehr sehr seltene Ausnahmen) immer in vier Wochen + die X Tage bis zum 15./30./31. die Firma verlassen.

    Umgekehrt gilt bei Kündigung AG entweder die vertragliche Kündigungsfrist oder die gesetzliche nach den Jahren im Betrieb.

    Es kann also gut sein, dass du bei eigener Kündigung Stand heute, 9.6. in vier Wochen plus 6 Tage, also zum 15. Juli gehst, während bei AG-Kündigung Du nach drei Monaten und 21 Tagen gehst zum 30. September.


    Mathematischer Dreisatz: Kannst Du Überstunden und Urlaubstage bis zum Verlassen der Firma nicht mehr nehmen, muss der AG auszahlen.

    Wenn Du also gesperrt werden solltest für drei Monate, kann es günstiger sein, ab dem 15. Juli gesperrt zu werden für drei Monate, aber in dieser Zeit die Überstunden ausgezahlt zu bekommen. Und dann bekommst Du ab 16. Oktober ALG.

    Oft ist es andersherum aber besser. Muss aber händisch gerechnet werden. Personalabteilungen sind jedoch in der Regel die Freunde des AGs. Betriebsräte sind hier oft ein mindestens so guter Ansprechpartner.


    Wichtig für Dich "vor der Rente" wäre auch noch zu gucken, wie Du noch Rentenpunktgutschriften bekommst. Und ein Rentenabzug durch früheren Einstieg in die Rente (0,3% pro Monat früher derzeit) minimiert wird. Leider eine elendige Rechnerei. Wobei man als erstes grob überschlagen sollte, ob man über zweistellige oder niedrige/hohe dreistellige Beträge nachdenken muss. (Wenn ich jetzt noch darauf hinweisen würde, dass da dann auch noch die etwaige Steuer auf die Rente und die KK-Beitragsgrenze eine Rolle spielen, die man grob prüfen sollte, werde ich wahrscheinlich gesteinigt ... Also lasse ich das. Hinweis nur: In manchen Gegenden sitzen Spezialisten bei der Diakonie und/oder Caritas, die da richtig gut den Überblick "über alles" haben.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich setze noch eins drauf - du kannst ja mit solchen "Rechenproblemen" umgehen: Wenn bis zum Ende deiner Tätigkeit Urlaubstage und Überstunden übrigbleiben, musst Du schauen: Feiere ich in den Tagen vorher Urlaub ab oder Überstunden (oben erwähnst Du, dass für Überstunden anscheinend gesetzliche Zuschläge einfließen würden. Das wäre aus unterschiedlichsten Gründen gut, ausgezahlt zu bekommen statt Urlaubstage - wenn etwas ausgezahlt werden muss ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Volley, danke für Deine ausführliche Antwort. Ja, ist eine elende Rechnerei, aber ich war in einem früheren Leben ja mal Ingenieurin ;) Die meisten Überlegungen habe ich tatsächlich auch schon angestellt, außer die mit der kürzeren Kündigungsfrist bei Eigenkündigung. Da nach meinen Berechnungen Überstunden und Urlaub bis Ende September reichen, wenn ich zum 1.7. kündige, geht sich das auch irgendwie Kippe aus.


    Die Sache ist wie folgt: ich habe mit meiner direkten Chefin damals ausgemacht, dass ich angesammelte Überstunden aufspare, damit ich ein paar Wochen/Monate früher in Rente gehen kann, weil ich ja hier weg ziehen will. Jetzt verlangt aber die Geschäftsführung ziemlich plötzlich und ohne Diskussion, dass ich mindestens gut die Hälfte der angesammelten Überstunden abbummele, weil die Finanzen der Firma nicht gut stehen. Das will ich aber nicht, weil es meinem Ziel entgegen wirkt. Der AG darf das, macht aber keine wirklich gute Stimmung.

    Noch dazu gefällt es mir dort aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht, da erspar ich Euch die Details und zwar so sehr nicht, dass es mir vor jedem Arbeitstag inzwischen graut. Ich habe auch bei Weitem nicht genug zu tun bzw. nur in einigen wenigen Monaten brennt es und jetzt über den Sommer ist totale Flaute, als ich das letzte Mal im Büro war, war ich nach gut einer Stunde mit der Arbeit fertig.....


    Noch dazu lebe ich derzeit in einer viel zu großen und viel zu teuren Wohnung, die kostet mehr, als ich in meinem Hauptjob verdiene. Eine wesentlich günstigere Miete in NDS würde also die finanziellen Einbußen, die ich durch die Eigenkündigung hätte, zumindest teilweise auffangen. Hier würde ich nichts Günstigeres bekommen, Speckgürtel München, ich denke, das sagt alles....


    Genauso verhält es sich mit der Rente: ich werde wenig Rente bekommen, 1000€ plus/minus. Das bedeutet, dass die 13,irgendwas Prozent Abschläge für die Rente mit 63 auch nur wenig sein werden. So wenig, dass ich das in Kauf nehme. Großartig Steuern fallen da auch nicht mehr an. Natürlich ein bißchen Sozialversicherung. Es ist auch gar nicht gesagt, dass ich in NDS mir nicht noch irgendeinen Aushilfsjob suche, das lasse ich mal auf mich zukommen. Das ist ja inzwischen erlaubt und unschädlich für die eigentliche Rente. Grundsätzlich werde ich vom Ersparten leben, dass hab ich mir in vielen Stunden hin und her gerechnet, das müßte reichen.


    Es gibt in dieser Rechnerei halt sehr viele Unbekannte, zum Beispiel, wie lange ich leben werde....

    Andererseits mag ich aus dieser Stelle so schnell wie möglich weg, auch wenn es mich vielleicht das Äquivalent einer ordentlichen Fernreise kostet. Ich habe das große Glück, finanziell was im Kreuz zu haben. Freunde/Kollegen von mir in meinem Alter haben in der letzten Zeit Schlaganfälle erlitten oder sind gleich ganz gestorben, ich mag einfach meine Zeit nicht mehr vergeuden in einem Job, in dem ich mich überhaupt nicht wohlfühle. Ich hab mich so viele Jahre nach der Decke gestreckt, ich hab das Gefühl, jetzt bin ich mal dran. Ich lieg ja niemandem auf der Tasche. Und in der Firma wird zwar leicht bedauert, wenn ich gehe, aber im Grunde geht es über ein Schulterzucken auch nicht hinaus.

  • Die Überstunden muss sie Firma in die Bilanz aufnehmen. Und das quasi als offener Posten, der noch zu zahlen ist. Geht es der gerade nicht gut, versucht der Bilanzbuchhalter, da runterzukommen. Und wenn gerade eh wenig zutun ist ...




    Blöde, wenn da interne Absprachen gekippt werden. In der Konstellation jetzt - Kündigung bis zum 15.6. mit Wirkung zum 15.7. - kann das dem AG schon weh tun: Wenn zum 15.7. noch Überstunden übrig bleiben und ausgezahlt werden müssen, schadet das nicht nur der Bilanz, sondern der Liquidität. - Kann dir aber egal sein ... Bzw. Du machst damit einen besseren Schnitt, wenn Zuschläge ausgezahlt werden müssen. Da hat der AG nicht zuende gedacht.


    Ich gratuliere Dir jetzt aber zu Deiner sicher guten Grundsatzentscheidung. Und wünsche ein geschicktes Abarbeiten der anstehenden "Kleinigkeiten".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist hinter einer Bezahlschranke. Und ich will auch kein Probeabo. Und woher wollen die wissen, wie lange ich im Bezug sein werde?

    Hmm, nö.


    Da sich die Sperre auf mindestens ein Viertel der Zeit bezieht, in der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.


    Ein Viertel von 24 Monaten sind sechs Monate.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

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  • cappucino15


    6 Monate Sperre beim Arbeitslosengeld


    https://www.sovd-sh.de/aktuell…rre-beim-arbeitslosengeld


    LG


    edit. Hab mal die Kommentare zu dem zweiten Link gelesen. 12 Wochen Sperre und am Ende der ALG1 Zeit wird der Anspruch nochmal um 12 Wochen verkürzt. Das wäre bei Dir tatsächlich dann irrelevant.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Gibt es Ausnahmen von der verkürzten Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, oder habe ich mich über den Tisch ziehen lassen?

    Ja, es gibt Ausnahmen. Aber in der Regel kann sich ein AN auf die Günstigerklausel berufen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.