Steuerklasse II - Kind wird 18 besucht aber noch Gymnasium

  • Hallo zusammen,


    meine Tochter wird im Oktober 18 und sie wird voraussichtlich bis zum Juni/Juli 2026 da Gymnasium besuchen und mit Abitur abschließen.

    Nun frage ich mich, wie sich das bei der Steuerklasse gesehen wird. Als alleinerziehender habe ich ja aktuell die Steuerklasse II. Änderst sich die direkt mit dem Sprung zum 18. Lebensjahr oder bleibt diese bestehen, bis meine Tochter das Gymnasium verlässt?

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus :)


    Chris

  • Es ändert sich direkt was. Aber solange du Kindergeld bekommst kannst du ein Antrag stellen das du weiter Steuerklasse 2 bist. Der Antrag muss bei deinem Finanzamt gestellt werden

    vielen Dank für deinen Beitrag.
    Was meinst, wann soll ich den stellen? schon jetzt oder erst im September?
    Weil selbst während des voraussichtlichen Studiums wird meine Tochter bei mir leben und Kindergeld beziehen.

  • Bei uns war das Finanzamt auch fix. Direkt nach dem 18. Geburtstag im Dezember war ich im Januar in der schlechteren Steuerklasse, OBWOHL ich vorsorglich einen Antrag gestellt hatte. Also noch mal von vorne und dann hat es geklappt. Das Gap muss ich mir dann wieder mit der Steuererklärung reinholen.

  • Ich bleibe deshalb gleich in Steuerklasse 1 und hole mir das Geld mit der Steuererklärung wieder.

    Ich mache das auch so.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ab wann gilt das mit dem Steuerklassenwechsel? Wenn das älteste Kind 18 wird, oder das Jüngste?

    wer mehr Kinder hat, das jüngste. Es geht immer darum, ob du unter 18ige Kinder hast. hast du also mehr als ein Kind, immer das jüngste.
    Ist das zum bsp erste Kind schon 18 und wirst in nem halben Jahr nochmals Mutter/Vater und bist weiterhin alleinerziehend .... dann hast du per Antrag die Möglichkeit wie wir hier gelernt haben in der SK II zu bleiben. Dabei ist es dann wichtig, dass dein 18iges Kinder (oder älter) bei dir lebt, in der Schule ist, eine Ausbildung hat oder studiert sowie Kindergeld erhält. Sind alle diese Faktoren passend, dann bleibst in SK II :)

  • wer mehr Kinder hat, das jüngste. Es geht immer darum, ob du unter 18ige Kinder hast. hast du also mehr als ein Kind, immer das jüngste.
    Ist das zum bsp erste Kind schon 18 und wirst in nem halben Jahr nochmals Mutter/Vater und bist weiterhin alleinerziehend .... dann hast du per Antrag die Möglichkeit wie wir hier gelernt haben in der SK II zu bleiben. Dabei ist es dann wichtig, dass dein 18iges Kinder (oder älter) bei dir lebt, in der Schule ist, eine Ausbildung hat oder studiert sowie Kindergeld erhält. Sind alle diese Faktoren passend, dann bleibst in SK II :)

    Das stimmt nicht ganz.
    Kriterium ist, dass keine Person über 18 für die du nicht Kindergeld berechtigt bist in deinem Haushalt lebt.
    Konkret: mein älterer (über 18) wird im Sommer auslernen, somit bin ich nicht mehr berechtigt für ihn Kindergeld zu beziehen, weil nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Damit entfällt der Anspruch auf Steuerklasse 2. Obwohl ich für den jüngeren Kindergeld beziehe.

  • Wer die Steuerklasse II nicht (mehr) eingetragen hat, kann aber den Freibetrag sich über die Steuererklärung holen.

    Wenn es denn ein Kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt gibt und keinen weiteren Erwachsenen über 18 ohne Kindergeld Bezug - zum Beispiel erwerbstätiges, ausgelerntes Kind.