Ummeldung des Hauptwohnsitzes

  • Gestern habe ich von der Familienkasse erfahren, dass meine Kleine melderechtlich nicht mehr in meinem Haushalt lebt.

    Allerdings lebt sie weiterhin im Wechselmodell mit uns Eltern.

    Meine Frau hat die Ummeldung ihres Hauptwohnsitzes bei der Beantragung von Reisepass und Personalausweis veranlasst; ich hatte ihr nur Vollmachten für Reisepass und Personalausweis erteilt. Nicht aber zur Ummeldung ihres Hauptwohnsitzes.

    Meines Wissens ist das rechtlich nicht zulässig, dass z. B. die Mutter sich trennt vom Vater, auszieht und das Kind einfach mitnimmt und ummeldet.


    Was kann ich tun, um die Ummeldung anzufechten?

    Ich bin am Montag ohnehin am Bürgeramt. Ich habe dort einen Termin zur Beantragung meines eigenen Reisepasses, aber diese Gelegenheit möchte ich gern nutzen um diese Sache wieder rückgängig zu machen.

  • Die Familienkasse hat dir das mitgeteilt- weil?


    Der Bezug des Kindergeldes, der Hauptwohnsitz des Kindes müssen Eltern im Wechselmodell vereinbaren.


    Ihr macht das doch nicht erst seit gestern.


    Bevor du etwas rückgängig machst, kläre doch mit deiner Ex ob es dafür einen Grund gibt.


    Woher nimmst du die Selbstverständlichkeit das der Hauptwohnsitz bei dir ist?


    Wie sind eure Betreuungsanteile?


    Gibt es Gründe wie Grundschul Zuordnung?

  • Es ist nicht Gott gegeben, dass das Kind bei Dir gemeldet sein muss, Vollbio, wenn Ihr ein Wechselmodell lebt. So etwas einseitig zu ändern, ohne vorherige Rücksprache mit dem anderen Elternteil, finde ich grundsätzlich nicht richtig.

    Ob das nun von der Mutter hier auch falsch war, hängt von Eurer Absprache ab. Gab es eine wirkliche Absprache, dass der Wohnsitz bei Dir gemeldet wird? Oder hast Du das damals einfach so entschieden; auch ohne wirklich mit der Mutter darüber zu sprechen?


    Jetzt wieder zurück ändern (falls das überhaupt so leicht möglich ist), erneut ohne Gespräch, ist vermutlich nicht der richtige Weg.

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Für die Ausstellung eines Ausweises für Kinder müssen grundsätzlich beide Elternteile zustimmen. Leben Eltern getrennt, dann reicht die Zustimmung des Elternteils, bei dem die Kinder wohnen.

    Bestehen Zweifel bei der Meldebehörde, braucht es ausnahmsweise die Zustimmung des anderen Elternteils zur Passerteilung. Ausdrücklich sind weitere Erläuterungen und Erklärungen in diesem Schriftstück ohne Relevanz.


    Genau das ist hier geschehen: Die Zustimmung von Vollbio zum Reisepass ist erfolgt. Die Meldebehörde hat ihn ausgestellt und natürlich den damit verbundenen Wohnsitz dokumentiert. Das muss die Behörde (rechtlich gibt es so Dinge wie Wechselmodell halt (noch) nicht.) Wohnsitz ist kein Wunschkonzert, sondern die Dokumentation der Fakten.


    Vom Wohnsitz losgelöst fließt jedoch das Kindergeld. Nämlich auf das Konto/an die Person, für die beide Eltern es durch Erklärung beantragt haben.

    Wenn das ein Elternteil durch Antrag ändert, teilt die Famkasse das dem anderen Elternteil mit. Kommt dort Widerspruch, wird die Zahlung auf Eis gelegt und die Empfangsberechtigung geklärt.


    Wichtig zu wissen ist: Wohnsitz und Kindergeld haben rechtlich nichts miteinander zutun. Kindergeld ist Steuerrecht. Wohnsitz ist Familienrecht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unsere Tochter hat ihren Wohnsitz seit ihrer Geburt hier gehabt. Die Mutter hat sich getrennt, ist weggezogen.Für unsere Tochter haben wir das Wchselmodell vereinbart und eine Trennungsvereinbarung getroffen, in der wir festgelegt haben, dass wir Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemeinsam treffen. Der Wechsel des Hauptwohnsitz hat direkte Auswirkung auf den Schulsprengel, ist also solch eine Entscheidung, die wir gemeinsam zu treffen haben.


    Ist es rechtlich zulässig, dass sich ein Elternteil trennt, das Kind einpackt und am eigenen neuen Wohnort mit Hauptwohnsitz anmeldet?

  • Wie bereits geschrieben:

    Für die Ausstellung eines Ausweises für Kinder müssen grundsätzlich beide Elternteile zustimmen. Leben Eltern getrennt, dann reicht die Zustimmung des Elternteils, bei dem die Kinder wohnen.

    Bestehen Zweifel bei der Meldebehörde, braucht es ausnahmsweise die Zustimmung des anderen Elternteils zur Passerteilung. Ausdrücklich sind weitere Erläuterungen und Erklärungen in diesem Schriftstück ohne Relevanz.


    Genau das ist hier geschehen: Die Zustimmung von Vollbio zum Reisepass ist erfolgt. Die Meldebehörde hat ihn ausgestellt und natürlich den damit verbundenen Wohnsitz dokumentiert. Das muss die Behörde (rechtlich gibt es so Dinge wie Wechselmodell halt (noch) nicht.) Wohnsitz ist kein Wunschkonzert, sondern die Dokumentation der Fakten.

    Wenn die Faktenlage so ist, wie von dir im Eingangsposting beschrieben, ist es ein ordnungsgemäßer, nachvollziehbarer Verwaltungsakt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hätte somit die Erlaubnis zur Ausstellung auf die Adresse beim Vater mit aufgeführt sein müssen, richtig? Wenn diese Angabe fehlte, dann wurde mit der Erlaubnis für den Reisepass auch für die Anschrift bei der Mutter als Erlaubnis stillschweigend erteilt. So lese ich das zumindest raus.


    Ich glaub da kannst nicht viel machen..... vielleicht mal einen Anwalt fragen. Aber große Chancen sehe ich nicht.

    Verstehe aber deinen Ärger, ich würde das ohne Rücksprache auch doof finden.

    Wieso hast du dich nicht um die Pässe gekümmert?

  • was ist das Problem? Ihr habt doch Wechselmodell

    Wir haben Wechselmodell und Gemeinsames Sorgerecht.

    Gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass Entscheidungen von erheblicher Bedeutung von beiden Elternteilen getragen werden müssen. Die Frage nach dem Hauptwohnsitz ist solch eine bedeutsame Entscheidung, denn davon hängt der Schulsprengel ab.


    Als Scheidungskind, ist für unsere Kleine ein Aufwachsen in Stabilität und Sicherheit besonders wichtig. Diese ist gewährleistet, wenn sie hier im Stadtteil, in dem sie seit ihrer Geburt lebt auch weiter zur Schule geht, zusammen mit ihren Fuchs-Kumpels aus dem Kindergarten nebenan in die Grundschule geht und weiter von den vertrauten ErzieherInnen im Haus für Kinder betreut wird.

  • wenn sie hier im Stadtteil, in dem sie seit ihrer Geburt lebt auch weiter zur Schule geht

    Die lebt aber nicht seit Geburt ausshließlich in deinem Stadtteil...

    Vielleicht reflektierst du mal wie oft du ohne diverse Mütter einzubeziehen solche Entscheidungen getroffen hast.

    Warum eigentlich hast du nicht den Pass für euer Kind beantagt und bezahlt und bei Bedarf dann der Mutter ausgehändigt? Dann hättest du jetzt kein Problem

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Die lebt aber nicht seit Geburt ausshließlich in deinem Stadtteil...

    Doch, tatsächlich lebt sie seit ihrer Geburt hier; die Mutter ist alleine weggezogen; seit dem Alter von 16 Monaten hat sie somit ein zweites Zuhause.

    Die Sache hat sich übrigens geklärt.
    Unser Bürgeramt hat unten auf dem Vordruck zur Zustimmung diese Hinweise:
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    Für die Beantragung von Dokumenten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass) Ist der Sorgeberechtigte zuständig, bei welchem das Kind/der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z.B. mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet). Spricht der jeweils andere Elternteil zur Beantragung vor, ist zusätzlich zur Zustimmungserklärung eine formlose Vollmacht vorzulegen.



    Am 4. April hatte sie also meine Zustimmung erhalten, aber ihr fehlte ab diesem Tag die formlose Vollmacht.

    Dann, 2 Wochen später im Bürgeramt merkt sie es erst?

    Oder die MA hat das Fehlen beanstandet?


    Auf jeden Fall hat sie mich am Schalter des Bürgeramt angerufen, dass ich sofort kommen müsste.


    Nach meinem Nein, hat ihr die MA geraten, damit sie kein zweites Mal kommen müsste, "einfach" den Hauptwohnsitz zu ändern, weil sie dann die Voraussetzungen zur Beantragung erfüllt.


    Warum kam kein zweiter Anruf, der mich darüber in Kenntnis setzte?

    Selbst wenn ich weiterhin abgelehnt hätte, meine Arbeit hier fallen zu lassen und mich sofort aufs Rad zu schwingen, hätte ich ihr vorgeschlagen, dass ich ihren RP und PA beantrage.


    Warum hat sie mich nicht selbst über den Wechsel des Hauptwohnsitzes informiert, sondern es den Ämtern überlassen?


    Am Freitag habe ich sie um die Erklärung gebeten, die sie mir heute früh gab.

    Warum hat sie mich das ganze Wochenende über im Unklaren gelassen?

    Gestern Mitternacht habe ich in meiner Not unserer Erziehungs-Beraterin geschrieben und die Sinnhaftigkeit unserer gemeinsamen Gespräche dort in Frage gestellt.

  • Man, ich habe hier auch so einen Vater. Nach Jahren immer wieder gegen mich poltern.


    Vertrau' der Mutter, dass sie sich liebend um ihr Kind kümmert.


    Bitte leg' den Fokus endlich auf das Wohl Eures Kindes!

  • Doch, tatsächlich lebt sie seit ihrer Geburt hier; die Mutter ist alleine weggezogen; seit dem Alter von 16 Monaten hat sie somit ein zweites Zuhause.

    Die Konstellation, wenn einem ET das bewohnte Haus/ Wohnung gehört und der andere ET dann nach der Trennung ausziehen muss, finde ich persönlich in Bezug auf die Frage "wo hat das Kind den Erstwohnsitz" sehr schwierig, denn da hat der ET, der Eigentümer der zuvor gemeinsam bewohnten Immobilie ist, immer einen Vorteil.

    Und so ganz koscher war das bei euch doch damals eh nicht bei der Trennung und den Besitzverhältnissen des Hauses usw. Da hast du deine Machtposition immer gut nutzen können.


    Welches Ziel verfolgt dein Beitrag hier im Forum, frage ich mich.

  • Poltern?
    Das habe ich gerade an die Familienkasse geschickt, wobei ich deutlich mache, mir geht es nicht ums Kindergeld. Meine Sorge war, dass die Ummeldung des Hauptwohnsitzes unsere Kleine nächstes Jahr mit der Einschulung aus ihrem stabilen gewohnten Umfeld reißen würde.

    Hier mein Schreiben, sinngemäß:

    Ich hatte meiner getrenntlebenden Frau die Zustimmung zur Beantragung von Reisepass und Personalausweis für unsere gemeinsame Tochter gegeben, aber leider war uns beiden im Vorfeld nicht aufgefallen, dass meine formlose Vollmacht fehlte.

    Bei der Beantragung beanstandete die Mitarbeiterin des Bürgeramts das Fehlen dieser Vollmacht. Deshalb hat mich meine Frau am Schalter des Bürgeramt angerufen und mich gebeten, sofort zu kommen.

    Da ich aber mitten in einer Arbeit war, konnte ich leider nicht sofort weg, und ich lehnte das ab. Damit sie kein zweites Mal kommen müsste, veranlasste sie die Abänderung des Hauptwohnsitzes unserer Tochter zu sich, wodurch sie die Voraussetzungen zur Beantragung von RP und PA erfüllte.

    Da meine Frau für diesen Sommer eine Reise in ihr Heimatland plant, dürfen jetzt keine Verzögerungen oder Störungen in der Beantragung des RP passieren. Deshalb warten wir die Aushändigung des Reisepasses ab und werden anschließend den Hauptwohnsitz zurück zu meiner Adresse ummelden.

    Sobald mir die von meiner Frau unterschriebene Erklärung zur Haushaltszugehörigkeit vorliegt, werde ich diese nachreichen.

  • Welches Ziel verfolgt dein Beitrag hier im Forum, frage ich mich.

    Entlastung und Anregung erhalten, zusätzliche Möglichkeiten und Perspektiven entdecken.


    Meine Frau und ich wir haben einen vertrauten dritten Menschen, mit ihm zusammen sind wir in einer Dreier-WhatsApp-Gruppe.
    Dort habe ich das Thema auch vorgetragen und diesem Mensch ist es gelungen, mir meine Panik zu nehmen.


    "An sich ist das ganze Thema doch kein großes Ding. Wartet einfach ab, bis die Pässe da sind, danach meldet wieder um.

    Solange das vor der Einschulung passiert, wird es keine Konsequenzen haben.

    Bei der FamKa eine kurze Stellungnahme und dann passt das"


    Wohlmeinende Beiträge, von dieser Qualität, wie eben der von unserem Dritten sind es, die dieses Forum überwiegend auszeichnen; solcher Art Antworten sind es, worauf ich abziele, wenn ich hier poste.

  • Und schon stellt sich die "völlig eigenmächtige" Ummeldung aus dem Eingangspost anders dar... Hat Deine Noch-Frau dir am Telefon gesagt, warum Du hinkommen solltest? Es muss Dir doch klar gewesen sein, dass es dringend war? Ihr habt BEIDE nichts von der nötigen Vollmacht gewusst, oder nicht daran gedacht.


    "Wohlmeinende Antworten" werden halt schwieriger, mit der steigenden Anzahl an Beiträgen, bei denen sich im Verlauf herausstellt, dass es ja doch nicht ganz so war, wie anfangs dargestellt. Oder/und sich die Beiträge der Mutter so ganz anders lesen, als Deine Darstellungen. Und weil das


    Und so ganz koscher war das bei euch doch damals eh nicht bei der Trennung und den Besitzverhältnissen des Hauses usw. Da hast du deine Machtposition immer gut nutzen können.

    nun mal so ist...

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Auch weiterhin ist das Melderecht kein Wunschkonzert, sondern eine Dokumentation der Fakten. Entscheidende Frage für die Behörde wird sein, ob sich seit der Feststellung, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat, etwas an diesem Zustand geändert hat.


    Und nochmals: Die Familienkasse hat überhaupt kein Eisen im Feuer bezüglich des Wohnsitzes eines Kindes. Geben die Eltern eine gemeinsame Erklärung über den Kigeld-Empfänger ab, hat sich die Famkasse danach zu richten. Selbst wenn Vollbio und seine Ex mein Konto angeben würden ...

    Erst wenn die Eltern sich nicht einig sind, greift die FamKasse ein und prüft, wer empfangsberechtigt ist..

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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