Unterhaltsvorschuss: wie das geht?

  • Hallo zusammen,


    der Sohn ist in meinem Haushalt aufgenommen worden. Wir leben zusammen mit meinen Eltern (seinen Großeltern). Ich beziehe schon das Kindergeld. Als ich einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen wollte, entdeckte ich, dass ich erst vsl. einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen sollte.


    Meine Frau hat schon einige Papiere bekommen, dass sie Unterhalt zahlen muss und hat ausdrücklich abgelehnt das zu machen. Beim Anruf an die Familienkasse wurde nichts geklärt. Mir wurde einfach gesagt, dass sie entweder zahlt, oder zahlt nicht - das sei ihre Entscheidung.


    Wenn das so ist, hätte ich theoretisch einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Im Laufe der Antragstellung muss ich irgendwie nachweisen, dass ich keine Unterhalt bekomme, und das kann ich gar nicht tun. Darüber hinaus muss ich die Anschrift meiner Frau angeben, sowie eine andere Anschrift, bei der sie sich auch aufhalten könnten. Davon ausgehend habe ich Angst davor, dass das Jugendamt alles prüfen könnte und sich an meine Frau wenden. Das könnte zur Folge hätten, dass meine Frau einfach lügt und sagen könnte, dass ich das Kind gestohlen habe oder dass sie die Einverständniserklärung unter Druck unterschrieben habe (obwohl das beide der Realität gar nicht entsprich - die Einverständniserklärung wurde unterschrieben wenn ich bei der Arbeit war und ich habe das Kind gar nicht gestohlen, weil ich bei der Anmeldung des Kindes eine Einverständniserklärung vorgelegt habe).


    Wenn ich keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stelle, könnte mit höher Wahrscheinlichkeit dem Antrag auf Kinderzuschlag nicht entsprochen sein, also könnte einen solchen Antrag abgelehnt sein.


    Könnt ihr mir hinweisen, was ist in dieser Situation besser zu tun?


    Danke!

  • Hallo hal79,


    den Unterhaltsvorschuss zu beantragen ist ganz einfach.

    Du musst dich an die Unterhaltsvorschussstelle/Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes wenden.


    In der Regel kannst du dort eine Mail mit einer Anfrage hinschicken oder dich telefonisch erkundigen. Möglicherweise gibt es die Anträge auch online auf der Seites eures Jugendamtes.


    Ich verstehe deine Problematik noch nicht:


    Warum kannst du die Anschrift deiner Frau nicht mitteilen?

    Wenn du keine Anschrift hast, gib das im Antrag so an oder gib die letzte bekannte Anschrift an.

    Die Unterhaltsvorschussstelle muss ja prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat.


    Warum kannst du nicht nachweisen, dass deine Frau keinen Unterhalt zahlt?

    Du stellst den Antrag und füllst ihn dementsprechend aus. Deine Frau ist zur Unterhaltszahlung für das Kind vepflichtet, wenn das Kind bei dir lebt. Im Zweifel muss sie nachweisen DASS sie Unterhalt zahlt und die dementsprechenden Nachweise über die Unterhaltszahlungen vorlegen.


    Bezüglich der Tatsache, dass das Kind bei dir lebt: Da du eine Einverständniserklärung deiner Frau hast, ist doch alles belegt.

    Solltest du dahingehend Probleme bekommen, solltest du einen Anwalt für Familienrecht zu Rate ziehen oder dich ebenfalls an das zuständige Jugendamt wenden. Habt ihr geteiltes Sorgerecht oder hast du das alleinige Sorgerecht?

    Auch bei geteiltem Sorgerecht kann das Kind ja bei dir wohnen. Wie alt ist das Kind denn? Hast du zumindest eine Sorgerechtsvollmacht von deiner Frau erhalten?


    Man kann beim Jugendamt auch eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.

    Bei mir war das nicht nötig, da die Unterahltsvorschusskasse die Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils überprüft hat.

    Ist der andere Elternteil nicht leistungsfähig, bekommst du den Unterhaltsvorschuss ohnehin vom Jugendamt. Die Mutter muss dann die Unetrhaltsvorschusszahlungen dem Jugendamt irgendwann zurückzahlen, sobald sie dazu ggf. in der Lage ist.

    Es gibt auch die Möglichkeit, dass du Unterhaltsvorschuss erhälst und die Mutter zahlt den Unterhalt in entsprechender Höhe an das Jugendamt.


    Viele Grüße ASA1

  • Hal, für bestimmte Vorgänge sind in Deutschland bestimmte Behörden zuständig, die sich u.a. aus Datenschutzgründen nicht miteinander abstimmen.


    Du schreibst von der Familienkasse. Die ist einzig dafür zuständig, dass Eltern eines Kindes die Steuererleichterung "Kindergeld" ausgezahlt bekommen. Mit Unterhält hat diese Behörde nichts zutun. Darum kommt da auch die Aussage: Ob deine Ex Unterhalt zahlt oder nicht, ist egal ...


    Unterhält ist eine Sache zwischen den Eltern. Per Gesetz ist jeder Elternteil verpflichtet, Unterhält für sein Kind zu leisten. Macht das ein Elternteil nicht, dann gibt es drei Wege. 1. Man Beauftragt beim Jugendamt die Beistandschaft. Die kümmern sich dann darum, dass der andere Elternteil Unterhält leistet.

    Bis dahin sollte man 2. die Unterhaltsvorschusskasse um Unterhaltsvorschuss bitten. (Meist sitzt die auch beim Jugend-Amt)Die zahlt dieses Geld, bis die Beistandschaft das mit dem Unterhalt geregelt hat. Legst du der Unterhaltsvorschusskasse die Bestätigung, das Aktenzeichen der Beistandschaft vor, dann reicht das für die Unterhaltsvorschusskasse, loszulegen mit der Zahlung.

    Beide Behörden arbeiten kostenlos für dich. Du kannst aber auch 3. einen Anwalt beauftragen, für dich Unterhalt einzufordern und ggfs. einzuklagen. Kostet dich allerdings Geld. Und eine Zwischenfinanzierung gibt es auch nicht.


    Sollte die Mutter übrigens nicht "leistungsfaehig" sein, also nicht genug Geld verdienen, um den Unterhalt zahlen zu können, braucht sie den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zu zahlen. Das Geld leistet dann die Allgemeinheit. Der Ex passiert also nichts Schlimmes, wenn du Beistandschaft und Unterhaltskasse um ihre Arbeit bittest.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank an alle!


    Da du eine Einverständniserklärung deiner Frau hast, ist doch alles belegt.

    Die Einverständniserklärung hatte ich vorher, habe aber bei der Anmeldung bei der Stadt vorgelegt. Das Dokument wurde weiterhin genommen und ich habe keine Einverständniserklärung mehr.


    Ich habe alles verstanden, außer eine Dinge: wenn meine Frau Unterhalt nicht zahlt und ich gar keine beantragt habe und mich nicht an die Unterhaltsvorschusskasse gewandt habe, wäre ich dann gesetzlich schuldig? Ich meine, ob das ein Muss ist, dieses Geld zu erhalten, oder könnte man eigentlich darauf verzichten und den anderen Elternteil, der Unterhalt nicht zahlt, zu verzeihen (sozusagen) und dann keine Konsequenzen von den Behörden folgen würden.


    Ich habe über die Familienkasse geredet, weil meine Frau etwas von der Familienkasse bekommen hat und da stand etwas über Barunterhaltzahlungen.

    Habt ihr geteiltes Sorgerecht oder hast du das alleinige Sorgerecht?

    Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht.



    Wie alt ist das Kind denn?

    Das Kind ist 4 Jahre alt.



    Hast du zumindest eine Sorgerechtsvollmacht von deiner Frau erhalten?

    Sowas habe ich nicht, ich habe mich aber daran erkundigt und erfahren, dass das nicht möglich sei. Sie könnte also mir teilweise Vollmacht erteilen, damit ich z.B. über einigen Fragen selbst entscheiden könnte, aber das Sorgerecht in voll zu bevollmächtigen sei es unmöglich.

    Andererseits entscheide ich sowieso selbst, sofern das Kind nur bei mir lebt. Soweit ich weiß, darf der andere Elternteil gar nicht sagen, wie ich das Kind erziehen soll, zu welchem Kindergarten ich das Kind bringen soll, bei welchem Kinderarzt wir angemeldet sein sollen usw.

  • Oh, das stimmt nicht so ganz. Es gibt bei gemeinsamen Sorgerecht sehr wohl einige Dinge, welche gemeinsam entschieden werden müssen. Google mal nach gemeinsames Sorgerecht und Alltagssorgen.

    Und nein, du bist nicht verpflichtet Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Beziehst du aber Bürgergeld, musst du es beantragen

  • hal79

    "Ich habe alles verstanden, außer eine Dinge: wenn meine Frau Unterhalt nicht zahlt und ich gar keine beantragt habe und mich nicht an die Unterhaltsvorschusskasse gewandt habe, wäre ich dann gesetzlich schuldig? Ich meine, ob das ein Muss ist, dieses Geld zu erhalten, oder könnte man eigentlich darauf verzichten und den anderen Elternteil, der Unterhalt nicht zahlt, zu verzeihen (sozusagen) und dann keine Konsequenzen von den Behörden folgen würden."


    Ja das geht. Es geht nur nicht wenn Du ergänzend staatliche Leistungen beansprucht weil Dein Einkommen nicht ausreicht. Frage ist, will und kann man das, eher.


    Gesetzlich sind ohnehin beide Elternteile zu Unterhalt verpflichtet.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...