KV krank und besteht auf Umgang

  • Hallo zusammen,


    gestern (Freitag) wäre eigentlich das Umgangswochenende des KV gestartet. Allerdings schrieb er am Vormittag nach einem Arztbesuch, dass er für eine Woche krankgeschrieben sei und ab sofort Antibiotika nehmen solle. Es ginge ihm auch gar nicht gut.

    Dann allerdings bestand er darauf, dass das Kind (fast 4 Jahre) zu ihm käme. Es gab einige Diskussionen. In einem gleichen Fall im letzten Jahr blieb das Kind dann (genau so kurzfristig) bei mir, was ja sinnvoll war. Gestern ist er ja immerhin zum Arzt gegangen weil er krank war, und war also in jedem Fall noch ansteckend. Ich habe ihn gefragt, was er denn mit ihr vorhätte in seiner Ein-Zimmer-Wohnung, wo sie auch zusammen im gleichen Zimmer schlafen. Er hatte gar keinen Plan.

    Er hat mich genötigt, einem Wochenende-Tausch schriftlich (per Whatsapp) zuzustimmen, da er sonst das Kind sofort von der KiTa abholen würde (wobei er dafür 1 Std fahren muss). Klar hätte ich das im Zweifel unterbinden können, aber ich war unsicher wie damit umzugehen ist, auch wenn der Menschenverstand ganz klar sagt, dass sie dann eben nicht zu ihm kann


    Weiß jemand, wie ist das eigentlich rechtlich ist?


    Bin ich verpflichtet für Ausgleich zu sorgen wenn er krank ist? Ich bin ja gar nicht gegen Tausch, ich brauche das ja auch manchmal. Ich frage mich nur ob ich dazu verpflichtet bin. Meine Einschätzung: meiner Tochter zuliebe sollte ich es anstreben, aber er hat keinen Anspruch.


    Aber kann er erzwingen dass das Kind zu ihm kommt, obwohl er eindeutig akut (ansteckend) krank ist?

    Noch ein paar Hintergründe: Ich habe das alleinige Sorgerecht. Klar könnte ich alles durchsetzen. Aber er droht mir immer mit dem Gericht (Sorgerechtsantrag etc). Ich bin auch nicht auf Konfrontation aus und möchte das, was gut fürs Kind ist, und ihm möchte ich auch nichts Böses. Sie sollen ein gutes Verhältnis haben. Aber erpressen lasse ich mich dann doch nicht so gerne. Außerdem nutze ich die Papazeit immer gerne um Dinge zu erledigen, etwas zu unternehmen oder mich zu regenerieren. Ich habe nichts gegen Papazeit, solange es dem Kind dabei gut geht und auf seine Bedürfnisse eingegangen wird. Wenn die Papazeit kurzfristig abgesagt wird/nicht stattfinden kann, ist das für mich nicht immer ganz einfach. Trotzdem musste ich gestern dafür kämpfen, weil er meinte mich unter Druck setzen zu müssen.

  • naja, ich glaube das ist nicht zu vergleichen und das kind hat dort seinen Lebensmittelpunkt.

    Ich hätte das auch nicht gewollt und dann evtl ein krankes Kind zurück bekommen. Daher ist ein Tausch doch eigentlich sinnvoll und der andere Elternteil hat Zeit und gesund zu werden.

    Ich persönlich finde tauschen nicht schlimm. Er zeigt somit doch wirklich Interesse, da gibt's leider ganz andere Kandidaten.

    Vielleicht könnt ihr einmal an eurer Kommunikation arbeiten. Ohne Drohungen redet es sich besser ;-)

  • Letztlich muss der Umgangselternteil entscheiden, ob er den Umgang wahrnehmen kann. Nicht der Betreuungselternteil. Der Umgangselternteil hat dafür aber auch geradezustehen.


    Dem Betreuungselternteil ist per Gesetz auferlegt, den Umgang zu fördern. Heißt auch, dass ein Ersatztermin, eine Umgangsverschiebung auf Anfrage gutwillig geprüft werden muss.


    Ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht besteht, hat keine Relevanz.


    Wie immer ist jedoch der Königsweg das miteinander Reden. Manchmal muss man da vom Ex-Partner manches aushalten (der Ex-Partner wird es oft ähnlich empfinden ...).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.