Was ist traurig? Was wundert?
Michael Winterhoff, langjähriger Erziehungsprägender, ab Februar vor Gericht
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Traurig - die Rechtsprechung
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Was meinst du damit genau?
Traurig, weil das Verfahren eröffnet wurde?
Traurig, weil die Staatsanwaltschaft vor Verfahrensbeginn nicht ausermittelt hat?
Traurig, weil so viele Verhandlungstage angesetzt wurden?
Traurig, weil Kläger, Nebenkläger und Verteidigung so viele Befangenheitsanträge stellen dürfen?
Traurig, weil OLG und Landgericht alle Verfahrensrügen abgelehnt haben?
Traurig, weil so viele Verhandlungstage nichtöffentlich sind?
Traurig, weil so viele Verhandlungstage öffentlich sind?
Traurig darüber, wie das Verfahren geführt wird?
Was sollte denn anders/besser sein?
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Traurig, dass so viele Angklagepunkte fallen gelassen wurden
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" Mittlerweile werden nur noch zehn der ursprünglich 36 Einzelfälle verhandelt."
"..... und fehlender Schwere..."
unglaublich und unfaßbar.....aber erinnert mich an einen anderen Fall .....deshalb mich verwundert nichts mehr.
Da kann Herr Winterhoff demnächst ja munter weiter machen....klingt jetzt nicht so, dass ihm die Approbation entzogen wird.
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Traurig, dass so viele Angklagepunkte fallen gelassen wurden
Aber was kann denn weiterverhabndelt werden, wenn die Beweise fehlen und die Anklagepunkte im Laufe der Verhandlung entkräftet wurden?
In Deutschland ist ja zum Glück niemand schon schuldig, weil er angeklagt wird. Sondern es muss bewiesen werden. Hier scheint die Beweisführung der Staatsanwaltschaft für diese Fälle so dünn gewesen zu sein, dass es offensichtlich für das Gericht nicht zu einer Verurteilung reicht. Für die anderen 10 Fälle ist das anscheinend noch völlig offen für das Gericht.
Ist das denn jetzt falsch, was das Gericht jetzt nach so vielen Verhandlungstagen gemacht hat und teilweise ja bereits von anderen Gerichten geprüft worden ist? Was sollte denn anders/besser sein?
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Ich glaube, es geht um zwei verschiedenen Blickpunkte. Das eine ist, dass man sich an Gesetze/ Abläufe hält und alles juristisch richtig ist.
Das andere ist, dass es oft sichtbar wird, dass für meine Begriffe der Opferschutz nicht gut genug ist. Da müsste sich was verändern.
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Ist hier im Verfahren der Opferschutz nicht eingehalten worden?
Oder ist es nicht sogar schützend für die betroffenen Kinder/Jugendlichen in den jetzt abgetrennten Fällen, nicht mehr vor Gericht erscheinen zu müssen, vielleicht nochmals aussagen zu müssen um dann hinterher vom Gericht zu hören: Nicht relevant! (Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass es zu einer Revision kommt. Entweder von der Staatsanwaltschaft oder von Winterhoff - je nach Urteil ... Und dann dürfen/müssen alle Betroffenen nochmals vor Gericht aussagen. Sich jetzt auf zehn Fälle zu beschränken, empfinde ich auch als Schutz für die Jugendlichen.)
Aber was müsste sich in so Verfahren denn ändern, um die mutmaßlichen Opfer besser zu schützen?