Nachehelicher und Kindsunterhalt

  • KM3 hat mich per WA informiert: Ich soll beim JA Angaben zu meinem Einkommen machen zur Berechnung des Kindsunterhalts.

    Ich hatte eigentlich damit gerechnet, direkt vom JA angeschrieben zu werden, aber sei's drum.

    Ich habe heute noch frei und würde das gerne erledigen, am besten auch gleich den Nachehelichen UH vorbereiten.


    Was an Einnahmen und Ausgaben ist relevant zur Berechnung des Unterhalts?
    - Kindsunterhalt

    - Nachehelicher Unterhalt


    Welche Unterlagen muss ich dort vorlegen?

  • Den Steuerbescheid der letzten drei Jahre.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mit der Berechnung von Unterhalt kenne ich mich nicht aus. Ich meine einmal gehört zu haben, dass dafür das Einkommen laut Steuerbescheid nicht das einzig Entscheidende wäre weil da werden bestimmte Beträge nicht mit einbezogen.

  • Wegen des Kindesunterhalts wirst du, da angekündigt, wohl mit dem Jugendamt/Beistandschaft zutun bekommen.

    Nach § 1605 BGB ist man zur Auskunft verpflichtet:

    "(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden."

    Das Gesetz schreibt also nicht genau vor, was man vorlegen muss. Sondern nur, dass man es muss und wie es sein muss: vollumfänglich, also nachvollziehbar für Dritte.


    Da Du an anderer Stelle geschrieben hast, Du wärst Rentner mit Immobilieneigentum und Nebeneinnahmen, ist der Steuerbescheid mutmaßlich das wichtigste Nachweisdokument. Der Steuerbescheid gibt in der Regel "geprüft und gesiegelt" Dein Einkommen wieder.

    In der Regel wird Unterhalt aufgrund des Einkommens berechnet, nicht aufgrund des Vermögens. Allerdings wird erwartet, dass mit dem Vermögen durchschnittliches Einkommen erzielt wird. Seinen etwaigen Lottogewinn unters Kopfkissen zu packen und keinen Unterhalt zu zahlen, ist eher nicht im Sinne des Gesetzgebers und wird in der regel nicht akzeptiert. Du wirst aber von der Beistandschaft sicherlich eine dezidierte Aufforderung bekommen, was die sehen wollen und kannst im Rückschreiben Deine Situation erläutern und sicherlich weitere Nachweise beilegen, wenn du das willst.


    Einen nachehelichen Unterhalt kann und will die Beistandschaft nicht berechnen. Das müssen die Ex-Partner direkt miteinander aushandeln oder über Dritte (Notar, Anwälte, ggfls. Gericht).


    Unterhaltsberechnung ist kein Hexenwerk. Mit dem Steuerbescheid in der Hand und Deinem Nettojahreseinkommen auf zwölf Monate verteilt hilft ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle (im Forum verlinkt) schnell, den Zahlbetrag für Kindesunterhalt auszulesen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Völlig OT, muß aber mal raus: Vor ca. 12 Jahren war ich in der Trennungsphase mal beim RA mit genau der Frage: Muß jemand, der großes Vermögen, aber vergleichsweise wenig Einkommen hat (jede Menge Immobilien, die aber gar nicht oder zum Freundschaftspreis vermietet waren), sein Vermögen angreifen, ob Unterhalt, egal ob für Kinder oder Ehegatten, zu zahlen. Der RA hat es damals geschafft, eine Stunde lang zu versuchen, den geschätzten Streitwert möglichst hoch aus mir raus zu kitzeln, da sich ja seine Gebühren danach richten. Er hat mir dann für insgesamt 2 Std Beratung eine Rechnung von ca. 2500€ geschickt =O. Bei allem Trennungsstreß war ich dann SO stocksauer, dass ich ihm einen Brief geschrieben habe, der sich gewaschen hatte. Hab danach NIE wieder was von ihm gehört, bezahlt hab ich gar nichts :P, die Frage wurde aber auch nie beantwortet.


    Bis jetzt :*


    (ist aber gsd auch nicht mehr relevant)

  • 6 Kinder, und wie kommst du drauf, dass ich noch nie UH gezahlt hätte? Natürlich habe ich, bis ich glaube 27 war es bei einer, die ihren Bildungsweg, so wie es mir erscheint, darauf ausgelegt hatte, mir längstmöglich auf der Tasche zu liegen, statt auf einen erfolgreichen beruflichen Weg.

    Deine Sorgen hätte ich gern, denke ich mir manchmal. Wenn du dich so ausdauernd daran abarbeiten kannst, ausfindig zu machen, ob ich wohl genug an die Gesellschaft zurück gebe.

    Keine Sorge! Kehr mal besser vor der eigenen Tür.

  • 6 Kinder, und wie kommst du drauf, dass ich noch nie UH gezahlt hätte? Natürlich habe ich, bis ich glaube 27 war es bei einer, die ihren Bildungsweg, so wie es mir erscheint, darauf ausgelegt hatte, mir längstmöglich auf der Tasche zu liegen, statt auf einen erfolgreichen beruflichen Weg.

    Deine Sorgen hätte ich gern, denke ich mir manchmal. Wenn du dich so ausdauernd daran abarbeiten kannst, ausfindig zu machen, ob ich wohl genug an die Gesellschaft zurück gebe.

    Keine Sorge! Kehr mal besser vor der eigenen Tür.

    Kein Grund frech zu werden.

    ....und ausfindig machen muss man da ja nichts. Du schreibst es wenn ja selber.

    Du hast 5 Kinder und noch nie Kindesunterhalt leisten müssen?

    Da ist ein Fragezeichen am Ende des Satzes.

    In der Summe der Kinder gemessen an deren Alter könnte man ja durchaus annehmen, daß es einen gewissen Erfahrungsschatz zum Thema gibt.

    Gleichzeitig hast Du erst neulich wieder allen vorgerechnet was "legitim" ist.

    Da sei die Frage wohl erlaubt.


    overtherainbow

  • Er hat erreicht, was beabsichtigt war, over.


    Das bei dem Thema und dem Kandidaten die Gemeinde hier anspringt, war doch sonnenklar.

  • Habe ich das richtig verstanden?

    Die Kosten des Scheidungsverfahren sind modular aufgebaut, je nachdem was alles in dem Verfahren entschieden wird.

    Die Billigste Variante, also der Grundbetrag ist die 0 - Scheidung selbst + Versorgungsausgleich.

    dazu kommen je nach Umfang weitere Kosten.

    1 - Kinder: Betreuungs- Umgangs- Ferienregelung

    2 - Unterhalt Kinder

    3 - Unterhalt Nachehelich

    4 - Zugewinnausgleich


    Wonach richtet sich die Gebühr der einzelnen Module?

    0 - Ich nehme an dass der Grundbetrag einer Scheidung für alle gleich ist + entsprechend der Ehe-Jahre, die berechnet werden müssen kommt ein Aufschlag.


    1 und 2 - Anzahl und Alter der Kinder

    3 Dauer der Ehe und gemeinsames Einkommen während der Ehe

    4 Vorhandenes Vermögen

  • Habe ich das richtig verstanden?


    Nein.


    Das Gericht setzt einen sog. Streitwert fest. Wo es um Geld geht, kann man den relativ genau darstellen (Unterhalt zB: Ein Jahresunterhalt. Beim Zugewinn u.ä. der Geldwert, der beklagt wird.).

    Wo es um ideelle Werte geht (Scheidung. Umgang) wird ein ideeller Streitwert angesetzt und in Euro umgesetzt. (Scheidung in der Regel 3000,- Euro, demnächst wohl 4000,-)


    Danach berechnen sich die Verfahrenskosten und (ggfls.) Anwaltskosten. Dazu gibt es eine Umrechnungstabelle.


    Und nicht alles muss vor Gericht geklärt werden. Kindesunterhalt kann zB kostenlos durch die Beistandschaft Jugendamt geklärt werden.

    Wird das Thema jedoch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, muss der Unterhaltspflichtige einen Anwalt beauftragen (der andere Elternteil bzw. das Kind kann sich kostenlos durch die Beistandschaft vertreten lassen.)


    Der zwingend erforderliche Versorgungsausgleich bei Scheidung wird zum einen vom Quartalsnettoeinkommen der Nochehegatten und zum anderen von der Anzahl der sog. Anrechte auf Altersversorgung bestimmt. Für jedes einzelne Anrecht - zum Beispiel Rentenversicherung, Betriebsrente, private Rentenversicherung - werden 10% des Quartalsnettoeinkommens auf den Streitwert addiert.




    Die Dauer der Ehe hat m. W. keine Auswirkungen auf den Streitwert.



    Wichtig ist: Die Verfahrenskosten sind in der Regel nur ein kleiner Betrag. Der Staat lässt sich nur einen kleinen Betrag der ihm entstehenden Kosten ersetzen. Ins Kontor schlagen die Anwaltskosten. Und zwar dann oft doppelt, bei jedem Exehepartner für dessen Anwalt. In Familienrechtsverfahren trägt nämlich in der Regel jeder die Kosten des eigenen Anwalts. Die Verfahrens/Gerichtskosten jedoch werden hälftig geteilt.

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Danke, die Steuerbescheide 2021 bis 23 habe ich jetzt ans JA geschickt und die Angabe meiner beiden anderen minderjährigen Kinder.


    Wegen Versorgungsausgleich, habe ich da womöglich Ansprüche ihr gegenüber erworben, wenn sie seit ihrer Trennung SV-pflichtig gearbeitet und gut verdient hat?

  • Echt jetzt?

    Du willst ihr nix zahlen, also fordere einfach auch nichts von dir.


    Aber gut. Stichtag für den Versorgungsausgleich ist der Tag an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Warte doch nicht ein paar Jahre, dann kannst du so richtig abgreifen ;-)


    Für die mal vor Augen, dass sie im Gegensatzh zu dir nicht so viele Rentenpunkte wird sammeln können und irgendwann von ihrer Rente leben muss oder darauf hoffen, dass das Einkommen eures Kindes mal so hoch ist, das sie ihre Mutter unterstützen kann


    Ach ja, du solltest auch prüfen, ob dir nicht vielleicht sogar nachehelicher Unterhalt zusteht.

    (manchmal kann ich nicht so viel essen, wie....)

    Prüft aber alles, und nehmt nur an, was gut ist. (1.Thess. 5,21)

    Einmal editiert, zuletzt von rainbowfish ()

  • Danke, die Steuerbescheide 2021 bis 23 habe ich jetzt ans JA geschickt und die Angabe meiner beiden anderen minderjährigen Kinder.

    Hast Du schon die Aufforderung des JA bekommen? Das ging aber schnell.

    Wegen Versorgungsausgleich, habe ich da womöglich Ansprüche ihr gegenüber erworben, wenn sie seit ihrer Trennung SV-pflichtig gearbeitet und gut verdient hat?

    Da kommt vom oder übers Gericht ein Formular zur Rentenklärung, das bei der zuständigen Bezügestelle eingereicht werden muss. Das geht anschließend zum Gericht und wird vom Richter dann ausgerechnet.

    Versorgungsausgleich geschieht übrigens nicht für die reine Trennungszeit, sondern für die gesamten in der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Die werden addiert und dann durch zwei geteilt. Geflossen sein werden hier bei der Mutter die 3 Punkte für die Kindererziehungszeit sowie ggfls. erworbene Punktanteile durch rentenversicherungspflichte Arbeit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.