Nachehelicher und Kindsunterhalt

  • Kann man überhaupt noch Rentenpunkte erwerben, wenn man schon in Rente und nicht in Teilrente ist?

    Genau, das habe ich mich auch gefragt.

    Oder ist das in meinem Fall unerheblich, da ich bereits in Altersrente bin, diese also schon abschließend berechnet wurde?


    Und ich frage mich, weshalb Volleybap davon ausgeht, dass die Punkte für Kindererziehung meiner Frau gutgeschrieben werden?

    Warum müssten diese Kindererziehungszeiten bei hälftiger Betreuung nicht geteilt werden?

  • Das hat ihr doch wahrscheinlich der Rentenkasse bei der Geburt des Kindes mitgeteilt - wenn sie in Elternzeit war? Die Rentenpunkte für Kindererziehung kann nur einer bekommen.


    Wenn du -als Rentner - in der Ehezeit gearbeitet hast, hast du zusätzliche Rentenpunkte bekommen und die fallen in den Versorgungsausgleich.


    Interessant wird auch das Thema Vermögen sein - da Immobilien in der Zeit erworben/übertragen wurden.


    Da werden die Anwälte eine Weile brauchen bis alle Sachverhalte einvernehmlich geklärt sind.

  • Warum müssten diese Kindererziehungszeiten bei hälftiger Betreuung nicht geteilt werden?

    Also wenn 1 ET in Elternzeit und der andere erwerbstätig, da wurden Punkte abgegeben.

    Bei hälftiger Betreuung klingt es tatsächlich nach rechte Tasche linke Tasche.


    Aber mal unabhängig von dem real gelebten Lebensmodell.

    Wie habt Ihr das den auf dem Papier geregelt?


    Bei den Steuerbescheiden darf man davon ausgehen, daß diese entsprechend den Vermögensverhältnissen optimiert sind?


    Hast Du nie den Gedanken oder mal die Rechnung aufgemacht, was Du benötigen würdest, wenn Du 100 Jahre alt wirst und bis dahin für die Frauen und Kinder die Dir Deinen Wunsch nach Familie erfüllt haben einfach geben könntest?


    vg von overtherainbow

  • Wenn du -als Rentner - in der Ehezeit gearbeitet hast, hast du zusätzliche Rentenpunkte bekommen und die fallen in den Versorgungsausgleich.

    Er meint es aber umgekehrt. Muss seine Ex ihre, während der Trennungszeit, erworbenen Rentenpunkte mit ihm teilen

    Prüft aber alles, und nehmt nur an, was gut ist. (1.Thess. 5,21)

  • Genau, das habe ich mich auch gefragt.

    Oder ist das in meinem Fall unerheblich, da ich bereits in Altersrente bin, diese also schon abschließend berechnet wurde?


    Und ich frage mich, weshalb Volleybap davon ausgeht, dass die Punkte für Kindererziehung meiner Frau gutgeschrieben werden?

    Warum müssten diese Kindererziehungszeiten bei hälftiger Betreuung nicht geteilt werden?

    Die Rentenpunkte für Erziehungszeit werden grundsätzlich der Mutter zugeteilt, wenn die Eltern sich vorab nicht anders absprechen und dies ausdrücklich beantragt wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zur Ermittlung ihres Trennungsunterhalts habe ich heute das Einschreiben von KM3 erhalten.


    Darin fordert sie auch Dinge, wie mit dem Arbeitsverhältnis einhergehenden Zahlungen, Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld), da ich schon vor unserer Eheschließung kein Arbeitsverhältnis mehr hatte und jetzt, AE in meinem Alter mit 3 minderjährigen Kindern auch kein Neues mehr antreten kann.


    Als Auskunftszeitraum datiert sie die vorangegangenen 12 Monate, taggenau vom Tag ihrer Brieferstellung, auch wenn der Brief mir erst 3 Tage nach dem Tag ihrer Brieferstellung zugestellt wurde.


    Diese beiden Kopien kann ich nicht erstellen:

    * letzte Lohnsteuerjahresbescheinigung (es gibt keine) und

    * Kopie der letzten Steuererklärung (ein Geheft von ca. 35 Seiten beidseitig bedruckt)


    Gibt es da eine andere Methode um dem Auskunftsersuchen gerecht zu werden, z. B. Einblick gewähren und ihr gestatten, die Seiten abzufotografieren?


    Völlig unklar ist mir, was für einen Beleg über den Wohnwert meiner selbstgenutzten Immobilie ich ihr vorlegen kann, und welche Abzüge von meinem Einkommen in Frage kommen könnten, die ich geltend machen könnte.


    Was kann ich dafür vorlegen, was üblich und auch rechtssicher ist?


    Zudem überlege ich, ob es nicht ratsam wäre, ebenfalls TU von ihr zu fordern, so dass beide Seiten gleichen Einblick in die finanzielle Situation des jeweils anderen haben.