Bezug von Arbeitslosengeld, jetzt Guthaben der alten Wohnung von Betriebskosten. Wird dieses Guthaben auf ALG I angerechnet? bzw. muss man das angeben?
Arbeitslosengeld und Guthaben Betriebskosten
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ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, da sind andere Einnahmen egal. Man muss also nichts abgeben.