Urteil: Mehr Geld für Überstunden in Teilzeitjobs

  • Hallo zusammen,


    dieses Urteil dürfte wahrscheinlich nicht wenige Menschen hier betreffen.


    Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt.


    https://www.tagesschau.de/wirt…esarbeitsgericht-100.html


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Überstundenzuschläge? Was ist das denn? Kann man das essen?!?!X((Unqualifizierter Sarkasmus off).

    Ich wie vielen Firmen gibts die denn überhaupt (noch)? Nacht- und Sonntagszuschläge sind ja hier offensichtlich nicht gemeint.


    Im Grundsatz geht das Urteil nach meinem Gefühl in Ordnung.

  • Überstundenzuschläge sind meist in Tarifverträgen AG - Gewerkschaft geklärt. Dort ist in der Regel auch festgehalten, wie das mit Teilzeitbeschäftigten ist. Ich mutmaße, die Zahl betroffener AN von diesem Urteil ist verflixt klein. Meist betriebe, die aus dem Tarifvertrag ausgeschiedenen sind ("wird uns zu teuer"), aber die Basisregelungen beihalten und dann ein vermeintliches Schlupfloch bei den Teilzeitkräften gefunden haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also ich kenne es aber genau so von m/einem früheren Arbeitgeber bis 2019. Das scheint mir daher gar nicht sooo selten zu sein.


    Aber hier wird auch wieder lustig zwischen Mehrarbeit und Überstunden geswichted was auch ungenau ist.


    "Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen demnach gegen das Diskriminierungsverbot. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei."


    Das Urteil ist recht neu ich habe es auch nur durch Tipp eines BR-Kollegen wahrgenommen. Schaden kann es wsl. nicht.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Überstundenzuschläge? Was ist das denn? Kann man das essen?!?!X((Unqualifizierter Sarkasmus off).

    Ich wie vielen Firmen gibts die denn überhaupt (noch)? Nacht- und Sonntagszuschläge sind ja hier offensichtlich nicht gemeint.


    Im Grundsatz geht das Urteil nach meinem Gefühl in Ordnung.

    Bei mir, z.B. 🫠


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • bei uns wird bei Samstagsarbeit 30% mehr Zeit/Std angerechnet für alle gleich


    aber zum Beispiel bei dem Inflaltionsausgleich von 1000Euro (natürlich toll, dass es sowas gibt !)

    bekommen AN, die 20Std arbeiten dann 5oo Euro und die anderen , die 30,32,35 Std usw arbeiten

    prozentual entsprechend,...40std dann die 1000 Euro,