Hallo zusammen,
dieses Urteil dürfte wahrscheinlich nicht wenige Menschen hier betreffen.
Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt.
https://www.tagesschau.de/wirt…esarbeitsgericht-100.html
LG