Steuerformular

  • Gilt echt noch Steuerklasse 2 bei Ü18 Kind in Studium/kindergeldberechtigt?


    Mein Finanzamt hatte mir das verneint. Vielleicht sollte ich es einfach probieren.🤔

    Ja, eigentlich bist du nicht mehr berechtigt. Aber Versuch macht klug! Mehr als einen Ablehnungsbescheid kannst du nicht bekommen.


    Ansonsten bleibt dir am Ende des Jahres kannst du den Ausbildungsfreibetrag beantragen und wenn es keinen Unterhalt gibt kannst du vielleicht auch außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Immer eintragen und sich freuen, wenn es durchgeht. 😉

  • Antrag auf Steuerklasse 2 - also einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.


    Kindergeldbescheid in Kopie als Nachweis mitschicken.

    Ich frage mich gerade, ob es einen Kindergeldbescheid gibt. Ich habe keinen bekommen, sondern immer nur Bescheinigungen eingereicht und weiter Kindergeld bekommen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Also, das Finanzamt weiß natürlich dass ihr Kindergeld bezieht. Da braucht man Nix schicken.

    Wenn du die Steuerklasse 2 schon hast, musst du nichts neu beantragen.
    Was du musst, sind die Bedingungen erfüllen:

    - unterhaltsverpflichtet sein, heißt Kind ü18 in Ausbildung

    - Kindergeld berechtigt

    - keine weitere Person ü18 im Haushalt, für die du nicht unterhaltsverpflichtet bist ( das ist aber auch schon u18 Bedingung)


    paragraf 24b EStG

  • Also es war letztes Jahr so Kind 1 wurde 18. Kind zwei 14. Da Kind 1 über 18 war galt ich nicht mehr als Alleinerziehende und rutscht automatischin 1, da eine andere Volljährigkeit Person mit im Haushalt wohnt. Wenn Kind 1 über 18 noch Kindergeld bekommt, da es in Ausbildung oder Studium ist, muss man dieses Formular ausfüllen, dessen Name wor gerade nicht einfällt und man kommt in 2 . Mir wurde gesagt ich muss diese Formular jedes Jahr ausfüllen.

  • Ok, vielleicht habt ihr recht mit dem Antrag… ich war zunächst mit dem 18. Geburtstag aus dem Kindergeldbezug gefallen, weil naja selbst schuld usw. Hatte tatsächlich gleich Steuerklasse eins. Und habe mir alles mit der Steuererklärung geholt… da hat die wenigstens Spaß gemacht. Sonst war meine immer die letzte…


    Aber Anspruch ist auf jeden Fall da, solange wie oben beschrieben.

  • Wo finde ich denn das Formular? Ich suche die ganze Zeit, bin aber wohl zu blöd dafür.


    Falls das eine Rolle spielt: Ich wohne in Bayern, hab derzeit Stk 1.


    Alternativ: wie bekomme ich das in der Steuererklärung wieder? Die von 2023 hab ich schon, die von 2024 wäre die nächste. Wo Kreuze ich was an?🤔

  • Wo finde ich denn das Formular? Ich suche die ganze Zeit, bin aber wohl zu blöd dafür.


    Falls das eine Rolle spielt: Ich wohne in Bayern, hab derzeit Stk 1.


    Alternativ: wie bekomme ich das in der Steuererklärung wieder? Die von 2023 hab ich schon, die von 2024 wäre die nächste. Wo Kreuze ich was an?🤔

    Das findest Du auf der Internetseite des Finanzamtes - unter Elster, du musst das digital machen.


    In der Steuererklärung findest du alles auf der Anlage Kind.


    Wie machst du deine Steuererklärung?


    Bei dem einem oder anderen Programm kann das vielleicht auch dabei sein.


    Alternativ kannst du auch persönlich zu deinem zuständigen Finanzamt gehen und dort den Antrag in der offenen Sprechstunde stellen.

  • Wo finde ich denn das Formular? Ich suche die ganze Zeit, bin aber wohl zu blöd dafür.


    Falls das eine Rolle spielt: Ich wohne in Bayern, hab derzeit Stk 1.


    Alternativ: wie bekomme ich das in der Steuererklärung wieder? Die von 2023 hab ich schon, die von 2024 wäre die nächste. Wo Kreuze ich was an?🤔

    Ist der Bescheid 2023 schon fest? Heißt 4 Wochen alt? Wenn jünger kannst du nachbeantragen über einen Einspruch.



    Anlage Kind

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende


    Bundesland spielt keine Rolle.

    Über Elster Antrag Lohnsteuer-Ermäßigung

  • Ich bin die ganze Zeit in der Steuerklasse 1 geblieben und habe alleinerziehend dann in der Steuererklärung angegeben.

    Hat das Nachteile gegenüber St.Kl.2?

    Eigentlich doch nicht, oder?

    Am Ende ist es genau das gleiche Geld.


    Das eine halt monatlich, das andere fürs ganze Jahr auf einmal.