Feste freie Tage bei Teilzeit

  • Ich brauche mal Eure Meinungen, vielleicht hab ich mich auch in was verrannt.


    Ich habe bisher 15,4h/Woche gearbeitet. Keine festen Tage sondern es gab einen Monatsplan und die Arbeitszeit war jede Woche anders. Free floating sozusagen.

    Jetzt konnte ich meine Stunden auf 23,1/Woche erhöhen und möchte zwei feste freie Tage in der Woche haben. Ich arbeite auch Samstags, also zwei feste freie Tage bei 6 Arbeitstagen. Ob ich an den Arbeitstagen ins Büro oder in den Lehrsaal muß, ist mir egal. Chefin ist das gar nicht recht. Morgen wird verhandelt.


    Ich brauche unbedingt ein bißchen Struktur in meinem Leben. Möchte auch mal einen VHS-Kurs besuchen können, das war bisher nicht möglich, weil ich nie wußte, wann frei und wann nicht. Außerdem bekomme ich für ca. 3 Monate einmal wöchentlich eine Behandlung, die leider nur mitten in der Arbeitszeit stattfinden kann. Die dauert aber mit Fahrtzeit so lange, dass das mit einer längeren Pause nicht hinzubekommen ist.


    Lieg ich da falsch oder ist das eigentlich normal, dass feste ARbeitstage benannt werden? Mal einspringen oder so ist ja nicht das Problem. Aber muß ich bei mäßiger Bezahlung bei 3 Arbeitstagen wirklich 6 Tage zur Verfügung stehen? Ich weiß, dass das in der Firma ein stück weit normal ist, aber ich bin nunmal nicht normal ;-)


    Eure Meinung?

  • Es ist alles eine Vereinbarungssache. Wir hier haben beide Varianten. In vielen Firmen wird wahrscheinlich eher die Variante Wochenarbeitszeit ohne feste freie Tage bevorzugt. Der AG ist dann flexibler bei der Einteilung, z.B. auch bei Vertretung.

    Von daher kann ich die Chefin verstehen. Ich bin auch für die Stundeneinteilung verantwortlich und manchmal ist echt herausfordernd.


    Von deiner Seite aus gesehen, würde ich allerdings auch darauf bestehen, zwei feste freie Tage zu haben. Ich hatte auch mal so einen Job wie du und das Flexible von Woche zu Woche hat mich immer mehr genervt. War auch eine 6-Tage-Woche. Ich war sooo froh als ich aus dem Job raus war und ich jetzt bei der neuen Arbeit endlich Struktur habe. Ich bin jetzt aber auch VZ.

    Wenn ich noch richtig liege mit dem, was du machst, dann dürftest du eigentlich gute Chancen beim Verhandeln haben. In dem Bereich werden gute Leute gesucht. Also wir suchen ständig.

  • Ich glaube das kommt sehr auf die Aufgaben und die Gepflogenheiten, vielleicht gibt's eine Vereinbarung dazu. Gibt's einen Betriebsrat? Der könnte dich informieren und beraten.


    Aus dem Bauch heraus:

    Ich würde bei der Stundenzahl tatsächlich 3 feste Tage nehmen, vielleicht kannst du als Kompromiss einen weniger beliebten Tag abdecken?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das Problem kenne ich. Ich habe aber zumindest zwei Tage in der Woche für 6 Monate im voraus geplant. Ich weiß immer ob und wie ich an den Tagen arbeite. Den Rest kann mein Chef nach Bedarf einplanen.


    Wobei um Arzttermine oder andere wichtige Termine herumgeplant wird.


    Ich würde mit dem Ziel für zwei feste freie Tage in die Verhandlung gehen. Eventuell wäre es ja auch möglich z.B. in den geraden Wochen Mittwoch und an den ungeraden Donnerstag frei zu bekommen. Aber halt zuverlässig und planbar. Ein fester Tag wäre aber das Mindeste

  • Danke für Eure Einschätzungen. Es ist geplant, dass ich 1 Tag im Lehrsaal stehe und 2 Tage im Büro bin. Da finde ich bei allen Schwierigkeiten bei der Dienstplanung 4 Tage in der Woche zur Auswahl eigentlich komfortabel. Die Bürostunden krieg ich schon unter, hab meinen eigenen Läppi und brauch nur irgendeinen freien Schreibtisch.


    Na mal sehen. Chefin ist schon in Ordnung, steht halt selbst aus Gründen, für die sie nichts kann, unter Druck. Wir finden eine Lösung.

  • Auch hier gilt aus meiner Sicht das TzbfG . $8 Abs. 3


    Rumgeeiert wird dann gerne mit dem Punkt "dringende betriebliche Gründe", die aber letztlich vor dem Arbeitsgericht bestand haben müssten, nicht eine Befindlichkeit oder einem tragbaren Mehraufwand für den AG sein können.


    vg von overtherainbow

  • overtherainbow , hier handelt es sich aber nicht um eine Verringerung der AZ, sondern sogar um eine Aufstockung. Und im ursprünglichen Vertrag war auch nichts anderes vereinbart. Das greift also nicht. Im Gegenteil, AGs haben sogar das Recht, die Arbeitszeiteinteilung erst 4 Arbeitstage vorher mitzuteilen. Muss auch irgendwo in diesem Gesetz stehen und wurde vor ein paar Jahren auch vor Gericht mal so entschieden.


    Es gibt 100 Möglichkeiten hier ein Modell auszuhandeln. Ich an cappuccinos Stelle würde mir einige dieser Modelle überlegen, dann meine Minimalanforderung für mich festlegen und mit höheren Forderungen in die Verhandlung gehen. Klassiker halt.


    Das Modell von Traumtänzerin wäre z.B. auch eine Möglichkeit. Oder in meinem Bereich habe ich mit meinen MA vereinbart, dass für bestimmte Zeiten im Jahr ich flexibel entscheide, die Restzeit kann der MA flexibel gestalten. Das passt halt hier für beide Seiten am besten. Auch für mich.

  • overtherainbow , hier handelt es sich aber nicht um eine Verringerung der AZ, sondern sogar um eine Aufstockung. Und im ursprünglichen Vertrag war auch nichts anderes vereinbart.

    Spannend, aber die Bewertung der Tätigkeit als Teilzeittätigkeit ist doch losgelöst von der Dauer, oder?

    In dem Gesetz steht (leider) nur sehr schwammig, daß Einvernehmen her zu stellen ist.


    vg von overtherainbow

  • Spannend, aber die Bewertung der Tätigkeit als Teilzeittätigkeit ist doch losgelöst von der Dauer, oder?

    In dem Gesetz steht (leider) nur sehr schwammig, daß Einvernehmen her zu stellen ist.


    vg von overtherainbow

    Ich interpretiere das anders. In dem ganzen Paragrafen geht es um eine Verringerung der Arbeitszeit bei vorheriger längerer AZ. Ich weiß auch von so vielen Branchen, in denen es keine festen Tage bei TZ gibt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das nicht mit dem Gesetz vereinbar wäre. Aber ich bin kein Jurist.
    Zudem sehe ich es so, dass die ursprüngliche flexible TZ von cappuccino bereits im Einvernehmen mit AG vereinbart wurde. Damit trifft dieser Paragraf für mich nicht zu.