Vater hat schulische Vollmacht...

  • Wo sieht die Lehrerin das Problem?

    Wo sieht der Bekannte das Problem?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gemeinsames Sorgerecht?


    Ich hatte mal einen Termin, zu dem ich gerne Herrn Ex mitgenommen hätte. Mein Sohn war damals in der 7. Klasse.


    Herr Ex musste draußen warten, da ich nichts Schriftliches vorzuweisen hatte. Mein Angebot „Wir rufen Herrn KV an, dieser bestätigt Ihnen sicher telefonisch, dass es okay ist, wenn sein Stiefvater anwesend ist“, wurde nicht akzeptiert.


    Diese Schule war allerdings auch insgesamt unterirdisch schlecht.

  • Gemeinsames Sorgerecht?

    Wohl nicht, sondern

    Vater hat die schulische Vollmacht.

    Ein Sorgeberechtigter könnte mitbringen, wen er will. Wenn die Lehrkraft einverstanden ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Ausschlaggebende ist die Vollmacht. Die hatte ich schriftlich damals nicht. Von daher könnte ich mir vorstellen, dass der Vater seine Freundin mitnehmen darf.

    KV und ich hatten immer gemeinsames Sorgerecht.


    Die andere Frage ist, ob man zu Elterngesprächen nicht eh eine Vertrauensperson mitnehmen darf.

  • Gemeinsames Sorgerecht, daher die Vollmacht, beim Jugendamt aufgesetzt.

    Die Lehrerin lehnt Termin mit neuer Freundin ab. Mutter müsse dem zustimmen. Bisher waren die Großeltern involviert, deren Beisein war ok für die Lehrerin.

    Also darf der Vater als Sorgeberechtigter, die Freundin mitnehmen

  • Die Ausstellung der Vollmacht ist schon schräg. Der Vater hat als Sorgeberechtigter das gleiche Recht wie die Mutter. (Die wird keinen JA-Zettel haben. So wenig wie die anderen Eltern. )


    Frage ist halt weiterhin, weshalb die Lehrerin das Beisein der Bonusmutter ablehnt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gemeinsames Sorgerecht, daher die Vollmacht, beim Jugendamt aufgesetzt.

    Die Lehrerin lehnt Termin mit neuer Freundin ab. Mutter müsse dem zustimmen. Bisher waren die Großeltern involviert, deren Beisein war ok für die Lehrerin.

    Also darf der Vater als Sorgeberechtigter, die Freundin mitnehmen

    So ähnlich war es bei uns damals auch, nur mit dem Unterschied, dass ich keine Vollmacht hatte. Die Lehrkräfte verlangten ein Schriftstück, das der Vater unterschrieben hat. Dieses konnte ich nicht vorweisen, also wartete Ex draußen.


    Für mich ist da - ehrlich gesagt - was faul. Warum ich so denke: siehe unten.


    Zuvor: grundsätzlich müssen beide Sorgeberechtigte informiert werden, d.h. streng genommen man muss mit beiden Eltern sprechen. Oft ist jedoch das Verhältnis der Eltern untereinander insofern geklärt, dass die Eltern sich gegenseitig informieren. In der Regel macht man für ein Kind nicht zwei Termine mit zwei Elternteilen.


    Bei uns ging es damals um eine Art Hilfeplangespräch mit der Klassenlehrerin. Mein Sohn hatte in der Grundschule parallel zu der Trennung von KV und mir traumatisierende Erfahrungen gemacht. Damals ging es um massive Ausgrenzung, Mobbing. Ich bin sehr zurückhaltend, von Mobbing zu sprechen - in dem Fall aber sehe ich das tatsächlich als Mobbing an. An der Realschule mit diesem "Hilfeplangespräch" kam es zu einer Retraumatisierung. Im Rahmen des Gespräches wurden u.a. Vereinbarungen getroffen, die Schulsozialarbeit hinzuzuziehen, ein Rücktritt oder ein Schulwechsel wurde in keinster Weise und definitiv nicht thematisiert. 3 Stunden nach dem Gespräch erhielt ich eine E-Mail, die Klassenkonferenz habe beschlossen, dass meinem Sohn der Wechsel auf die örtliche Hauptschule empfohlen wurde. Ich hatte damals keine Ahnung, heute würde ich mit Sicherheit anders reagieren als damals.


    Ich habe meinen Sohn übrigens nicht an der Hauptschule angemeldet, sondern ihn in einer anderen Realschule untergebracht. Auch dort kam es nach ca. 1 Jahr auf Grund seines Traumas zu Schwierigkeiten, die erst nach einer erneuten Ummeldung auf seine dritte Realschule gelöst wurden. Letztere war fantastisch. Dort arbeiteten wirklich alle Mitarbeitenden Hand in Hand, so dass er schlussendlich nicht nur einen guten RS-Abschluss geschafft hat, sondern auch Klassensprecher war, sich sozial stark engagiert hat und es der Wunsch der anderen Schüler im Klassensprecherrat war, dass er Schülersprecher der gesamten Schule werden sollte (was er jedoch nicht wollte und abgelehnt hat). Er hat also eine ziemliche Schulkarriere hinter sich.


    Ich sage nicht umsonst, dass es grottenschlechte LehrerInnen und Schulen gibt. Aber es gibt halt auch die Schulen, die einfach nur klasse sind!


    An Stelle deines Bekannten wäre ich vorsichtig. Und würde mir zeitnah die Unterschrift der Mutter organisieren, dass er als Vater eine Vertrauensperson mit in die Gespräche nehmen darf - sofern es irgendwie möglich ist.

  • Die Mutter will das Kind nicht. Äußerungen wie, wenn der KV 5 Jahre mit seiner Freundin zusammen ist, kann die Freundin das Kind adoptieren. Kind sollte in den Herbstferien 5 Tage bei der Mutter sein, sie brachte ihn am nächsten Tag wieder, weil ihr Partner genervt war.

    Die Vollmacht wurde doch ohne Einbindung des Jugendamts gemacht und von der Mutter heute per Mail widerrufen.

    Die Eltern vom Vater mischen sich wohl auch ständig ein. Alles sehr verworren, ist übrigens ein Nachbar von mir. Würde mich nicht wundern, wenn das Kind bei den Großeltern landet oder im schlimmsten Fall aus der Familie genommen wird. Muss mich da abgrenzen, ist einfach zu komplex

  • Armer kleiner Kerl...;(


    Ja, es gibt Frauen und Männer, die wenig bis kein Interesse an ihren Kindern haben. Genauso wie es Familien gibt, die schlicht und ergreifend Hilfe von außen brauchen, um Strukturen zu entwickeln. Man muss sich abgrenzen können, sonst zerreißt es einen irgendwann. Abgrenzung heißt übrigens nicht, eiskalt zu sein. Man fühlt durchaus und teils auch heftig mit, aber wenn man jedes "Schicksal" mit heim nimmt, dann kommt man schnell an Grenzen.


    Steile These: Ich bin mittlerweile zu der Auffassung gelangt, dass es besser für Kinder ist, in Obhut genommen zu werden, als bei den leiblichen Eltern jahrelang körperlichem, seelischem Missbrauch, Gewalt oder Verwahrlosung ausgesetzt zu sein. Allerdings gibt es auch große Unterschiede bei den Einrichtungen.

  • Die Mutter will das Kind nicht. Äußerunge

    Die Vollmacht wurde doch ohne Einbindung des Jugendamts gemacht und von der Mutter heute per Mail widerrufen.

    Da es keine rechtliche Begründung gibt für so eine Erklaerung, ist es nicht verwunderlich, dass das JA an so einer Sache nicht beteiligt ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also von so einer Vollmacht hab ich noch nie gehört.

    Bei Elterngesprächen bei getrennten Elternteilen sieht es bei uns so aus, dass sorgeberechtigte Elternteile natürlich jemanden mitbringen dürfen. Bei - gerade jungen- Alleinerziehenden ist das oft auch noch Oma oder Opa des Kindes.

    Ziemlich oft auch jemand zum übersetzen.


    Wir regen an, dass getrennte Elternteile entweder gemeinsam kommen zu dem Gespräch oder sich informieren/ Informationen weitergeben.

    Elterngespräche werden protokolliert.

    Nur in absoluten und bei hochstrittigen Eltern bieten wir einen zweiten Termin an.

    Kurz gesagt: Bei uns braucht es keine Vollmacht.