Düsseldorfer Tabelle 2025

  • Die Düsseldorfer Tabelle 2025 ist für den Dezember vom OLG Düsseldorf zur Veröffentlichung angekuendigt. Wie jedes Jahr. Jetzt hat aber bereits die Online-Plattform öffentlicher dienst.de angebliche DüTa-Daten veroeffentlicht.


    Sobald wir einigermaßen gesicherte Zahlen haben, veroeffentlichen wir sie hier.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auf einen schnellen ersten Blick sind die Steigerungen für 2025 gering. Sie bewegen sich im Bereich von 2 bis 6 Euro in der niedrigsten Stufe. Einzig im Bereich der Volljährigen ist die Steigerung zweistellig.

    Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wurde unverändert gelassen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Die angekuendigte Ki-Gelderhoehung auf 255,- Euro wird die derzeitige Regierung wohl nicht mehr hinbekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Naja. Zur Kindergelderhöhung braucht die jetzige Regierung eine Mehrheit, die sie schlicht nicht mehr hat. Deshalb steht ausdrücklich in der Erläuterung der Dü Ta, dass derzeit von 250 Euro KiGeld ausgegangen wird. Ändert sich der KiGeldbetrag, würde die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • To do:

    Wer einen Gerichtstitel oder einen Jugendamtstitel hat mit Bezug auf die DüTa, kann jetzt zum 1.1. 2025 den höheren Zahlbetrag erwarten.

    Ein freundlicher Hinweis ist manchmal hilfreich: Nicht alle Unterhaltspflichtigen gucken sich regelmäßig die neue DüTa an ...


    Gleichzeitig sollte man im Blick behalten: In vielen Branchen sind Gehälter in letzter Zeit extrem gestiegen. Zusätzlich gab es Sonderzahlungen.

    Nun hat man als (Betreuungselternteil des )Kind(es) alle zwei Jahre ein Auskunftrecht über das aktuelle Einkommen vom Elternteil. Oder aber sofort, wenn mutmaßlich das Einkommen sich um 10 Prozent und mehr verschoben hat.

    Wenn man also gesichert vermutet, dass beim Expartner auf der Einkommensseite etwas geschehen ist, kann man hier auch vor den zwei Jahren rechtlich gesichert um Auskunft bitten. - Wer eine Beistandschaft hat, kann hier die Beistandschaft über die begründete Vermutung informieren. Dann sollte die Beistandschaft auch vor der Zweijahresfrist aktiv werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe großzügig beschlossen, wegen 1,50 oder 4 Euro, je nachdem, was mit dem Kindergeld noch wird, auf die unschöne Kommunikation mit dem Ex zu verzichten.


    Mehr als Mindestbetrag wird er eh niemals zahlen wegen selbständig, etc.


    Nächstes Jahr dann wieder. 😁

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -