Düsseldorfer Tabelle 2025

  • Die Düsseldorfer Tabelle 2025 ist für den Dezember vom OLG Düsseldorf zur Veröffentlichung angekuendigt. Wie jedes Jahr. Jetzt hat aber bereits die Online-Plattform öffentlicher dienst.de angebliche DüTa-Daten veroeffentlicht.


    Sobald wir einigermaßen gesicherte Zahlen haben, veroeffentlichen wir sie hier.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier nun der Link zur DüTa 2025: https://www.olg-duesseldorf.nr…er-Tabelle-01_01_2025.pdf


    Ich habe aber noch nicht reingucken und vergleichen können.


    Nachtrag 9.1. 2025: Das OLG Düsseldorf hat die DüTa 2025 wegen einer Gesetzesänderung (Ki-Geld-Erhöhung) verändert. Der alte Link ist tot, hier der Link auf die aktuell gültige Fassung: https://www.olg-duesseldorf.nr…-geaenderter-Fussnote.pdf

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Auf einen schnellen ersten Blick sind die Steigerungen für 2025 gering. Sie bewegen sich im Bereich von 2 bis 6 Euro in der niedrigsten Stufe. Einzig im Bereich der Volljährigen ist die Steigerung zweistellig.

    Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wurde unverändert gelassen.

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    Bap



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  • Die angekuendigte Ki-Gelderhoehung auf 255,- Euro wird die derzeitige Regierung wohl nicht mehr hinbekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Naja. Zur Kindergelderhöhung braucht die jetzige Regierung eine Mehrheit, die sie schlicht nicht mehr hat. Deshalb steht ausdrücklich in der Erläuterung der Dü Ta, dass derzeit von 250 Euro KiGeld ausgegangen wird. Ändert sich der KiGeldbetrag, würde die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • To do:

    Wer einen Gerichtstitel oder einen Jugendamtstitel hat mit Bezug auf die DüTa, kann jetzt zum 1.1. 2025 den höheren Zahlbetrag erwarten.

    Ein freundlicher Hinweis ist manchmal hilfreich: Nicht alle Unterhaltspflichtigen gucken sich regelmäßig die neue DüTa an ...


    Gleichzeitig sollte man im Blick behalten: In vielen Branchen sind Gehälter in letzter Zeit extrem gestiegen. Zusätzlich gab es Sonderzahlungen.

    Nun hat man als (Betreuungselternteil des )Kind(es) alle zwei Jahre ein Auskunftrecht über das aktuelle Einkommen vom Elternteil. Oder aber sofort, wenn mutmaßlich das Einkommen sich um 10 Prozent und mehr verschoben hat.

    Wenn man also gesichert vermutet, dass beim Expartner auf der Einkommensseite etwas geschehen ist, kann man hier auch vor den zwei Jahren rechtlich gesichert um Auskunft bitten. - Wer eine Beistandschaft hat, kann hier die Beistandschaft über die begründete Vermutung informieren. Dann sollte die Beistandschaft auch vor der Zweijahresfrist aktiv werden.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich habe großzügig beschlossen, wegen 1,50 oder 4 Euro, je nachdem, was mit dem Kindergeld noch wird, auf die unschöne Kommunikation mit dem Ex zu verzichten.


    Mehr als Mindestbetrag wird er eh niemals zahlen wegen selbständig, etc.


    Nächstes Jahr dann wieder. 😁

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Die Kindergelderhöhung um 5 Euro ist tatsächlich noch durchgekommen. Also ab 1. Januar gibt es 255,- Euro. Die DüTa wird entsprechend geändert werden (müssen).

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das OLG Düsseldorf hat jetzt eine aktualisierte Düsseldorfer Tabelle 2025 veröffentlicht: https://www.olg-duesseldorf.nr…-geaenderter-Fussnote.pdf

    Die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 Euro wurde eingearbeitet. Eine Beispielrechnung im Bereich "Mangelfälle" wurde angeglichen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Kann es sein, dass der UVG auch erhöht wurde?

    Ich hatte 4 Euro mehr auf dem Konto, also € 399,-......:/

    Komplizierte Sache. Vor Jahren haben Gerichte die Bundesrepublik dazu verurteilt, den Mindestunterhalt für Kinder zu sichern bzw. das Existenzminimum festzulegen. Quasi regelmäßig die Inflationsrate auszugleichen. Das wurde dann in dieses Gesetz gegossen:

    § 1612 BGB:

    1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes

    1.für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
    2.für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und
    3.für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent
    des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.

    (2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.

    (3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.

    (4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen.


    Der Unterhaltsvorschuss ist erhöht worden, weil es zu einem Anstieg des Mindestunterhalts (nach § 1612a Abs. 1 BGB) gekommen ist. Grundlage dafür ist die "Siebte Verordnung des Mindestunterhaltes", am 21.11.2024 im Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 359 veröffentlicht.


    Viele UV-Kassen werden, da Unterhaltsvorschuss zum 31.12. 2024 hat eintreffen müssen, die Ki-Gelderhöhung vielleicht mit dem jetzt alten Ki-Geld berechnet haben. Da heißt es zB bei der Kasse der Stadt Hemer auf der Homepage:

    "Das Kindergeld wird in Höhe von 250,00 Euro angerechnet. Entsprechend ergeben sich vorläufig folgende Zahlbeträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG):

    1. Altersstufe (0-5 Jahre): 232,00 Euro
    2. Altersstufe (6-11 Jahre): 304,00 Euro
    3. Altersstufe (12-17 Jahre): 399,00 Euro

    Sollte der Bundestag das Kindergeld rückwirkend zum 01. Januar 2025 erhöhen, wird der Unterhaltsvorschuss nachträglich entsprechend angepasst. Die Zahlungen erfolgen daher vorbehaltlich möglicher Änderungen."


    Heißt: Mit einer der nächsten Zahlung wird wohl eine Korrektur vorgenommen. Fünf Euro mehr vom Kindergeld werden wieder gegengerechnet.


    Hatte irgendwer gesagt, es finde eine Vereinfachung bei all den Zahlgeldern statt?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • So, heute hab ich den Bescheid für den neuen UVG bekommen:

    Ich bekomme für meine 13Jährige nun 394 Euro. Auch nachzulesen auf der Seite BMFSFJ.


    Heisst also, die fünf Euro mehr Kindergeld wurden gleich wieder beim neuen UVG abgezogen. 😅

    Also alles wie immer, ich werde nicht an Reichtum ersticken.👍😁