• Hallo liebes Forum,


    ich habe dazu im Forum keine Auskunft gefunden und bin über Google auch nicht schlau geworden.


    Kann mir jemand sagen, ob ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach einigen Monaten für die Zukunft beenden (zurückziehen o.ä.) kann? Ich habe ja die Ansprüche der Kinder quasi abgetreten. Es werden vom anderen Elternteil keine Zahlungen kommen, ich würde aber wieder alleine klarkommen und würde dem anderen Elternteil den weiteren Ärger gerne ersparen wollen.


    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  • Welcome erst einmal!

    Wie Clara ja schon sagte: Unterhaltsvorschuss wird auf Antrag gezahlt. Als Ersatz für den Unterhalt, den der (getrennt lebende) andere Elternteil zu leisten haette. Das Amt prüft und holt ggfls. das Geld (hier vom Vater) zurück. Aber nur, wenn der Unterhaltspflichtige "leistungsfaehig" ist (also genug Geld verdient, um die Zahlung leisten zu können) . Ist er das nicht, dann wird der Unterhaltsvorschuss als Amtsleistung gezahlt.

    Es ist also objektiv kein Ärger, der deinem Ex droht. Er wird einzig um eine Einkommensauskunft gebeten.


    Nur wenn er zahlen könnte, tut es aber nicht, dann fordert der Staat die Rückzahlung des Vorschusses.


    Wenn dein Einkommen hoch genug ist, kannst du auf Unterhaltsvorschuss verzichten. Solltest du jedoch jetzt oder irgendwann von Sozialgeldern abhängig sein, ist der Unterhaltsvorschuss die erste Leistung, die zu beantragen ist.


    Auch sonst kann, gerade bei mehreren Kindern, Unterhaltsvorschuss eine grosse finanzielle Unterstützung sein. Und wenn man es "nur" spart. Vielleicht ist es da für den Vater zumutbar, wenn er dem Amt Auskunft über sein Einkommen gibt. "Für die Kinder" könnte er das vielleicht tun ohne dir Stress zu machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn er nicht Leistungsfähig sein sollte, fallen auch keine Schulden an. Da in dem Fall, wie Volleybap schon geschrieben hat, der Staat einspringt. Falls er Leistungsfähig sein sollte, bist du zum Einen verpflichtet Unterhalt zu fordern und zum Anderen ist sollte es doch selbstverständlich sein, dass beide Elternteile für ihre Kinder aufkommen.

  • Ich danke euch allen für euren Input und die Zeit, die ihr euch dafür genommen habt.


    Über meine Frage, ob ich, einmal angestoßen, die UVG-Zahlungen wieder stoppen kann, habe ich nun Klarheit. Es erleichtert mich, dass ich das weiterhin in der Hand habe, bin aber ehrlicherweise nach einer Nacht darüber schlafen unsicherer als gestern.


    Die anderen Punkte nehme ich mit. Meiner Meinung nach moralisch keine einfache Sache. Ich tue mich schwer damit.

  • Was beschäftigt dich denn da moralisch?
    Warum sollte der andere nicht auch einen (sehr geringen) Anteil leisten?


    Leg das Geld aufs Sparkonto - ab 18 gibts nichts mehr - aber der Führerschein kostet 4000 Euro und die KFZ Versicherung plötzlich mit Fahranfänger 2000 Euro.

    Vom Schüleraustausch, Klassenfahrt und iPad für die Schule ganz zu schweigen.


    Keiner weiß wie lange das Gesetz so bestehen bleibt - bis vor einigen Jahren gab es das nur bis zum 12 Lebensjahr.

  • Es werden vom anderen Elternteil keine Zahlungen kommen, ich würde aber wieder alleine klarkommen und würde dem anderen Elternteil den weiteren Ärger gerne ersparen wollen.

    Das ist ein nobler und ehrbarer Denkansatz von dir.

    Wie aber schon angedeutet, ist es kein "Ärger" und auch keine Bedrohung, die dem Vater da übergestülpt ist. Sondern zuerst eine simple Verwaltungsanfrage, wie du sie als Betreuungselternteil bis zur Volljährigkeit der Kinder noch vielfach bekommen wirst. (Vom Aufnahmeantrag KiTa über Einschulung bis hin zum Antrag auf elterlich begleitetes Fahren für den Führerscheinaspiranten oder - aktuell in einem parallel laufenden Thread - Baföganträge für das studierende erwachsene Kind etc. wirst du viele Behördenanfragen klären müssen und Daten zusammentragen und preisgeben dürfen.)


    Wenn sich ein Erfahrungswert hier im AE-Forum durch viele Threads durchzieht und Erfahrung Tausender User zu sein scheint: Bei Geld hört die (sonst vielleicht gute) elterliche Zusammenarbeit oft auf. Geld wird vom Umgangselternteil oft als Kampfplatz und Druckmittel benutzt. Die moralische wie gesetzliche Zahlungspflicht, die eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wird zum Diskussionsfeld gemacht. Dem Betreuungselternteil Raffgier und eine "Abkassiermentalität" unterstellt. (Kinder würden von Luft und Liebe leben, ist - zuende gedacht - ein gern genutztes Argument.) Dem Betreuungselternteil ein schlechtes Gewissen gemacht. Bis hin zu Drohungen des Umgangselternteils, den Kontakt zu den Kindern einstellen "zu müssen", wenn man Unterhalt zahle, weil der Umgang nicht mehr finanzierbar wäre.


    Was ich damit sagen will: Der von dem Vater gespiegelte "Ärger" ist bei Umgangselternteilen keine Besonderheit, sondern ein gern gewähltes Stilmittel in der elterlichen Auseinandersetzung. Oft vom Ex-Partner geschickt eingesetzt (man(n) weiß ja noch, wie man es machen muss ...)


    Überleg dir also gut in deiner Situation, ob du frei entscheiden kannst oder ob da gerade ein Manipulationsversuch stattfindet und man(n) versucht, dich über den Tisch zu ziehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aus rechtlicher Sicht, in die in dem Fall auch die dem Recht zugrunde liegende Moral eine große Rolle spielt:


    Das ist nicht dein Geld und rechtlich wie moralisch gesehen hast du gar nicht das Recht auf Unterhalt zu verzichten. Denn das Geld steht deinen Kindern zur Sicherung ihres Lebensbedarfs zu.

    Wenn der andere ET nicht leistungsfähig ist, soll das Sorge anderer Stellen sein. Aber Unterhaltsvorschuss ist das Mindeste zur Lebensbedarfsdeckung der Kinder.

  • Wenn man das rechtlich durchdiskutiert, dann kann das haarig für die Mutter werden. Verzichtet sie auf die Einforderung des Unterhalts - hier: Unterhaltsvorschuss, weil der Vater entweder nicht leistungsfähig oder nicht leistungswillig ist - wird sie zur sog. "Ersatzleistungspflichtigen":

    Theoretisch müsste sie die Kinder so stellen, als würde der Unterhalt fließen. Das aus eigenen Mitteln. Mit ihren eigenen Mitteln muss die Mutter aber auch ihren zu leistenden Unterhalt ihrem Einkommen angemessen finanzieren.

    Das hat vor Jahren ein OLG mal durchgespielt und ist zu der Erkenntnis gekommen: Ab (damals) DüTa-Stufe 10, jenseits des Jahreseinkommens von 100.000 Euronen ist man gesichert in der Lage, aus eigenem Einkommen den Unterhalt der Kinder gesichert so zu stellen, dass man ohne Abstriche auf den Unterhalt(svorschuss) des Umgangselternteils verzichten kann.

    Ein anderer Ansatz in der Rechtsprechung ist: Wenn das eigene Einkommen als Betreuungselternteil ein Vielfaches höher ist als das Einkommen des Umgangselternteils, dann kann eine Unterhaltspflicht "unbillig" sein. Da hat das Gericht den eigentlich Unterhaltspflichtigen von der Zahlung vorläufig befreit.

    Da bewegen wir uns aber ebenfalls in Einkommensbereichen, die mindestens im guten sechsstelligen Bereich sind.


    Für den Normalbürger - man beachte dabei, dass laut Statistik 40% der AE-Familien "armutsgefährdet" sind, trifft das aber nicht zu.


    Deshalb von meiner Seite: Ganz schnell Schluss mit diesem theoretischen Ausflug in die Verzichtsmöglichkeiten beim Unterhaltsvorschuss. Als absoluter Stndard gilt Mondays Aussage:

    Das ist nicht dein Geld und rechtlich wie moralisch gesehen hast du gar nicht das Recht auf Unterhalt zu verzichten. Denn das Geld steht deinen Kindern zur Sicherung ihres Lebensbedarfs zu.

    Wenn der andere ET nicht leistungsfähig ist, soll das Sorge anderer Stellen sein. Aber Unterhaltsvorschuss ist das Mindeste zur Lebensbedarfsdeckung der Kinder.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und damit verzichtest du auf viele Zuschüsse - in nahezu allen Anträgen wie Kindergartenplatz, Essen, Hort usw. Ist die Berechnungsgrundlage das Einkommen beider Elternteile oder Ersatzweise der Kindesunterhalt.

    Man kann an dieser Stelle quasi nur eine 0 bei Kindesunterhalt eintragen - oder man kann, aber rechnerisch wird der UVG Satz berechnet, also ob dieser einem zur Verfügung steht.


    Und UVG Bezug ist von allen Anträgen und Verfahren wirklich mit sehr wenig Aufwand verbunden und auch der andere Elternteil wird nicht wirklich in die Zange genommenen. Das Amt prüft zwar die Leistungsfähigkeit, lässt sich aber auch relativ schnell auf eine nicht Leistungsfähigkeit ein - wenn diese nachgewiesen wird.

  • Überleg dir ..., ob da gerade ein Manipulationsversuch stattfindet und man(n) versucht, dich über den Tisch zu ziehen.

    Im Eingangspost lese ich nichts davon, dass der Vater irgendetwas Böses im Schilde führt, oder versucht die TS über den Tisch zu ziehen. Ich lese dort nur die Frage, inwieweit die TS, wenn sie einmal den UHV beantragt hat, diesen Antrag wieder zurückziehen kann.


    Manipulationsversuch erkenne ich viel eher in den Antworten, die die TS geradezu anstacheln bloß ja nicht darauf zu verzichten, teils mit Angstmache, was in Zukunft alles für Kosten auf sie zukommen könnten, teils mit versteckter Drohung, sie würde etwas Unrechtes tun, wenn sie auf den UHV verzichtet.


    Dem Kindeswohl ist sicher auch gedient, wenn die Mutter genug Geld hat, aber es schadet den Kindern, wenn die Eltern gegeneinander aufgehetzt werden.

  • Im Eingangspost lese ich nichts davon, dass der Vater irgendetwas Böses im Schilde führt, oder versucht die TS über den Tisch zu ziehen. Ich lese dort nur die Frage, inwieweit die TS, wenn sie einmal den UHV beantragt hat, diesen Antrag wieder zurückziehen kann.

    Hm... ich lese das anders bzw. kommt es bei mir anders an. Die Threadstarterin möchte dem anderen Elternteil "weiteren Ärger" ersparen. Das liest sich für mich so, als ob es bereits "Ärger" gab?!


    Ich finde es nicht okay, auf Unterhalt zu verzichten, der den Kindern zusteht.

    Ich verbreite angeblich "Trumpsche Halbinfos"8|.


    Mein Motto: In Zeiten der Veränderung bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen (chinesisches Sprichwort).


    Und: "Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben aber muss man es vorwärts" (Sören Kirkegaard).


    Zuguterletzt: ".... und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft, zu leben." (H.Hesse)

  • Manipulationsversuche? Anstacheln? Drohung? Aufhetzen? Ernsthaft, Vollbio, du machst es selbst den verständnisvollsten Foris nicht leicht gerade.


    Zur Sache:

    Unterhaltsvorschusszahlung kann den unterhaltspflichtigen Elternteil schon in die finanzielle Bredouille bringen, wenn da nicht viel ist, etwa nur Mindestlohn und kein Spielraum mehr, wenn das Auto kaputtgeht etc.

    Beim Vater von Kind2 war das bei uns auch eng. Nichtsdestotrotz haben wir die Regelung mit UVG übers Jugendamt eine ganze Zeitlang gelebt, aktuell zahlt er verlässlich selbst Unterhalt im Minimalbereich; finanzielle Engpässe konnten und können wir gut miteinander klären, weil wir eine freundschaftliche Basis haben.

    Bei Kind1 habe ich, um dem von dessen Vater produzierten Ärger auszuweichen und aus falscher Rücksicht, teilweise auf UVG-Antrag verzichtet - schön blöd. Kurz vor Volljährigkeit hab ich für wenige Monate doch noch mal n Antrag gestellt, nachdem bei erneutem Jobverlust die üblichen Vertröstungen kamen - hat dem Kind wenigstens bisschen was geholfen.


    Mein Fazit?

    Unter freundschaftlich verbundenen Eltern findet man auch mit UVG gute Lösungen, wenn es knapp wird, und muss weder in die eine noch in die andere Richtung Forderungen als Machtinstrument nutzen. Und der Unterhalt ist fürs Kind, nicht für mich, wenn ich ihn für unser Alltagsleben nicht brauche, wird er gespart.

  • Manipulationsversuche? Anstacheln? Drohung? Aufhetzen? Ernsthaft, Vollbio, du machst es selbst den verständnisvollsten Foris nicht leicht gerade.


    Jou...


    Vielleicht machst Du Dich mal ein bisschen mit der Gesetzeslage vertraut, Vollbio , bevor Du den Leuten hier o.g. Dinge unterstellst.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Die Threadstarterin möchte dem anderen Elternteil "weiteren Ärger" ersparen. Das liest sich für mich so, als ob es bereits "Ärger" gab?!

    Ja, stimmt, das kann sein. Wir wissen alle nichts über die Hintergründe, weshalb diese Mutter dem Vater ihres Kinds weiteren Ärger ersparen will.

    Er hat also schon Ärger am Hals und sie befürchtet, dass aus dem Ärger ein Schaden folgen könnte.

    Nur sie weiß, welche Konsequenzen drohen, vielleicht eine Abschiebung?

    Ich gehe davon aus, dass sie auf jeden Fall gute Gründe hierfür hat, warum sie dem Papa ihres Kinds einem daraus entstehenden Schaden ersparen möchte.


    Ich befürchtete dass die Aufzählung von Lena_1977
    "Vom Schüleraustausch, Klassenfahrt und iPad für die Schule ganz zu schweigen." bei der TS Angst auslösen könnte, dass sie jetzt etwas falsch macht, wenn sie nicht sofort den UHV beantragt.


    Den UHV kann sie doch jederzeit beantragen, wenn es so weit ist, "Keiner weiß wie lange das Gesetz so bestehen bleibt"erinert mich an Corona-Zeiten "Keiner weiß, wie lange es noch Klopapier gibt"

  • Naja, Gesetze ändern sich - vor 10 Jahren gab es UVG nur bis zum 12 Lebensjahr.
    Gerade bei kleinen Kindern sieht man oft die Kosten noch nicht so - aber gerade die Jahre 14-18 empfand ich sehr kostenintensiv - da wäre ein kleines finanzielles Polster nicht schlecht.

    Ärger kann vieles bedeuten. Eine Unterhaltspflicht ist bei vielen schon ärgerlich. Ich kenne Menschen die behaupten der Mindest-Unterhalt hätte das Leben ruiniert.

    Nach 16 Jahren ohne Unterhalt kann ich dir nur sagen das es nicht immer einfach war/ist und das die Belastung alleine verantwortlich zu sein und das ständige umdrehen von jedem Cent plus Anträge für alles mögliche raubt viel Kraft, die man eigentlich für das Kind braucht

  • Es ist schon interessant zu beobachten, wie der nachgewiesene Forenspezialist für Manipulation und Druck, krude Regelungen mit dem Ex-Partner hier auftritt und dafür plädiert, über gültige Vorschriften und Gesetze wegzuhudeln.

    Respekt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.