Alles anzeigenJa, stimmt, das kann sein. Wir wissen alle nichts über die Hintergründe, weshalb diese Mutter dem Vater ihres Kinds weiteren Ärger ersparen will.
Er hat also schon Ärger am Hals und sie befürchtet, dass aus dem Ärger ein Schaden folgen könnte.
Nur sie weiß, welche Konsequenzen drohen, vielleicht eine Abschiebung?
Ich gehe davon aus, dass sie auf jeden Fall gute Gründe hierfür hat, warum sie dem Papa ihres Kinds einem daraus entstehenden Schaden ersparen möchte.
Ich befürchtete dass die Aufzählung von Lena_1977
"Vom Schüleraustausch, Klassenfahrt und iPad für die Schule ganz zu schweigen." bei der TS Angst auslösen könnte, dass sie jetzt etwas falsch macht, wenn sie nicht sofort den UHV beantragt.
Den UHV kann sie doch jederzeit beantragen, wenn es so weit ist, "Keiner weiß wie lange das Gesetz so bestehen bleibt"erinert mich an Corona-Zeiten "Keiner weiß, wie lange es noch Klopapier gibt"
Niemand wird abgeschoben, weil der andere Elternteil UVH beantragt. Das passiert nur, wenn wenn gar kein Verhältnis zum Kind bzw. hier scheinen es mehrere zu sein, besteht. UVG gäbe es dann übrigens trotzdem B-).
UVG richtet keinen Schaden an. Wer es als unzumutbar oder ärgerlich empfindet einer Behörde gegenüber sein Einkommen offen zu legen, kann dem ja vorbeugen, indem er sich an den Kosten für das eigene Kind beteiligt. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein...