• Niemand wird abgeschoben, weil der andere Elternteil UVH beantragt. Das passiert nur, wenn wenn gar kein Verhältnis zum Kind bzw. hier scheinen es mehrere zu sein, besteht. UVG gäbe es dann übrigens trotzdem B-).


    UVG richtet keinen Schaden an. Wer es als unzumutbar oder ärgerlich empfindet einer Behörde gegenüber sein Einkommen offen zu legen, kann dem ja vorbeugen, indem er sich an den Kosten für das eigene Kind beteiligt. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein...

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Zur genaueren Erläuterung:

    Der Vater hat bzgl. des UVG Zahlungsaufforderungen (volle Höhe UVG) erhalten hat, die er nicht bedienen kann (--> Ärger und Existenzängste). Wir hatten uns vormals auf einen geringeren Unterhalt geeinigt, der für den Vater machbar und für uns ok war. Dann fiel der Unterhalt durch längere Krankheit weg. Nach knapp einem Jahr ohne Unterhalt wurde durch mich UVG beantragt, da finanz. Auf die Dauer einfach eng.


    Ärger mit der Behörde wird nun an mich adressiert, weil ich die Ursache mit meinem Antrag geschaffen habe. Ich fühle mich verantwortlich/schuldig, will aber eigentlich damit auch nichts zu tun haben und versuche eine schnelle Lösung zu finden, die den Ärger beseitigt. Die am wenigsten konfliktreiche erscheint mir der Rückzug des Antrags.


    Eure Meinungen und Äußerungen lassen mich gerade vermuten, dass ich einfach mal wieder feige einem Konflikt aus dem Weg gehe und dies vor mir selbst mit meiner moralischen Überlegenheit :saint: begründe. Und sowieso schaffe ich ja eh alles auch alleine und brauche nichts und niemanden;).


    Es hilft, den Unterhalt/UVG den Kinderm zustehend zu betrachten. Das habe ich aus dem Blick verloren. Für die Kinder will ich ihm schon zumuten, die Angelegenheit selbst zu klären.

  • Objektiv scheint der Vater sehr wohl den Unterhalt in Höhe des Unter-haltsvorschusses bedienen zu können. Sonst würde ihn die Unterhaltsvorschusskasse ja als "nicht leistungsfaehig" einstufen.


    Die UV-Kasse verlangt in der Praxis aus zwei Gründen die Zahlung. Einmal beim Erstkontakt als Aufforderung. Mit dem Hinweis, das Einkommen offen zu legen. Macht man(n) das, wird gerechnet. Liegt das Nettoeinkommen jenseits des Selbstbehaltes (von derzeit ca. 1450 Euro, glaub ich), dann ist man(n) " leistungsfaehig" und kann zahlen.

    Oder aber, der zur Zahlung Aufgeforderte verweigert die Auskunft über sein Einkommen. Da sagt der Gesetzgeber: Wer der gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkommt, der wird so eingeschätzt, als ob er genug verdient für die Unterhaltszahlung.


    By the way: Es kann sogar sein, dass der Vater genug verdient, um sogar normalen Unterhalt leisten zu können. Der liegt nämlich deutlich höher als der Unterhaltsvorschuss. Das prüft aber nicht die Unterhaltsvorschusskasse, sondern die sog. "Beistandschaft" auf dem Jugendamt. Die muss extra beauftragt werden und kümmert sich dann.


    Durch den Unterhaltsvorschuss sorgt unser Staat grundsätzlich dafür, dass der Lebensunterhalt von Kindern (mit) gesichert ist. Aber klar ist auch: Es wird nicht gezahlt, wenn ein Elternteil - hier der Vater - zahlen könnte, aber keine Lust dazu hat, sondern sein Geld lieber für sich als für seine Kinder ausgeben will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Susi, ich finde Deinen letzten Post richtig gut. Ich glaub, das kennen wir alle hier, dass man bei der Riesenaufgabe Alleinerziehend zu sein, manchmal den Bodenkontakt verliert und/oder den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.
    Hier gibts dann schon immer wen, der einen wieder einnordet 😉.
    Du kriegst das hin.

  • Es hilft, den Unterhalt/UVG den Kinderm zustehend zu betrachten. Das habe ich aus dem Blick verloren. Für die Kinder will ich ihm schon zumuten, die Angelegenheit selbst zu klären.

    Du hast ja ebenso finanzielle Einbußen durch die Kinder. Du musst eine größere Wohnung/Haus bewohnen, als du ohne Kinder brauchen würdest, brauchst mehr Strom, Heizkosten, Lebensmittel usw.

    Du kannst möglicherweise nicht voll arbeiten und hast dadurch Einbußen bei Gehalt und später in der Rente.

    Hinzukommen noch Kosten für Schule, Hobbies, Kleidung und was Kinder sonst noch so brauchen.

    Und Urlaub geht mit schulpflichtigen Kindern auch nur in der teuren Ferienzeit.


    Nicht zu vergessen der Zeitfaktor. Als BE im Residenzmodell hast du weniger Freizeit und Zeit für dich, weil du die Kinder einen Großteil der Zeit betreust.


    Also: Warum sollst nur du diese ganzen Einbußen haben und der Vater sich nicht beteiligen?

    Einmal editiert, zuletzt von Emma21 () aus folgendem Grund: Etwas vergessen: Zeitfaktor

  • Ich glaube an dem Punkt waren wir auch alle mal - bei Geld hört die Freundschaft auf.


    Alle wollen sich gütlich einigen - aber wenn dann eine Forderung auf dem Tisch liegt - wird es ernst.


    UVG ist wirklich das Minimum.

    Wenn nicht leistungsfähig - dann keine Schulden.


    Meist legt sich die Aufregung nach einiger Zeit.


    zieh das durch!

  • Und die Rückmeldungen vom KV bzw. Weiterleitungen von Briefen an dich, nicht öffnen, wegschmeißen oder Annahme verweigern.

    Genau das, was du in deinem letzten Beitrag geschrieben hast, habe ich mir gedacht, lass dich nicht niedermachen, das Geld brauchst du für dein Kind bzw. euer Kind

  • Hallo zusammen,


    ich finde auch wichtig wie alt die Kinder sind.

    Es macht einfach einen Unterschied ob beide Elternteile sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten einbringen oder eben nicht.

    Ich meine so ab Eintritt ins Grundschulalter wird das dann auch untereinander Thema...


    vg von overtherainbow

  • Verstehe ich jetzt nicht: Was hat das Alter der Kinder damit zutun, ob der Umgangselternteil (nicht) bereit ist, Unterhaltsvorschuss durch die Unterhaltsvorschusskasse fließen zu lassen?


    Und da es im Thread um Geld geht: Was hat der Umgangselternteil darüber mitzureden, wie viele Stunden ich als Betreuungselternteil arbeite? Ich dachte bisher: Da hat der Umgangselternteil erst einmal gar nichts mitzureden. Das ist meine Betreuungselternteilentscheidung, solange eine Betreuung im breiten üblichen Rahmen funktioniert.


    Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?

    Gemeint ist: Bei der Betrachtung der moralischen und juristischen Punkte, warum es sinnvoll, richtig und wichtig ist UVG zu beantragen, ist es dem 3jährigen Kind wurscht, dem Grundschulkind nicht (mehr).

    Den Grundgedanken einem Konflikt aus dem Weg zu gehen, unabhängig von der Motivation, kann ich durchaus nachvollziehen. Dennoch kommt für mich eben noch zu den juristischen und moralischen Aspekten die Wahrnehmung des Kindes ab einem bestimmten Alter dazu.

    Hier war das so zur Grundschulzeit und dann nochmal in der Pubertät ein Thema, was mein Gold von sich aus angestoßen hat.


    Den Absatz mit der Berufstätigkeit verstehe ich wiederum nicht. :/

    Oder besser: Verstehe ich im Sinne von Haushaltseinkommen in Korrelation zur aufgewandten Arbeitszeit.


    vg von overtherainbow

  • Ich bin mir nicht sicher, ab welchem Alter ich das Thema: "Umgangselternteil zahlt weder Unterhalt noch will es, dass Unterhaltsvorschuss gezahlt wird" Kindern gegenüber kommunizieren würde. Aus dem Stand heraus: So spät im Teenageralter wie irgend möglich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin mir nicht sicher, ab welchem Alter ich das Thema: "Umgangselternteil zahlt weder Unterhalt noch will es, dass Unterhaltsvorschuss gezahlt wird" Kindern gegenüber kommunizieren würde. Aus dem Stand heraus: So spät im Teenageralter wie irgend möglich.

    Das ist echt ein schwieriges Thema. Von mir aus habe ich das nie thematisiert.


    Aber meine Große hat mich mit 8 oder 9 das erste Mal direkt gefragt. Und hat von mir eine ehrliche Antwort bekommen. Allerdings ohne das Ganze ausführlich zu erklären.


    Das wurde von der Kinderpsychologin damals sehr befürwortet. Fragen kurz und knapp, aber ehrlich beantworten.

  • Entschuldigt bitte, dass ich hier noch einmal anknüpfen. Kennt sich jemand aus bzgl. Der Chancen, dass ein Wechselmodell gegen meinen Willen durchgesetzt werden kann?


    Der Vater möchte nun ob der Forderungen für den UV gerne das Wechselmodell beantragen. Ich hätte ganz grundsätzlich nichts dagegen, wenn sich ein jeder einbringen und Zeit mit den Kindern verbringen möchte. Die Kinder sind so groß, dass ich ihnen grundsätzlich zutrauen würde, damit klar zu kommen bzw. Davon zu profitieren. Und das Loslassen muss ich eh üben. 😄


    In unserem Fall entspringt der Wunsch jedoch gerade rein finanziellen Beweggründen. Es kommen absurde Forderungen wie, die Kinder wochenweise aufzuteilen, weil nicht genug Platz für zwei Kinder. Außerdem sollen sie nach der Schule bis abends alleine sein, weil beruflich etwas geplant ist. Die Kinder haben seit der Trennung jetzt 5 Jahre bei mir gelebt. Sie sind 12 und 14.


    Ich komme mittags zu einem gemeinsamen Mittagessen nach Hause und arbeite nachmittags noch von Zuhause aus, bin also bei Hausaufgabenfragen oder anderen Anliegen ansprechbar. Bei dem Jüngeren ist das auch unabdingbar. Wir haben zudem familiäre Unterstützung. Wenn ich die Kinder alleine lasse, sind im Haus dennoch die Großeltern. Meist sind sie dann gar nicht alleine, wenn sie es nicht möchten. Wobei sie ein Alter haben, in dem sie das natürlich auch mal genießen.


    Kurz und knapp: wird berücksichtigt, dass ich schon immer die Voraussetzungen schaffe, dass die Kinder gut betreut sind und ich mich nach ihren Bedürfnissen richte? Wird überprüft, wie der Vater sich das vorstellt?

  • Haha, er glaubt damit kommt er günstiger hin?

    Ihr müsstet dann auch eine Vereinbarung über alle Kosten treffen.

    Stelle ich mir schwierig in diesem Kontext vor.

    Grundsätzlich würden auch die Kinder angehört, würden die das wollen?

    Ist der Schulweg, Hobbys leistbar?

    Wollen die getrennt sich ein Zimmer / zwei Betten (?) teilen?

  • Wenn ihr Eltern euch nicht untereinander einigt: Mit 12 und 14 Jahren werden zwingend die Kinder vom Gericht befragt. Und es ist unwahrscheinlich, dass das Gericht grob anders entscheidet als nach dem Kindeswillen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich vermute, er spekuliert darauf, dass ich dann an ihn zahle, weil ich zwei fuffzig mehr hab als er oder meine Stunden aufstocke. Er hat noch keinen Überblick, was die Kinder kosten, da ich bisher alles übernommen habe. Aufgrund der aktuellen Unstimmigkeiten glaube ich nicht, dass wir uns gut über Kosten einigen könnten.


    Schulweg und Hobbies grundsätzlich kein Problem. Wir wohnen nah beieinander.


    Vermutlich würden sie sich das Kinderzimmer teilen müssen. Wie genau das ausgestaltet werden soll, keine Ahnung. Bisher haben sie weder ein eigenes Zimmer noch eigene Schlafmöglichkeiten beim Vater.


    Sohnemann würde das Modell mal ausprobieren wollen. Die Große stimmte dem Vater gegenüber zu. Allerdings will sie nicht ohne den Bruder. Er schon ohne sie. Eigentlich hat sie insgesamt begründete Vorbehalte. Sie will auch den Grund für den plötzlichen Umschwung wissen. Mir sagt sie das, weiß aber nicht, ob sie das gegenüber anderen äußern würde. Ihr würde ich ersparen wollen, sich entscheiden zu müssen, da ich glaube, bei ihr geht es um: gegen Vater oder gegen eigenen Willen.


    Bedeutet aber, will ich den Kindern Gericht ersparen, richte ich mich am besten nach ihren Wünschen und lasse sie zum Vater? Können wir das, wenn es nirgendwo festgeschrieben ist, auch einfach einen Monat ausprobieren und uns dann entscheiden, ggf. für eine längere Probezeit?

  • Grundsätzlich habt ihr als Eltern "alle Freiheiten" (im Rahmen der weit gefassten Gesetzgebung). Darum gibt es ja zB auch Internate oder Kinder, die mit ihren Schaustellereltern reisen, um zwei Extreme - wertfrei - zu nennen.


    Als Eltern könnt ihr also alles abmachen, testen, auf Zeit vereinbaren. Wenn ihr euch einig werdet. Ob alles sinnstiftend ist, ist die andere Frage.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.