Handy kontrollieren?

  • In dem Fall der jetzt "geringen Schuld" würde es ja reichen, wenn die Lehrkräfte vermittelt bekämen, in welchem Rahmen sie wie handeln können und dürfen. (Hier wäre es richtig gewesen, wenn die Lehrkraft sich nicht aktiv ermittelnd die Videoaufnahme "besorgt" hätte, sondern gleich Eltern und Polizei informiert worden wären. "Gut gemeint ist nicht zwingend gut gemacht ...")

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vollkommen richtig 👍. Und es ist traurig, dass diese Lehrkraft mit diesem Thema im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes alleine war - es offensichtlich keine Handlungsrichtlinien oder Ansprechpartner gab.


    Dass sie (nicht bös‘ gemeint!) „naiv“ gehandelt hat - keine Frage. Trotzdem hätte sie sich zuallererst Ansprechpartner innerhalb und ggf extern suchen müssen - immer unter der Prämisse „rein theoretisch“, weil: da gibt es auch noch den Datenschutz.


    Ich bin nicht betroffen, die Wahrscheinlichkeit, dass mir so etwas aktuell „auf den Tisch“ kommt, schätze ich eher als gering ein. Trotzdem habe ich rein interessehalber nachgefragt - eben weil es nie verkehrt ist, zu wissen, wie gehe ich vor, wenn…


    Die Auskunft der Polizei lautete, SchulleiterInnen seien nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, da das Mädchen hier die Videos selbst veranlasst und ins Netz gestellt hat. Die Polizei hingegen ist verpflichtet, sofern sie Kenntnis davon bekommt.

    Anders sieht es aus, wenn man Videos oder auch Bilder bekommt, die man nicht haben möchte. Das Versenden kann bereits eine Straftat sein, die man anzeigen kann (aber nicht muss).


    Zu „Pädagogischen Maßnahmen“ konnte man mir bei der Polizei keine Auskunft geben. Aber da hat man Stellen, bei denen man nachfragen kann. In NRW haben die Schulen sogenannte „Schutzkonzepte“ (oder sie arbeiten noch dran), an den meisten (?) Schulen gibt es Steuergruppen, Krisenteams, Kinder- und Jugendschutzbeauftragte und entsprechende Handlungsleitfäden.

    Viel wichtiger jedoch (und damit sind wir wieder beim Ausgangsthema) ist die Notwendigkeit von Aufklärung und Präventionsmaßnahmen! Darum geht es mir eigentlich. Dass WA „eigentlich“ erst ab 13 Jahren mit Erlaubnis der Eltern erlaubt ist (ohne diese erst ab 18 Jahren) halten (vorsichtig formuliert) viele nicht mehr ein. Umso wichtiger ist es, früh über Cybermobbing und andere Gefahren zu sprechen, aufzuklären, damit die Kinder wissen, was tue ich, wie verhalte ich mich, wenn…


    Edit: Ob ich bei meinen Kindern die Handys kontrollieren würde - vermutlich nicht. Das wäre bei mir aber von der Situation abhängig.

  • Wir haben an der Schule ein umfassendes Präventionsprogramm unterstützt durch die örtliche Polizei.

    Vor ein, zwei Jahren gab es in einer Klasse problematisches Verhalten über WhatsApp. Da hat die Klassenleitung organisiert, dass die zuständige Polizistin zwei Stunden mit den SuS erarbeitet hat, was erlaubt und was strafbar ist. Und sie war sehr deutlich (ich saß mit drin als Aufsicht).


    Aber alle Prävention hilft nichts, wenn Straftaten nicht angezeigt werden und Kinder sich niemandem anvertrauen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Auch das ist richtig. Nicht angezeigte Straftaten tauchen in keiner Statistik auf ;).


    Ich wollte einfach nur wissen, was man als Lehrkraft und / oder Schulleitung in so einem "Fall" tun muss.

  • Grundsätzlich das, was jeder andere Bürger tun muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.