Ansprechpartner von Jugendamt

  • Hallo alle zusammen,

    kann ich eigentlich einen anderen Ansprechpartner von Jugendamt haben?


    Die Mitarbeiterin, die für uns zurzeit zuständig ist, ist auch für die andere Kinder meines noch Ehemanns zuständig. Ich fühle mich nicht sicher mit ihr, weil ich das Gefühl ganz am Anfang habe, dass sie für meinen noch Ehemann ist. Diese Mitarbeiterin kennt schon die ganze Geschichte von meinem noch Ehemann.

  • Jugendämter haben verschiedene Systeme, wie sie "Fälle" den Mitarbeitenden zuordnen. Das kann nach Ort/Postleitzahl sein. Das kann nach Alphabet sein.


    Sinnvoll ist es aber in der Regel - wenn mehrere Kinder von einem Elternteil betroffenen sind - die von einem Mitarbeitenden betreuen zu lassen. Sonst muss aufwändig Information weitergegeben werden.


    Man kann es natürlich nicht wissen. Aber in der Regel sind JA-Mitarbeitende gut ausgebildete Profis, die für die Kinder aktiv sind. "Pro Mutter" oder "pro Vater" sind sie in der Regel nicht.


    Entsprechend bekommt man einen Antrag, den Mitarbeitenden zu wechseln, nicht durch. Dafür müsste man objektive, belastbare Gründe vorlegen.


    Aber vielleicht gibt es hier User, die eine Erfahrung gemacht haben mit einem Wechsel des Sachbearbeitenden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hoffentlich ist die Mitarbeiterin in erster Linie für die Kinder, bzw., was Dich betrifft, für das Kind - und nicht für Mutter oder Vater. Ich weiß ja nicht, woran Du Dein Gefühl, dass sie "für den Vater" ist, festgemacht hast - es könnte ja auch -wie sage ich das jetzt- durchaus ein Vorteil für Dich sein, wenn sie den Vater und alle Geschichten die älteren Kinder betreffend, schon kennt...

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Danke für die Information.

  • Hoffentlich ist die Mitarbeiterin in erster Linie für die Kinder, bzw., was Dich betrifft, für das Kind - und nicht für Mutter oder Vater. Ich weiß ja nicht, woran Du Dein Gefühl, dass sie "für den Vater" ist, festgemacht hast - es könnte ja auch -wie sage ich das jetzt- durchaus ein Vorteil für Dich sein, wenn sie den Vater und alle Geschichten die älteren Kinder betreffend, schon kennt...

    Ich habe dieses Gefühl nach unserem gemeinsamen Termin mit dem Vater meiner Tochter beim Jugendamt. Ich habe so geheult, weil ich mich sehr hilflos und machtlos gefühlt habe. Es war so wie 2 gegen 1.

    Nächste Woche haben wir wieder einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt.

    Für die Mitarbeiterin ist der Vater meiner Tochter der beste Elternteil, weil er alles für seine 2 andere Kinder macht. In unserer Situation ist er aber leider anders.

  • Hast Du jemanden, der Dich zum Termin begleiten könnte? Und auch vielleicht beim Telefonieren neben Dir sitzen kann? Wenn eine Jugendamtsmitarbeiterin tatsächlich sagt, "etwas geht nicht, weil sie genervt ist", wäre es vielleicht ganz gut, wenn das noch jemand mithört...

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Hast Du jemanden, der Dich zum Termin begleiten könnte? Und auch vielleicht beim Telefonieren neben Dir sitzen kann? Wenn eine Jugendamtsmitarbeiterin tatsächlich sagt, "etwas geht nicht, weil sie genervt ist", wäre es vielleicht ganz gut, wenn das noch jemand mithört...

    Ja ich habe jemanden, der mit mir zum Termin kommen kann. Denkst Du, dass das ok ist?


    Ich habe meine andere Frage gelöscht, weil ich Angst habe, dass mein Ex es lesen kann. Falls er doch hier ist.

  • Ja ich habe jemanden, der mit mir zum Termin kommen kann. Denkst Du, dass das ok ist?

    Meines Wissens hast Du das Recht, Dir jemanden an die Seite zu holen.

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Ich rufe sie nochmal morgen an und frage, ob ich eine Begleitperson haben darf.

    Jetzt habe ich noch mal ein bisschen nachgelesen - Du hast ein Recht darauf; ich würde danach gar nicht fragen...

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Zum Beispiel hier:


    https://www.anwalt.de/rechtsti…eundin-anwalt-225990.html


    Zitat


    Die Rechtslage: Gemäß § 13 SGB X haben Sie das Recht, eine unterstützende Person als Beistand zu Verhandlungen mit Behörden mitzunehmen. Diese Person kann Ihnen während der Verhandlung beistehen, Sie beraten und unterstützen.

    LG
    CoCo




    Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.
    ~ Elisabeth Beatrice Hall 1906 im Buch "The friends of Voltaire" ~

  • Nein. Es geht um Kommunikation zwischen dem Vater meiner Tochter und mir, weil er mit mir beim Jugendamt darüber sprechen will.

    Recht auf Begleitung hat man, wenn man vom JA geladen wird. Ist das JA aber wie hier vermittelnd tätig, hat man dieses Recht nicht. Denn diese Begleitung betrifft ja nicht (nur) das JA, sondern den Ex. Da müssen sich beide Seiten einigen, wie das Gespräch geführt werden soll.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn dir diese Gespräche sehr unangenehm sind und du dich dabei nicht wohl fühlst, kannst du sie auch ablehnen. Es besteht dazu keine Verpflichtung. Du könntest Gespräche ohne deinen Ex anbieten. Aber Grundsätzlich besteht kein Zwang, diese wahr zunehmen.