auch Unterhalt ab 18 - UHV läuft aus

  • Mein Großer bekommt nur UHV, Unterhalt wird (auch trotz des Gerichtsverfahrens ) nicht gezahlt.


    Nun wird er demnächst 18.


    Ich bekomme keine Sozialleistungen (abgesehen von Kindergeld/ UHV)


    Wenn jetzt der UHV ausläuft, mein Sohn noch zur Schule geht, habe ich irgendeinen Anspruch auf Unterstützung?


    Oder habe ich wieder mal Pech gehabt?

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • Du selbst hast leider keinen Anspruch auf Unterstützung. Der ausgeurteilte Unterhalt sollte über den Gerichtsvollzieher reingeholt werden. Ab 18 muss sich der nun volljährige Nachwuchs offiziell um den ihm zustehenden Barunterhalt kümmern.

    Ggfls. besteht der Anspruch auf Schüler-Bafög (bisher dann aber mutmaßlich auch schon).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei mir war es so ich hatte einfach Pech. Sohn hat Antrag auf Schülerbafög gestellt doch der wurde abgelehnt.

    ... was passiert, wenn das elterliche Einkommen über den Fördergrenzen liegt. Hier hat sich aber einiges verschoben zugunsten der Eltern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unterhaltspflichtverletzungsanzeige haben wir schon durch .... der Vater vergisst leider immer wieder Unterhalt zu haben und gibt schneller Geld aus, als reinkommt :(


    Nun gut.... das hab ich schon erwartet

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • Hab gerade Schülerbafög gegoogelt:


    "Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann."


    Das heißt, Anfrage für meinen dann zu Hause wohnenden Gymnasiasten ist aussichtslos?

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • Wie wäre es mit Kinderzuschlag ?

    Du bekommst Kindergeld, das ist schon mal die erste Vorraussetzung.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • So wurde und es erklärt. Er wohnt fürs Abi zu Hause und deshalb bekommt er es nicht. Er hat dann versucht ob der Vater mal zufälligerweise arbeitet, er arbeitet zwar Atmet aber gesiebte Luft dabei. Also auch da keine Chance.


    Es blieb ihm jetzt nur das berufsbegleitende Studium.

  • Nur zur Sicherheit: Ab 18 ist die gehemmte Verjährung für Unterhalt nicht mehr gegeben. Sprich innerhalb von 3 Jahren verjähren Kindesunterhaltsansprüche. Hier rechtzeitig durch Mahnung/Pfändung unterbrechen.

    Das heißt dann nach dem 21. Geburtstag kann man nichts mehr machen?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Du kannst bzw. das Kind kann eine Meldeauskunft beim letzten bekannten Wohnsitz beantragen- dazu brauchst du Name, Geburtsdatum und letzte Adresse - geht nur nicht wenn es einen Sperrvermerk gibt

    Im Zweifel gilt das rechtlich aber bereits als Versuch, die Forderung an den unterhaltspflichtigen Elternteil zu bringen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap Kannst du uns da was zur rechtlichen Situation sagen?

    Den Ball schiebe ich mit einem Bitte, Bitte an den Spezialisten Monday weiter;). Beim ihm liegt deutlich mehr Praxiserfahrung vor, denke ich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guter Versuch Bap, aber da sind wir im Bereich Volljährigenunterhalt, in dem ich dienstlich gar nicht mehr vertreten darf.

    So wie ich das sehe, also etwas, wo man um die Einschaltung eines Anwalts wohl nicht mehr rumkommen wird. Wir empfehlen auch in so einer Konstellation den Gang zum Fachanwalt für Familienrecht.